Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV/2023-0136  

 
 
Betreff: Sachstand zur Erarbeitung des Achsenentwicklungskonzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis
25.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
230503_AEK-PW_Endbericht.pdf

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung hat am 23.03.2023 beschlossen, dass die Gemeinde Wandlitz alle Arbeiten und die Beteiligung an der Erstellung des Achsenentwicklungskonzeptes Pankow – Wandlitz vorerst ruhen lassen muss, bis das Wandlitzer Entwicklungskonzept erarbeitet und beschlossen ist. Das betrifft nicht nur die ihr in der zwischen den Kommunen geschlossene Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung zugewiesene Funktion als Lead-Partner, sondern auch die inhaltliche Mitarbeit.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Gemeindevertretung nun über das weitere, ohne die aktive Mitarbeit der Gemeinde Wandlitz, durchzuführende Prozedere informiert.

 

Die zum Untersuchungsraum gehörenden und über die Kooperationsvereinbarung weiterhin verbundenen Partner werden in ihren Gremien entsprechende Vorlagen einbringen, die eine offizielle Kenntnisnahme des abgeschlossenen Konzeptes und/oder die Möglichkeit der Anwendung der Inhalte nach derzeitigem Kenntnisstand zum Ziel haben werden.

 

Da die Gemeinde nach der Entscheidung der Gemeindevertretung vom 23.03.2023 keinen Beschluss zum Abschluss des Konzeptes - das den Charakter eines Gutachtens besitzt -  herbeiführen wird, bedeutet das einerseits, dass sie gegenwärtig an dem vertraglich vereinbarten konsensualen Prozess nicht weiter teilnehmen wird. Zum anderen ist das Gutachten für die Gemeindevertretung daher auch nicht existent, obwohl es in anderen Gemeinden, dem Berliner Bezirk Pankow und bei der Gemeinsamen Landesplanung tatsächlich existiert und inhaltlich berücksichtigt wird.

 

Rein formal bedeutet das darüber hinaus, dass die ca. 900 Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger durch die Gemeindevertretung nicht zur Kenntnis genommen werden.

 

Weiterhin wird nach gegenwärtiger Beschlusslage auch eine aktive Mitwirkung der Gemeinde an möglichen Anschlussforen nicht möglich sein. In dessen Rahmen sollten die gemeindeübergreifenden Anschlussprojekte schwerpunktmäßig diskutiert und einer gemeinsamen Steuerung unterworfen werden. Hier sind aus den Projektsteckbriefen z.B. ein Gemeinde- und länderübergreifendes Ausgleichskonzept, Interkommunales, länderübergreifendes Gewerbeentwicklungskonzept Schönerlinde/ Buchholz-Nord, Multimodale Mobilitätshubs an wichtigen Bahnknoten, Entwicklung einer Radschnellwegeverbindung entlang der Siedlungsachse Pankow-Wandlitz hervorzuheben. Dies wird sich auch im Hinblick auf mögliche Fördermittelbeantragungen auswirken.

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (stellvertretend für das Land Brandenburg) wurde als eine der für die Kooperationspartner wichtigsten und an der Finanzierung des Konzeptes am stärksten beteiligte Partnerin über die Beschlusslage und das damit verbundene Aussetzen der Beteiligung der Gemeinde bereits direkt nach der Entscheidung informiert. 

 


Finanzielle Auswirkungen:     Nein

 

 

 


 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 230503_AEK-PW_Endbericht.pdf (93368 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   05.05.2023 13:28:14   Stephanie Kowallik