Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die
Änderung der Sondernutzungssatzung ist wegen der Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie notwendig. Die
Änderung berücksichtigt die Hinweise des Ministeriums des Innern des Landes
Brandenburg sowie des Landkreises Barnim zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie muss bis Ende 2009 erfolgen. Wesentliche
Inhalte sind: 1.
Normen-Gesetze,
Verordnungen, Satzungen, die Dienstleistungen im Rahmen der Richtlinie
betreffen, auf Diskriminierungen sowie auf Verfahrensvereinfachungen zu
überprüfen, 2.
Elektronische
Verfahren aufzubauen, 3.
Ein
bundesweites Netz einheitlicher Ansprechpartner auf Länderebene zu errichten, 4.
Änderungen
des Verwaltungsverfahrensgesetzes im Hinblick auf die sogenannte
Genehmigungsfiktion einzubeziehen. Folgende
Änderungen und Ergänzungen beinhaltet die Anlage: Mit
dieser Vorlage soll eine 2. Änderung der bestehenden Satzung vom 26.04.2004
i.V.m. der 1. Änderung vom 27.09.2007 beschlossen werden. In
der 2. Änderung werden 2 Paragraphen zur Satzung eingefügt. Es handelt sich
hierbei um die Regelungen zum Einheitlichen Ansprechpartner und zur
Genehmigungsfiktion entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Diese
neuen Paragraphen sind als abschließende Normen zur derzeit bestehenden Satzung
zu lesen. Gesetzliche Grundlagen ·
Kommunalverfassung
des Landes Brandenburg (BbgKVer) ·
Brandenburgisches
Straßengesetz ·
Bundesfernstraßengesetz
(FStrG) ·
EU-Dienstleistungsrichtlinie Finanzielle
Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 2. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung. Anlagen: · 2. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz.
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