Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Klimaschutzziele, insbesondere durch Energieeinsparung, effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Deshalb soll die Installation von PV- Anlagen auf für eine Solarnutzung geeigneten Dachflächen in folgenden Fällen verpflichtend sein: • auf kommunalen Gebäuden • durch eine Installationspflicht in B- Plänen • auf Gebäuden, die auf kommunalen Grundstücken errichtet werden (durch entspre-chende Klausel im Kaufvertrag). Die Installation soll bei Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen vorgenommen werden. Die Dachflächen können auch an Dritte verpachtet werden, wobei kommunale Anbieter bzw. solche, die eine Bürgerbeteiligung ermöglichen, bevorzugt werden sollen.
Bei der Ausformulierung einer entsprechenden Satzung soll z.B. Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg § 8a zu Grunde gelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beauftragt die Verwaltung, zeitnahe eine entsprechende Handlungsempfehlung zu erarbeiten.
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