Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Neufassung Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 25.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:03
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2022-0432 Neufassung Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm

 Herr Krajewski vertritt den Standpunkt, dass die Beschlussvorlage gegen die Geschäftsordnung verstoße, da sie erst nach 6 Monaten erneut einzureichen sei. Es gebe kein Dringlichkeitsantrag. Aus diesem Grund stelle er den Antrag, die Beschlussvorlage von der Tagesordnung zu nehmen.

 

Herr Berlin stimmt dem nicht zu und betont, dass schnellstmöglich eine neue Hauptsatzung beschlossen werde müsse, da es ansonsten andere täten. Zumindest die alte Form der Hauptsatzung müsse beschlossen werden.

 

Herr Krajeweski sagt, es liege nicht an seiner Fraktion, dass die Hauptsatzung nicht beschlossen wurde. Im Anschluss verweist er nochmals auf die Geschäftsordnung und verliest einen Teil dieser.

 

Hauptamtsleiter Herr Braun weist auf § 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung hin, welcher besagt, dass jede Gemeinde eine Hauptsatzung haben müsse. Er erläutert die bereits bekannte Aussage der Kommunalaufsicht, welche besagt, dass die Hauptsatzung in ihrer aktuellen Fassung nicht gültig sei. Aus diesem Grund wurde die Verwaltung aufgefordert, eine neue Hauptsatzung beschließen zu müssen. Richtig sei, dass der Beschlussvorschlag keine Mehrheit fand, diese liege bei 15 Ja Stimmen. Weiterhin führt er aus, dass die Geschäftsordnung unter der Brandenburger Kommunalverfassung stehe und der Hauptverwaltungsbeamte sich gemäß § 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung dazu entschlossen habe, einen Beschlussvorschlag einzureichen, um eine neue Hauptsatzung zu beschließen.

 

Herr Krajeweski betont das Vorhandensein einer gültigen Hauptsatzung und sagt, dass es sich um handwerkliche Fehler der Verwaltung bezüglich der Formulierung der Satzung handele.

 

Herr Hintze erklärt, der Bürgermeister sei Einreicher der Hauptsatzung und fragt gleichzeitig, ob die einreichende Fraktion auf die drei Ergänzungsanträge bestehe.

Er betont die Wichtigkeit des Beschlusses der Hauptsatzung und merkt an,

dass ohne die Ergänzungsanträge vielleicht die Möglichkeit einer Mehrheit bestehe.

 

Herr U. Liebehenschel bezieht sich auf die Aussage von Herrn Krajewski und entgegnet, dass die Hauptsatzung aufgrund der geänderten Ergänzungsanträge der Fraktion erneut nicht beschlossen werden konnte.

 

Frau Bierwirth äußert sich zu der Geschäftsordnung und erläutert, dass laut dieser

einmal abgelehnte Beschlüsse erst 6 Monate später wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden dürfen. Sie ist der Ansicht, die Kommunalverfassung könne nicht die Geschäftsordnung außer Kraft setzen.

 

Herr Borchert schlägt als Kompromiss vor, sich auf den Ergänzungsantrag zum aktiven Teilnahmerecht zu einigen, da dieser zustimmungsfähig sei. Könne auf die anderen beiden Ergänzungsanträge verzichtet werden, würde einem Beschluss der Hauptsatzung wohl nichts entgegenstehen.

 

Es entsteht eine rege Diskussion über die Ergänzungsanträge sowie der weiteren Vorgehensweise.

 

Es folgt die Abstimmung über den von Herrn Krajewski eingereichten Antrag, den Beschluss zur Hauptsatzung von der Tagesordnung zu nehmen und über diesen nicht abzustimmen.

 

Der Antrag wurde mit 10 Zustimmungen, 10 Ablehnungen (Hintze) sowie einigen Enthaltungen nicht angenommen.

 

Herr U. Liebehenschel fragt nach der weiteren Vorgehensweise und bestätigt Herrn Krajewski, im nachfolgenden über die drei Ergänzungsanträge abzustimmen.

 

Ergänzungsantrag 1: Zustimmung: 12 (Hintze), Ablehnung: 8, einige Enthaltungen

 

Der Antrag wird angenommen.

 

Ergänzungsantrag 2: Zustimmung: 13 (Hintze), Ablehnung: 6, einige Enthaltungen

 

Der Antrag wird angenommen.

 

Ergänzungsantrag 3: Zustimmung: 10, Ablehnung: 8, einige Enthaltungen

 

Der Antrag wird angenommen.

 

Anschließend wird namentlich über die geänderte Hauptsatzung abgestimmt.

 

Namentliche Abstimmung

Ja                   Nein

Enthaltung

Bebensee, Heiko

 x

 

 

Berbig, Kerstin

 x

 

 

 

Bergner, Frank

 x

 

 

 

Berlin, Olaf

 

 x

 

Bierwirth, Petra

 x

 

 

 

Bohnebuck, Gabriele

 x

 

 

 

Borchert, Oliver

 

 x

 

 

Brauer, Rico

 x

 

 

 

Braune, Monika

 -

 -

 

 -

Bury, Norbert

 x

 

 

Czok-Alm, Isabelle

 

 

 x

Guse, Katrin

 x

 

 

 

Hintze, Jürgen

 x

 

 

 

Hirsch, Alexandra

 x

 

 

Hoyer, Katja

 -

 -

 -

Krajewski, Jürgen

 x

 

 

Landmann, Anja

 -

 -

- 

Liebehenschel, Peter

 

 x

 

Liebehenschel, Uwe

 

 x

 

Liste, Frank

 -

 -

 -

Mauersberger, Ulrike

 

 x

 

Nauen, Nadine

 

 x

 

 

Rüdiger, Thomas

 

 x

 

Seefeldt, Dietmar

 -

- 

 -

Schlauß, Mario

 

 x

 

 

Siebert, Michael

 

 x 

 

Striegler, Jörg

 x

 

 

Wagner, Axel-Udo

 x

 

 

Wendland, Frank

 

 x

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung in der Fassung vom 26.07.2022, die am Tage der Bekanntmachung in Kraft tritt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 13 

Ablehnung: 10 

Enthaltung: 1

 

Die Beschlussvorlage ist abgelehnt.

 

 

 

Herr U. Liebehenschel vertagt mit mehrheitlicher Zustimmung die nachfolgenden, nicht behandelten Tagesordnungspunkte in die nächste reguläre Gemeindevertretersitzung am 06.07.2023 und schließt die Sitzung um 22:03 Uhr.