TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung der Sitzung |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und Anwesenheit |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 23.03.2023 |
|
|
GV-52/2023 |
|
Ö 4 |
|
|
Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Bericht des Bürgermeisters |
|
|
MV/2022-0121 |
|
Ö 6 |
|
|
Einwohnerfragestunde |
|
|
|
|
Ö 7 |
|
|
Anfragen von Gemeindevertretern |
|
|
|
|
Ö 8 |
|
|
Mitteilung des Vorsitzenden zur Dienstaufsichtsbeschwerde |
|
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG und BÜNDNIS KLOSTERFELDE
Neubau einer Kegelbahn für den Kegelsportverein Wandlitz e.V. am Bahnhof Wandlitz Erhalt bzw. Neubau einer Kegelbahn in Klosterfelde
|
|
|
BV-GV/2023-0588 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschluss: - Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung in kürzester Zeit die Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen im Bereich des Bahnhofs Wandlitz zu beauftragen und die notwendigen finanziellen Mittel in den Haushaltsentwurf für 2024 einzustellen.
- Der Kegelsportverein Wandlitz e.V. wird in die kompletten Planungen mit einbezogen. Es wird überprüft, inwieweit die derzeitige Technik des Vereins weitergenutzt werden kann.
- Sollte die neue Kegelsportanlage nicht vor dem Abriss der derzeitigen Kegelsportanlage fertiggestellt werden, wird die Verwaltung in Absprache mit dem Kegelsportverein Wandlitz und auf Kosten der Gemeinde Wandlitz eine ordnungsgemäße Einlagerung der Technik der Kegelsportfreunde, sofern diese in der neuen Anlage weiterverwendet wird, gewährleisten.
- Der Kegelsportverein Wandlitz e.V. kann die neue Kegelbahn zu den Bedingungen ihrer derzeitigen Sportstätte nutzen.
- Die Gemeindevertretung befürwortet den vom OB Klosterfelde, den beteiligten Vereinen und der Verwaltung erarbeiteten Tauschvorschlag. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Investor zügig weiterzuführen und der Gemeindevertretung einen Tauschvertrag zur Beschlussfassung vorzulegen. Parallel sollte auch eine Neuaufstellung des B-Planes erfolgen.
- Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung, sofern der unter Punkt 5 genannte Grundstückstausch zustande kommt, auch in Klosterfelde in kürzester Zeit mit der Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen beauftragen."
- Der Kegelsportverein 1946 e. V. Klosterfelde ist in das gesamte Verfahren mit einzubeziehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob LEADER Fördermittelprogramm für das Bauvorhaben Wandlitz in Anspruch genommen werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftrag mit dem Inhaber der Bowlingbahn in Gespräche zu gehen und eine Interimslösung zu prüfen.
|
|
|
|
|
17.04.2023 - Ortsbeirat Klosterfelde |
|
|
Ö 10 - vertagt |
|
|
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
18.04.2023 - Ortsbeirat Wandlitz |
|
|
Ö 14 - geändert beschlossen |
|
|
Beschlussvorschlag: - Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung einen Generalauftragnehmer mit der Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen im Bereich des Bahnhofs Wandlitz zu beauftragen und die notwendigen finanziellen Mittel in den Haushaltsentwurf für 2024 einzustellen.
- Der Kegelsportverein Wandlitz e.V. wird in die kompletten Planungen mit einbezogen. Es wird überprüft, inwieweit die derzeitige Technik des Vereins weitergenutzt werden kann.
- Sollte die neue Kegelsportanlage nicht vor dem Abriss der derzeitigen Kegelsportanlage fertiggestellt werden, wird die Verwaltung in Absprache mit dem Kegelsportverein Wandlitz und auf Kosten der Gemeinde Wandlitz eine ordnungsgemäße Einlagerung der Technik der Kegelsportfreunde, sofern diese in der neuen Anlage weiterverwendet wird, gewährleisten.
- Der Kegelsportverein Wandlitz e.V. kann die neue Kegelbahn zu den Bedingungen ihrer derzeitigen Sportstätte nutzen.
- Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung, wenn auf Grund des geplanten Wohnungsbauvorhabens in der Nähe des Sportplatzes der jetzige Standort der die Kegelbahn nicht erhalten werden kann, einen anderen Standort für einen Neubau in Klosterfelde zu benennen. Für diesen Fall ist auch in Klosterfelde ein Generalauftrag-nehmer mit der Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen zu beauftragen.
- Der Kegelsportverein 1946 e. V. Klosterfelde ist in das gesamte Verfahren mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis nur für die Punkte 1 und 2 der Beschlussvorlage: Zustimmung: 8 (Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
24.04.2023 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport |
|
|
Ö 12 - geändert beschlossen |
|
|
Beschlussvorschlag: - Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung einen Generalauftragnehmer mit der Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen im Bereich des Bahnhofs Wandlitz zu beauftragen und die notwendigen finanziellen Mittel in den Haushaltsentwurf für 2024 einzustellen.
- Der Kegelsportverein Wandlitz e.V. wird in die kompletten Planungen mit einbezogen. Es wird überprüft, inwieweit die derzeitige Technik des Vereins weitergenutzt werden kann.
- Sollte die neue Kegelsportanlage nicht vor dem Abriss der derzeitigen Kegelsportanlage fertiggestellt werden, wird die Verwaltung in Absprache mit dem Kegelsportverein Wandlitz und auf Kosten der Gemeinde Wandlitz eine ordnungsgemäße Einlagerung der Technik der Kegelsportfreunde, sofern diese in der neuen Anlage weiterverwendet wird, gewährleisten.
- Der Kegelsportverein Wandlitz e.V. kann die neue Kegelbahn zu den Bedingungen ihrer derzeitigen Sportstätte nutzen.
- Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung, wenn auf Grund des geplanten Wohnungsbauvorhabens in der Nähe des Sportplatzes der jetzige Standort der die Kegelbahn nicht erhalten werden kann, einen anderen Standort für einen Neubau in Klosterfelde zu benennen. Für diesen Fall ist auch in Klosterfelde ein Generalauftrag-nehmer mit der Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen zu beauftragen.
- Der Kegelsportverein 1946 e. V. Klosterfelde ist in das gesamte Verfahren mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: - Enthaltung: 2
|
|
|
|
|
25.04.2023 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
|
|
Ö 9 - geändert beschlossen |
|
|
Beschlussvorschlag: - Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung einen Generalauftragnehmer mit der Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen im Bereich des Bahnhofs Wandlitz zu beauftragen und die notwendigen finanziellen Mittel in den Haushaltsentwurf für 2024 einzustellen.
- Der Kegelsportverein Wandlitz e.V. wird in die kompletten Planungen mit einbezogen. Es wird überprüft, inwieweit die derzeitige Technik des Vereins weitergenutzt werden kann.
- Sollte die neue Kegelsportanlage nicht vor dem Abriss der derzeitigen Kegelsportanlage fertiggestellt werden, wird die Verwaltung in Absprache mit dem Kegelsportverein Wandlitz und auf Kosten der Gemeinde Wandlitz eine ordnungsgemäße Einlagerung der Technik der Kegelsportfreunde, sofern diese in der neuen Anlage weiterverwendet wird, gewährleisten.
- Der Kegelsportverein Wandlitz e.V. kann die neue Kegelbahn zu den Bedingungen ihrer derzeitigen Sportstätte nutzen.
- Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung, wenn auf Grund des geplanten Wohnungsbauvorhabens in der Nähe des Sportplatzes der jetzige Standort der die Kegelbahn nicht erhalten werden kann, einen anderen Standort für einen Neubau in Klosterfelde zu benennen. Für diesen Fall ist auch in Klosterfelde ein Generalauftrag-nehmer mit der Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen zu beauftragen.
- Der Kegelsportverein 1946 e. V. Klosterfelde ist in das gesamte Verfahren mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 (Hr. Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
08.05.2023 - A1 Hauptausschuss |
|
|
Ö 8 - geändert beschlossen |
|
|
Beschlussvorschlag: - Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung in kürzester Zeit einen Generalauftragnehmer mit der die Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen im Bereich des Bahnhofs Wandlitz zu beauftragen und die notwendigen finanziellen Mittel in den Haushaltsentwurf für 2024 einzustellen.
- Der Kegelsportverein Wandlitz e.V. wird in die kompletten Planungen mit einbezogen. Es wird überprüft, inwieweit die derzeitige Technik des Vereins weitergenutzt werden kann.
- Sollte die neue Kegelsportanlage nicht vor dem Abriss der derzeitigen Kegelsportanlage fertiggestellt werden, wird die Verwaltung in Absprache mit dem Kegelsportverein Wandlitz und auf Kosten der Gemeinde Wandlitz eine ordnungsgemäße Einlagerung der Technik der Kegelsportfreunde, sofern diese in der neuen Anlage weiterverwendet wird, gewährleisten.
- Der Kegelsportverein Wandlitz e.V. kann die neue Kegelbahn zu den Bedingungen ihrer derzeitigen Sportstätte nutzen.
- Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung, wenn auf Grund des geplanten Wohnungsbauvorhabens in der Nähe des Sportplatzes der jetzige Standort der die Kegelbahn nicht erhalten werden kann, einen anderen Standort für einen Neubau in Klosterfelde zu benennen. Für diesen Fall ist auch in Klosterfelde ein Generalauftrag-nehmer mit der Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen zu beauftragen.
- Die Gemeindevertretung befürwortet den vom OB Klosterfelde, den beteiligten Vereinen und der Verwaltung erarbeiteten Tauschvorschlag. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Investor zügig weiterzuführen und der Gemeindevertretung einen Tauschvertrag zur Beschlussfassung vorzulegen. Parallel sollte auch eine Neuaufstellung des B-Planes -Aufstellungsbeschluss erfolgen.
- Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung, sofern der unter Punkt 5 genannte Grundstückstausch zustande kommt, auch in Klosterfelde einen Generalauftragnehmer mit der Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen zu beauftragen."
- Der Kegelsportverein 1946 e. V. Klosterfelde ist in das gesamte Verfahren mit einzubeziehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob LEADER Fördermittelprogramm für das Bauvorhaben Wandlitz in Anspruch genommen werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Inhaber der Bowlingbahn in Gespräche zu gehen und eine Interimslösung zu prüfen.
Abstimmungsergebnis Gesamtbeschluss inkl. Änderungen: Zustimmungen: 7 Ablehnungen: 1 (Frau Braune) Enthaltungen: 0 Herr Berlin erbittet eine Tischvorlage für die Sitzung der Gemeindevertretung.
|
|
|
|
|
25.05.2023 - Gemeindevertretung Wandlitz |
|
|
Ö 9 - geändert beschlossen |
|
|
Beschluss: - Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung einen Generalauftragnehmer in kürzester Zeit mit der die Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen im Bereich des Bahnhofs Wandlitz zu beauftragen und die notwendigen finanziellen Mittel in den Haushaltsentwurf für 2024 einzustellen.
- Der Kegelsportverein Wandlitz e.V. wird in die kompletten Planungen mit einbezogen. Es wird überprüft, inwieweit die derzeitige Technik des Vereins weitergenutzt werden kann.
- Sollte die neue Kegelsportanlage nicht vor dem Abriss der derzeitigen Kegelsportanlage fertiggestellt werden, wird die Verwaltung in Absprache mit dem Kegelsportverein Wandlitz und auf Kosten der Gemeinde Wandlitz eine ordnungsgemäße Einlagerung der Technik der Kegelsportfreunde, sofern diese in der neuen Anlage weiterverwendet wird, gewährleisten.
- Der Kegelsportverein Wandlitz e.V. kann die neue Kegelbahn zu den Bedingungen ihrer derzeitigen Sportstätte nutzen.
- Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung, wenn auf Grund des geplanten Wohnungsbauvorhabens in der Nähe des Sportplatzes der jetzige Standort der die Kegelbahn nicht erhalten werden kann, einen anderen Standort für einen Neubau in Klosterfelde zu benennen. Für diesen Fall ist auch in Klosterfelde ein Generalauftrag-nehmer mit der Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen zu beauftragen.
- Die Gemeindevertretung befürwortet den vom OB Klosterfelde, den beteiligten Vereinen und der Verwaltung erarbeiteten Tauschvorschlag. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Investor zügig weiterzuführen und der Gemeindevertretung einen Tauschvertrag zur Beschlussfassung vorzulegen. Parallel sollte auch eine Neuaufstellung des B-Planes Aufstellungsbeschluss erfolgen.
- Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung, sofern der unter Punkt 5 genannte Grundstückstausch zustande kommt, auch in Klosterfelde einen Generalauftragnehmer in kürzester Zeit mit der Errichtung einer Kegelbahn mit vier Wettkampfbahnen beauftragen."
- Der Kegelsportverein 1946 e. V. Klosterfelde ist in das gesamte Verfahren mit einzubeziehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob LEADER Fördermittelprogramm für das Bauvorhaben Wandlitz in Anspruch genommen werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftrag mit dem Inhaber der Bowlingbahn in Gespräche zu gehen und eine Interimslösung zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 21 Ablehnung: - Enthaltung: 3
|
Ö 10 |
|
|
Vorschlagliste Schöffenwahl für die Wahlperiode 2024-2028 |
|
|
BV-GV/2023-0590 |
|
Ö 11 |
|
|
Dringlichkeitsantrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Breitscheidstraße 22", Gemarkung Wandlitz |
|
|
BV-GV/2023-0594 |
|
Ö 12 |
|
|
Sachstand zur Erarbeitung des Achsenentwicklungskonzeptes |
|
|
MV/2023-0136 |
|
Ö 13 |
|
|
Antrag der Fraktionsgemeinschaft Die Linke/ Grüne/ SPD/ UWG; Fraktion BVB/ Freie Wähler ; Fraktion der CDU: BV Einführung der einfachen (leicht verständlichen) Sprache
|
|
|
BV-GV/2023-0579 |
|
Ö 14 |
|
|
Neufassung Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz |
|
|
BV-GV/2022-0432 |
|
Ö 15 |
|
|
1. Änderung des Stellenplanes |
|
|
BV-GV/2023-0592 |
|
Ö 16 |
|
|
7. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz |
|
|
BV-GV/2023-0582 |
|
Ö 17 |
|
|
6. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz |
|
|
BV-GV/2023-0583 |
|
Ö 18 |
|
|
Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern Lanke in der Gemeinde Wandlitz
-Auslegungsbeschluss- |
|
|
BV-GV/2023-0584 |
|
Ö 19 |
|
|
Priorität für Fuß- und Radverkehr |
|
|
BV-GV/2023-0574 |
|
Ö 20 |
|
|
Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für die Gemeinde Wandlitz
Aufgabenstellung für die 1. Bearbeitungsphase
|
|
|
BV-GV/2023-0580 |
|
Ö 21 |
|
|
Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden, bei neuen in B-Plänen und auf Gebäuden, die auf kommunalen Grundstücken (bei Vergabe in Erbpacht) errichtet werden |
|
|
BV-GV/2023-0575 |
|
Ö 22 |
|
|
Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Wandlitzsee: Umsetzung 2.Bauabschnitt |
|
|
BV-GV/2020-0269-1 |
|
Ö 23 |
|
|
Bebauungsplan "Seetrift", Gemarkung Wandlitz
- Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens und zur Vergabe von Planungsleistungen - |
|
|
BV-GV/2023-0586 |
|
Ö 24 |
|
|
Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Straße Liebenwalder Weg (westlicher Teil) einschließlich Zum Wiesengrund, Ortsteil Basdorf |
|
|
BV-GV/2023-0581 |
|
Ö 25 |
|
|
Gründung einer Arbeitsgemeinschaft "Kommunales Klimaschutzkonzept" |
|
|
BV-GV/2023-0569 |
|
Ö 26 |
|
|
Antrag der Fraktion AfD: Ausschüsse der Gemeindevertretung Wandlitz - sachkundige Einwohner |
|
|
BV-GV/2023-0587 |
|
N 1 |
|
|
Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 23.03.2023 |
|
|
|
N 2 |
|
|
Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|