Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Mit Email vom 27. Januar 2022 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim mitgeteilt, dass die Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz zahlreiche Fehler enthält. So wurde bspw. im Amtsblatt für die Gemeinde Wandlitz vom 17. März 2021 eine Neufassung der Hauptsatzung, datiert auf den 2. März 2021 öffentlich bekannt gemacht, die laut Präambel am 25. Februar 2021 beschlossen worden sei.
Am 25. Februar 2021 wurde tatsächlich aber nur eine Änderung der Hauptsatzung und nicht die gesamte Hauptsatzung beschlossen. Aus der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt ergibt sich nicht, dass es sich dabei womöglich um eine Lesefassung handeln soll. Diese Bekanntmachung der „Änderung der Hauptsatzung“ im Amtsblatt vom 17. März 2021 ist daher fehlerhaft.
Darüber hinaus enthält die öffentliche Bekanntmachung der Hauptsatzung im Amtsblatt vom 28. Oktober 2020 ein anderes (Ausfertigungs-)Datum als die der Kommunalaufsicht vorgelegte Hauptsatzung. Im Amtsblatt ist als Ausfertigungsdatum der 5. Oktober 2020 bekannt gemacht worden.
Nach alledem ist es daher zwingend erforderlich, über die gesamte Hauptsatzung erneut zu beschließen.
Die AG Satzung hat die Gelegenheit ergriffen, einige Änderungen vorzuschlagen, die beraten und ggf. beschlossen werden.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 4, 13, 18a und 28 BbgKVerf
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung in der Fassung vom 26.07.2022, die am Tage der Bekanntmachung in Kraft tritt.
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