Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - 4. Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 4. Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Di, 25.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Ortsvorsteherbüro
Ort: OT Basdorf, Am Markt 10

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 3     Änderungsanträge/ Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4     Bestätigung des Protokolls vom 29.03.2004      
Ö 5     Straßenausbau inklusive Straßenbeleuchtung " Heidestraße"OT Klosterfelde (Verfasser : Groß, Kerstin)  
BV-GV/2004-0091  
Ö 6     Ausbau "Schulstraße"OT Schönwalde (Verfasser : Groß, Kerstin)  
BV-GV/2004-0092  
Ö 7     Bebauungsplan " Am Dorfgraben" im OT Basdorf - Aufhebung des Satzungsbeschlusses -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2004-0093  
Ö 8     Bebauungsplan "Am Dorfgraben" im OT Basdorf - Änderung des Geltungsbereiches -     BV-GV/2004-0094  
Ö 9     Bebauungsplan " Am Dorfgraben" im OT Basdorf - Auslegungsbeschluss -     BV-GV/2004-0095  
Ö 10     Änderung des Bebauungsplanes "In den Gründen" im OT Basdorf - Auslegungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2004-0096  
Ö 11     Bebauungsplan Platanen-Ulmenstraße - Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen aus dem öffentlichen Beteiligungsverfahren-  
BV-GV/2004-0097  
Ö 12     Errichtung einer Straßenbeleuchtung im OT Stolzenhagen, Siedlung Stolzenfels  
BV-GV/2004-0098  
Ö 13     Errichtung einer Straßenbeleuchtung im OT Schönwalde, Siedlung Gorinsee  
BV-GV/2004-0099  
Ö 14     Bebauungsplan Biesenthaler Weg OT Prenden - Auslegungsbeschluss -  
BV-GV/2004-0100  
Ö 15     Städtebauliche Satzung gemäß § 34 (4) BauGB ( Innenbereichssatzung) OT Stolzenhagen - Auslegungsbeschluss  
BV-GV/2004-0101  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

1. Der Entwurf der Satzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich

    Begründung gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf  ist gemäß  §3 Abs. 2 auszulegen und es sind die Träger öffentlicher

    Belange gemäß § 4 BauGB zu beteiligen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten 

    Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung vorgelegt und erläutert.

   
    07.06.2004 - A1 Hauptausschuss
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

1. Der Entwurf der Satzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich

    Begründung gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf  ist gemäß  §3 Abs. 2 auszulegen und es sind die Träger öffentlicher

    Belange gemäß § 4 BauGB zu beteiligen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten 

    Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .6

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    17.06.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

1. Der Entwurf der Satzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich

    Begründung gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf  ist gemäß  §3 Abs. 2 auszulegen und es sind die Träger öffentlicher

    Belange gemäß § 4 BauGB zu beteiligen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten 

    Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            17

Ablehnung:            -

Enthaltung:            2

Ö 16     Änderungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan " Am Wäldchen" Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, Flur 6, Flurstücke 19,20/6,133, 139 teilw. u. 192 teilw.  
BV-GV/2004-0103  
Ö 17     Auslegungsbeschluss Gestaltungssatzung - OT Stolzenhagen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2004-0104  
Ö 18     Straßenausbau im OT Stolzenhagen, Uferstraße, Akazienweg, Tannenweg  
BV-GV/2004-0105  
Ö 19     Neubau Feuerwehr im Ortsteil Prenden  
BV-GV/2004-0106  
Ö 20     Anträge auf Befreiungen nach § 31 BauGB  
Enthält Anlagen
BV-HA/2004-0002  
Ö 21     Erneuerung des Friedhofzaunes am Eingangsbereich im OT Basdorf (Verfasser : Thiele, Dieter)     BV-HA/2004-0005  
Ö 22     Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis einschließlich Herrichtung einer Fläche  
BV-HA/2004-0009  
Ö 23     Vorhaben-und Erschließungsplan " Wohnpark Schönwalde Eichengrund" Errichtung von Garagen, Carports,Gartenhäusern, Außenschornsteinen und Grundstückseinfriedungen (Verfasser : Lenken, Kerstin)     BV-HA/2004-0041  
Ö 24     Außerplanmäßige Ausgabe zur Durchführung von Maßnahmen zur Straßenunterhaltung (Verfasser : Groß, Kerstin)     MV-GV/2004-0008  
Ö 25     Überarbeitung der Planung Gestaltung des Vorplatzes "Park-und Reiseanlage" Haltepunkt im OT Schönerlinde     MV-HA/2004-0005  
Ö 26     Antrag auf Fördermittel beim Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Prenzlau für die Sanierung des Basdorfer Weges 1. BA (Verfasser : Herzog, Lutz)  
BV-GV/2004-0123  
Ö 27     Erschließung des Baugebietes Platanen/Ulmenstraße im Ortsteil Wandlitz (Verfasser : Stumpf, Rüdiger)  
BV-GV/2004-0124