Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0136  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Sportstätte der Gemeinde Wandlitz"
in der Gemarkung Wandlitz
- 2. Erweiterung des Geltungsbereiches -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
09.11.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.11.2009 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.12.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2. Erweiterung des Geltungsbereiches

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ soll um einen 10 m Streifen (Teilfläche des Flurstückes 2635) an der nördlichen Grenze erweitert werden.

 

Durch die Erweiterung in diesem Bereich ist es möglich, eine Böschung zur angrenzenden Ackerfläche anzulegen, die das Gelände eingrünt und als Ausgleichsmaßnahme anrechenbar ist.

 

Insbesondere wird dadurch ein Übergangsbereich zum Schutzgebiet als Pufferzone geschaffen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

        17.990,30

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

  2009

      30.000

        610.60450

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“, wie in der Anlage gekennzeichnet, erweitert wird.

 

Anlagen: (1 Seite)

Anlagen:    (1 Seite)

 

Flurkarte mit „erweitertem“ Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Erweiterung des Geltungsbereiches (557 KB)