Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Anfragen von Gemeindevertretern  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 25.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:03
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

 Herr Hintze berichtet von der Tagung der regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark/Barnim und den dort besprochenen Planungen zu weiteren Windkraftanlagen, insbesondere für den Ortsteil Prenden sowie auch eine Erweiterung Richtung Liepnitzwald und der damit verbundenen Abholzung. Er fragt, inwieweit die Verwaltung davon Kenntnis habe, wie der aktuelle Stand sei und wie sich die Gemeinde dazu positioniere.

 

Herr Borchert erklärt, dass Repowering auf geeigneten Flächen generell möglich sei, der Regionalplan derzeit jedoch keine Gültigkeit habe. Trotzdem sei es nach aktueller Gesetzeslage möglich, Windkraftanlagen in allen geeigneten Gebieten privilegiert zu errichten. Ohne Regionalplan wären 15-18 % der Landkreise Uckermark und Barnim mit Windkraftanlagen bebaubar. Laut der Leiterin der regionalen Planungsgemeinschaft sollen die beiden Windeignungsgebiete Prenden sowie Wandlitz um weitere Flächen erweitert werden. Dabei handele es sich in Prenden um eine Norderweiterung und in Wandlitz um eine Erweiterung Richtung Ladeburg. Solange 2,2 % Fläche nicht erfüllt seien, sind Windkraftanlagen auf allen geeigneten Flächen privilegiert. Privilegierung heiße, dass sie zustimmungspflichtig seien.

 

Frau Czok-Alm spricht die nächste Sitzung im Kreistag sowie die dortige Behandlung einer Beschlussvorlage zum Schulbau einer erweiterten Schule in Wandlitz an. Sie äußert den Wunsch ihrer Fraktion, eine Gesamtschule für die Gemeinde Wandlitz zu erhalten und sichert ihre Unterstützung zu. Gleichzeitig bittet sie die Kreistagsabgeordneten, welche in der Gemeindevertretung sitzen, sich im Kreistag für eine Gesamtschule einzusetzen.

 

Herr Bergner formuliert zwei Fragen für die nicht anwesende Frau Hoyer. Es gehe einerseits um den aktuellen Stand des Hort- sowie Mensagebäudes im Ortsteil Basdorf sowie um den Bolzplatz auf dem Polizeigelände. Des Weiteren weist er auf die Notwendigkeit eines Spielplatzes in Kosterfelde hin und erklärt, dass dieser Ortsteil als nächster einen neuen bekommen müsse.

Nachfolgend äußert er, dass gegenüber der Verwaltung noch viele Anfragen von ihm offen seien, insbesondere die Frage nach den Kosten im bekannten Arbeitsgerichtsverfahren, wenn der Kommunale Arbeitgeberverband die Vertretung übernommen hätte. Anschließend fragt er den Bürgermeister, ob seine Anfrage weitergeleitet wurde, wieviel Zeit die Beantwortung in Anspruch nehme und ob es bei Nichtbeantwortung arbeitsrechtliche Konsequenzen gebe. Darüber hinaus erfragt Herr Bergner den aktuellen Stand zum Mobbingbericht.

 

Herr Borchert erklärt, dass im Mobbingbericht nichts stehe, welches arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehe. Es werde gemeinsam mit dem Personalrat ein Beschwerdemanagement eingeführt, sichert er zu. Im Anschluss bezieht sich Herr Borchert auf die angesprochenen Anwaltskosten und sagt, dass dies bereits beantwortet wurde. Die genauen Kosten des Kommunalen Arbeitgeberverbandes könne er nicht einschätzen, jedoch wären die Anwaltskosten aufgrund des hohen Stundenaufwandes sowie der vorhandenen Vergleichsangebote nachgewiesen gerechtfertigt.

 

Es folgt eine kurze Diskussion zwischen Herrn Bergner und Herrn Borchert.

 

Herr Borchert sichert Herrn Bergner anschließend die Beantwortung seiner Frage hinsichtlich der Kosten des Kommunalen Arbeitgeberverbandes zu.

 

Frau Mauersberger ergänzt die Aussage von Frau Czok-Alm und schildert den seitens des Landkreises gefassten, allgemeinen Aufstellungsbeschluss, welcher ausschließlich Oberschulen sowie Gymnasien im Landkreis zulasse. Sie bekräftigt die notwendige Unterstützung, sich für eine Gesamtschule in der Gemeinde Wandlitz einzusetzen und berichtet über die problematischen Alternativen, die es gebe. Viele Kinder müssen auf Schulen in Schwanebeck ausweichen, was eine lange Fahrtzeit nach sich ziehe. Sie bittet den Bürgermeister um Kontaktaufnahme zum Schulamt, um sich für eine Gesamtschule in der Gemeinde stark zu machen.

 

Herr Rüdiger spricht sich ebenfalls für die Gesamtschule aus und appelliert an die Gemeindevertreter, gemeinsam zum Kreistag zu gehen. Es müsse Stärke gezeigt werden, um den Willen zu bekunden. Gleichzeitig schlägt Herr Rüdiger bezüglich der angesprochenen Anfragen Herrn Bergners ein Ampelsystem vor, welches die Anfragen in verschiedene Kategorien einteile.

 

Herr Borchert informiert daraufhin, dass im letzten Jahr über 450 Protokollanfragen sowie Anfragen von Kommunalpolitikern beantwortet wurden und es bereits innerhalb der Verwaltung ein gutes System gebe.

 

Herr Rüdiger begrüßt dieses und erläutert seine Idee zum Ampelsystem, welches idealerweise auch für Außenstehende sichtbar sein könne, sodass jeder den aktuellen Bearbeitungsstand wisse.

 

Frau Bierwirth berichtet von modularen Fahrradparkhäusern und dessen mögliche Förderung. Sie fragt, ob die Gemeinde sich beworben habe.

 

 

Herr Borchert bedankt sich für die Information und sagt, dass er sich über das Förderprogramm informieren werde. Wenn es die Möglichkeit einer Teilnahme gäbe, dann werde sich die Gemeinde beteiligen.

 

Herr Bury gibt Herrn Bergner den Hinweis, dass Anfragen vom Bürgermeister beantwortet werden und dieser der Ansprechpartner der Gemeindevertreter sei. Anschließend bezieht er sich auf die seitens der Gemeindevertretung verweigerte Wortmeldung, Herrn John betreffend und erklärt, dass dieser der gewählte Abgeordnete im Brandenburgischen Landtag sei und er den Wahlkreis repräsentiere. Herr Bury gibt zu Protokoll: „Was die Eigenschaft von Herrn John betrifft, der hier begehrte, in einer Angelegenheit der Gemeinde Wandlitz, und zwar zum Thema Klosterfelde, etwas vorzutragen, etwas zu hinterfragen und ihm dabei das Wort verweigert wurde.“

Des Weiteren spricht er die Gemeindevertretersitzung im Februar an, in der Herrn Brauer durch eine schriftliche Verfügung durch den Bürgermeister das Wort verboten wurde. Herr Bury möchte wissen, ob diese Verfügung inzwischen zurückgezogen wurde.

 

Herr Borchert verneint dies und fragt anschließend Herrn Brauer, wieso sich dieser an die Kommunalaufsicht gewandt habe und was diese wiederum zur Befangenheit Herrn Brauers gesagt habe.

 

Herr Brauer antwortet, dass ihm momentan nicht bewusst sei, was die Kommunalaufsicht geantwortet habe.

 

Kurz darauf folgt eine kurze Diskussion zwischen Herrn Borchert und Herrn Brauer.

 

Herr Borchert fasst zusammen, die Kommunalaufsicht habe geantwortet, dass Herr Brauer aufgrund seiner Eigenschaft als Nachbar des Bauvorhabens, Übergangswohnheim in Klosterfelde, befangen sei. Weiterhin erklärt er Herrn Bury, dass die Verfügung nicht zurückgenommen werde, da die Kommunalverfassung dem Hauptverwaltungsbeamten die Feststellung der Befangenheit überlasse, falls es das Gremium nicht selbst feststelle. Er komme seinen Pflichten nach, bekräftigt Herr Borchert.

 

Herr Bury widerspricht dem Bürgermeister und findet, dass dieser nicht die Befugnis habe, jemanden das Wort zu entziehen. Nachfolgend berichtet er von der Einstimmigkeit des Ortsbeirates Klosterfelde gegen das Übergangswohnheim und kritisiert das mehrheitliche Hinwegsetzen über das Votum seitens der Gemeindevertretung. Darüber hinaus spricht er den offenen Brief an den Bundeskanzler Scholz sowie den Ministerpräsidenten Woidke an, welcher unter anderem die Kapazitätsauslastung des Landkreises Barnim sowie die Infrastrukturprobleme hinsichtlich der Unterbringung Geflüchteter beinhalte. Der offene Brief wurde auch von Herr Borchert unterschrieben. Herr Bury fragt wie der Bürgermeister mit der Thematik weiter umgehen werde.

 

Herr Borchert erklärt, dass es in dem offenen Brief der Hauptverwaltungsbeamten an Land sowie Bund um die Bitte nach Unterstützung auf kommunaler Ebene ginge. Es gehe um die Unterstützung im Rahmen der Infrastruktur. Dabei gehe es also nicht um die Frage, ob eine Aufnahme Geflüchteter stattfinde, sondern wie dies erfolgreich umgesetzt werden könne.

 

Herr Brauer möchte klarstellen, dass es sich bei der angesprochenen E-Mail der Kommunalaufsicht nicht um seine Teilnahme an der Gemeindevertretersitzung handele, sondern um die Teilnahme als Ortsvorsteher an der Sitzung des Hauptausschusses.

Der Inhalt der E-Mail besagt, dass das Gremium selbst entscheide und nicht die Verwaltung. Er findet es nach wie vor unverständlich, wieso ihm das Rederecht als Gemeindevertreter entzogen wurde.

 

Herr Borchert bittet diesbezüglich anschließend den Hauptamtsleiter Herrn Braun um Antwort.

 

Herr Braun bestätigt den erhaltenen Auftrag zur Prüfung der Befangenheit Herrn Brauers in Bezug auf das geplante Übergangswohnheim und die damit verbundene sowie stattgefundene Abstimmung mit der Kommunalaufsicht. Die Kommunalaufsicht teile die Rechtsauffassung des Mitwirkungsverbotes Herrn Brauers, erklärt Herr Braun. Nachfolgend verliest Herr Braun zur Unterstützung der Debatte ein Schreiben der Kommunalaufsicht.

 

Frau Bohnebuck findet es traurig und nicht nachvollziehbar, wie die E-Mail der Kommunalaufsicht interpretiert werde.

 

Herr Krajewski stellt einen Antrag für eine 5-minütige Pause.

 

Die Sitzung wird durch den Vorsitzenden Herrn U. Liebehenschel 19:27 Uhr für 5 Minuten unterbrochen.

 

Herr U. Liebehenschel bezieht sich auf das Thema Schulen und betont die Wichtigkeit einer Gesamtschule für die Gemeinde Wandlitz. Er appelliert an die Gemeindevertreter, dies im Kreistag zu unterstützen.

 

Herr Bergner erinnert an die Fragen von Frau Hoyer, welche den aktuellen Stand des Hort- sowie Mensagebäudes im Ortsteil Basdorf sowie den Bolzplatz auf dem Polizeigelände betreffen. Gleichzeitig bittet er die Verwaltung, gemeinsam mit der Kommunalaufsicht, das Rederecht von Herrn John zu klären (Protokollauftrag). Die Befangenheit von Herrn Brauer entscheide die Gemeindevertretung und nicht die Verwaltung, bemerkt Herr Bergner.

 

Herr Borchert gibt zur Beantwortung der Frage zum Bolzplatz das Wort an den Amtsleiter der Kämmerei, Herrn Braungard, weiter.

 

Herr Braungard informiert, dass sich die Verwaltung momentan in der Leistungsphase 2 befinde und der Bolzplatz leider aus personellen Gründen hinter einem anderen Projekt anstehe, da die Planer ein weiteres Projekt realisieren.

 

Herr Borchert berichtet zur Frage des aktuellen Standes zum Hort- und Mensagebäude des Ortsteiles Basdorf, dass es erste Entwürfe des Bebauungsplanes gebe, worin unter anderem die Verkehrserschließung bereits geklärt wurde. Auch eine Fläche für eine weitere Kita wäre möglich. Der Bebauungsplan werde demnächst ausgelegt.  

 

Herr Krajewski bittet, zukünftig auf juristische Diskurse zu verzichten, da es die Arbeit der Gemeindevertreter verzögert. Anschließend spricht er das Bürgerbegehren zur Abwahl des Bürgermeisters an und betont, dass es ein demokratischer Vorgang nach § 81 Kommunalwahlgesetz sei. Er nennt einige Gründe, welche seiner Ansicht nach das Bürgerbegehren rechtfertigen. Er bestätigt, dass er dieses Begehren unterstützen werde.

 

Herr Striegler und Herr Borchert diskutieren über den Beschluss zur Breitscheidstraße 22 und die Probleme, die sich aus der Uneinigkeit über die Anlagen ergeben haben, was letztendlich zur verzögerten Veröffentlichung des Beschlusses geführt habe.

 

Herr Striegler möchte, dass in Zukunft der Vorsitzende Herr U. Liebehenschel bei Unstimmigkeiten informiert werde.

 

Herr U. Liebehenschel bietet an, zwischen der Verwaltung und den Einreichern zu vermitteln, sollte es wieder zu Unstimmigkeiten in Abstimmungsprozessen kommen.

 

Herr Brauer bezieht sich auf die Worte von Herrn Krajewski und bestätigt seine Unterstützung zum Bürgerbegehren. Darüber hinaus bittet er die Verwaltung zu prüfen, welche Flächen in Klosterfelde als Spielplatz genutzt werden können (Protokollauftrag). Des Weiteren berichtet er von dem bevorstehenden Verlust des Hauptmieters des Bahnhofsgebäudes in Klosterfelde und fragt, ob es die Möglichkeit gebe, dies künftig als Bürgerhaus nutzen zu können.

 

Herr Borchert knüpft an die Frage zu möglichen Spielplätzen in Klosterfelde an und betont, dass wenn geeignete Flächen und Kapazitäten vorhanden seien, ein Spielplatz errichtet werde. Zu der Idee des Bürgerhauses berichtet er von einem bereits stattgefundenen Termin mit dem NEB und die Möglichkeit der Gemeinde, Eigentümer des Gebäudes sowie Erbpachtnehmer des Grundstückes zu werden. Grundsätzlich würde einem Bürgerhaus im Bahnhofsgebäude, zumindest vorübergehend, nichts im Wege stehen. Später wäre es auch am Festplatz und der Mensa möglich, ein Gemeinschaftszentrum einzurichten.

 

Frau Bohnebuck bezieht sich auf die von Herrn Striegler angesprochene Problematik zur Veröffentlichung des Beschlusses zur Breitscheidstraße 22 und findet es nicht in Ordnung, dass die Vorbereitungen zur Veröffentlichung auf die Fraktionen übertragen werden.

 

Herr Borchert erklärt, dass es einen Beschluss gebe, in dem festgelegt sei, dass die einreichende Fraktion dieses konkretisiert und nachreicht. Er betont die Festlegung zur Vorgehensweise, worauf sich in der Sondersitzung bereits geeinigt wurde.

 

Frau Nauen bedankt sich hinsichtlich des Bürgerbegehrens bei Herrn Fischer für das Engagement für die Gemeinde Wandlitz. Gleichzeitig ist sie irritiert von Halbwahrheiten und teilweise nicht ausreichenden Informationen an die Bürger. Sie findet, dass die Bürger darüber informiert werden müssen, welche Entscheidungen der Bürgermeister allein trifft und welche in diesem Gremium entschieden werden. Frau Nauen bietet Herrn Fischer ein gemeinsames Gespräch zum Bürgerbegehren an und befürwortet darüber hinaus ein Gespräch mit den Bürgern sowie dem Bürgermeister. Sie ist der Meinung, dass im Gremium ein grundsätzliches Problem bestehe, was die Gesprächsordnung und den Umgang miteinander betreffe. Jeder Gemeindevertreter müsse Rede und Antwort stehen können.