Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ soll um einen 10 m Streifen (Teilfläche des Flurstückes 2635) an der nördlichen Grenze erweitert werden. Durch die Erweiterung in diesem Bereich ist es möglich, eine Böschung zur angrenzenden Ackerfläche anzulegen, die das Gelände eingrünt und als Ausgleichsmaßnahme anrechenbar ist. Insbesondere wird dadurch ein Übergangsbereich zum Schutzgebiet als Pufferzone geschaffen. Gesetzliche Grundlagen § 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“, wie in der Anlage gekennzeichnet, erweitert wird. Anlagen: (1 Seite) Flurkarte mit „erweitertem“ Geltungsbereich
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