Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr U. Liebehenschel verliest einen Abschnitt der Stellungnahme des Landkreises zur Entlastung des Bürgermeisters Herrn Borchert bezüglich der Dienstaufsichtsbeschwerde.
„Gegen Herrn Borchert wurde kein Busgeldverfahren zur Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch den Zentraldienst der Polizei Brandenburg eingeleitet. Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat kein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Borchert eingeleitet. Zum Prüfungsersuchen der Gemeindevertretung, Herrn Borchert von seinen Amtspflichten freizustellen, teile ich mit, dass die rechtlichen Voraussetzungen des § 39 Absatz 1 LDG nicht vorliegen.“
Herr U. Liebehenschel erklärt, dass das Schreiben eine Entlastung darstelle. Es werden keine Verfehlungen gesehen, die zu einem Disziplinarverfahren führen. |
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