Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2023-0575  

 
 
Betreff: Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden, bei neuen B-Plänen und auf Gebäuden, die auf kommunalen Grundstücken (bei Vergabe in Erbpacht) errichtet werden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion F.Bg.W.
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.05.2023
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
    HB AL
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
25.04.2023 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
27.04.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV geändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.05.2023 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Originalantrag

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Klimaschutzziele, insbesondere durch Energieeinsparung, effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie Nutzung erneuerbarer Energien beitragen.

Deshalb soll die Installation von PV- Anlagen auf für eine Solarnutzung geeigneten Dachflächen in folgenden Fällen verpflichtend sein:

 auf kommunalen Gebäuden

 durch eine Installationspflicht in B- Plänen

 auf Gebäuden, die auf kommunalen Grundstücken errichtet werden (durch entspre-chende Klausel im Kaufvertrag).

Die Installation soll bei Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen vorgenommen werden.

Die Dachflächen können auch an Dritte verpachtet werden, wobei kommunale Anbieter bzw. solche, die eine Bürgerbeteiligung ermöglichen, bevorzugt werden sollen.

 

Bei der Ausformulierung einer entsprechenden Satzung soll z.B. Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg § 8a zu Grunde gelegt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen 

 

keine

 


 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beauftragt die Verwaltung, zeitnahe eine entsprechende Handlungsempfehlung zu erarbeiten.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Originalantrag (1337 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   11.07.2023 18:01:45   Stephanie Kowallik