Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines einstöckigen Anbaus an ein Hotel/ Restaurant im Bereich der Thälmannstraße Wandlitz. Für das Gebiet existiert zwar ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, jedoch ein Planentwurf liegt derzeit noch nicht vor. Somit ist das Bauvorhaben gemäß § 34 (Innenbereich) BauGB zu bewerten. Der Anbau soll an der straßenabgewandeten Seite des Gebäudes erfolgen. Nach Einschätzung des Bauamtes fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Gesetzliche Grundlagen §§ 34 und 36 BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur beantragten Errichtung eines einstöckigen Anbaus an ein Hotel/Restaurant. Die ausreichende Anzahl von erforderlichen Stellplätzen ist zwingend nachzuweisen. Anlagen:
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