Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung der
Straßen „Nelkengasse, Gartengasse, Jasminweg und Asterngrund“ als
Anliegerstraßen, mit folgendem
Ausbauprogramm weiter zu führen:
Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer
Regelbreite von 4,75 m.
Abführung des Niederschlagwassers über
Entwässerungsmulden.
Herstellung der Grundstückszufahrten in
Betonsteinpflaster.
Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß
der Beratungsfolge vor.
03.11.2008 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung der
Straßen „Nelkengasse, Gartengasse, Jasminweg und Asterngrund“ als
Anliegerstraßen, mit folgendem Ausbauprogramm weiter zu führen:
Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer
Regelbreite von 4,75 m.
Abführung des Niederschlagwassers über
Entwässerungsmulden.
Herstellung der Grundstückszufahrten in
Betonsteinpflaster.
Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß
der Beratungsfolge vor.
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt dem Beschluss mit
folgenden Änderungen zu:
-Das Ende der Nelkengasse kann nach der Beseitigung einer
Garage auf Straßenland in 4,75 m Breite ohne Wendhammer gebaut werden.
-An der Ecke Nelkengasse/Jasminweg sind noch einmal die
Eigentumsverhältnisse zu prüfen.
-Die Enden Astergrund und Jasminweg können in 3,50 m Breite mit
Wendehammerausgeführt werden.
-Durch das Bauamt ist zu prüfen, ob nach Abschluss der
Baumaßnahme ggf. eine straßenbegleitende Bepflanzung bei Ausgleichsmaßnahmen
anderer Bauvorhaben möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.3
Ablehnung:.
Enthaltung:1.
18.11.2008 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung der
Straßen „Nelkengasse, Gartengasse, Jasminweg und Asterngrund“ als
Anliegerstraßen, mit folgendem Ausbauprogramm weiter zu führen:
Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer
Regelbreite von 4,75 m.
Abführung des Niederschlagwassers über
Entwässerungsmulden.
Herstellung der Grundstückszufahrten in
Betonsteinpflaster.
Errichtung einer Beleuchtungsanlage.
Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß
der Beratungsfolge vor.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:4
Ablehnung:
Enthaltung:
24.11.2008 - A1 Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung der
Straßen „Nelkengasse, Gartengasse, Jasminweg und Asterngrund“ als
Anliegerstraßen, mit folgendem
Ausbauprogramm weiter zu führen:
Ausbau
der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 4,75 m.
Abführung
des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden.
Herstellung
der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.
Errichtung
einer Beleuchtungsanlage.
Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß
der Beratungsfolge vor.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
(Frau Brandt ist
befangen, Stimmberechtigte: 9)
Zustimmung:9
Ablehnung:-
Enthaltung:-
04.12.2008 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 25 -
17.12.2008 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 17 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung der
Straßen „Nelkengasse, Gartengasse, Jasminweg und Asterngrund“ als
Anliegerstraßen, mit folgendem
Ausbauprogramm weiter zu führen:
Ausbau
der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 4,75 m.
Abführung
des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden.
Herstellung
der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.
Errichtung
einer Beleuchtungsanlage.
Das
Ende der Nelkengasse kann nach der Beseitigung einer Garage auf
Straßenland in 4,75 m Breite ohne Wendehammer gebaut werden.
An
der Ecke Nelkengasse/Jasminweg sind noch einmal die Eigentumsverhältnisse
zu prüfen
Die
Enden Asterngrund und Jasminweg können in 3,50 m Breite mit Wendehammer
ausgeführt werden
Durch
das Bauamt ist zu prüfen, ob nach Abschluss der Baumaßnahme ggf. eine
straßenbegleitende Bepflanzung bei Ausgleichsmaßnahmen anderer Bauvorhaben
möglich ist.
Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß
der Beratungsfolge vor.