Änderungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan " Am Wäldchen" Gemeinde Wandlitz,
Gemarkung Klosterfelde, Flur 6, Flurstücke 19,20/6,133, 139 teilw. u. 192 teilw.
Antrag auf Fördermittel beim Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Prenzlau
für die Sanierung des Basdorfer Weges 1. BA (Verfasser : Herzog, Lutz)
Die Gemeindevertretung Wandlitz
beschließt den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Dolce Domizil
GmbH i.G. & Co. Erste Projekt KG mit folgenden Eckpunkten:
1.Der Erschließungsträger wird auf seine Kosten vornehmen (s.
Lageplan- Anlage):
-Den grundhaften Ausbau der Platanenstraße von der Ruhlsdorfer
Straße bis zur Einmündung in das B- Plangebiet,
-die Herstellung der inneren Erschließung,
-die Herrichtung der Ulmenstraße in Schotterbauweise.
2.Der Vertrag ist mit einer entsprechenden Bürgschaft zu
besichern.
3.Die Gemeinde wird von sämtlichen Kosten freigestellt.
03.06.2004 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 11 -
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz
beschließt den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Dolce Domizil
GmbH i.G. & Co. Erste Projekt KG mit folgenden Eckpunkten:
1.Der Erschließungsträger wird auf seine Kosten vornehmen (s.
Lageplan- Anlage):
-Den grundhaften Ausbau der Platanenstraße von der Ruhlsdorfer
Straße bis zur Einmündung in das B- Plangebiet,
-die Herstellung der inneren Erschließung,
-die Herrichtung der Ulmenstraße in Schotterbauweise.
2.Der Vertrag ist mit einer entsprechenden Bürgschaft zu
besichern.
3.Die Gemeinde wird von sämtlichen Kosten freigestellt.
Empfehlung des Ortsbeirates : Der Bauherr trägt alle
Kosten.
07.06.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 31 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz
beschließt den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Dolce Domizil
GmbH i.G. & Co. Erste Projekt KG mit folgenden Eckpunkten:
1. Der
Erschließungsträger wird auf seine Kosten vornehmen (s. Lageplan- Anlage):
- Den
grundhaften Ausbau der Platanenstraße von der Ruhlsdorfer Straße bis zur
Einmündung in das B- Plangebiet,
- die
Herstellung der inneren Erschließung,
- die
Herrichtung der Ulmenstraße in Schotterbauweise.
2. Der Vertrag
ist mit einer entsprechenden Bürgschaft zu besichern.
3. Die
Gemeinde wird von sämtlichen Kosten freigestellt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.6
Ablehnung:.
Enthaltung:.
17.06.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz
beschließt den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Dolce Domizil
GmbH i.G. & Co. Erste Projekt KG mit folgenden Eckpunkten:
1.Der Erschließungsträger wird auf seine Kosten vornehmen (s.
Lageplan- Anlage):
-Den grundhaften Ausbau der Platanenstraße von der Ruhlsdorfer
Straße bis zur Einmündung in das B- Plangebiet,
-die Herstellung der inneren Erschließung,
-die Herrichtung der Ulmenstraße in Schotterbauweise.
2.Der Vertrag ist mit einer entsprechenden Bürgschaft zu
besichern.
3.Die Gemeinde wird von sämtlichen Kosten freigestellt.