TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 08.09.2022, 14.09.2022, 05.10.2022 und 20.10.2022 |
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GV-45/2022 |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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MV/2022-0117 |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Anfragen von Gemeindevertretern |
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Ö 8 |
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Planung/Einrichtung Übergangswohnheim Klosterfelde |
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Ö 9 |
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Berufung von sachkundigen Einwohnern |
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BV-GV/2022-0545 |
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Ö 10 |
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Sitzungskalender 2023 |
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BV-GV/2022-0547 |
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Ö 11 |
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Dringlichkeitsantrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Finanzielle Auswirkung von Krisen abfedern - Mobile Sozialberatung in der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2022-0556 |
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Ö 12 |
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde
Wandlitz für das Haushaltsjahr 2023 |
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BV-GV/2022-0536 |
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Ö 13 |
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Erneute Beschlussfassung nach Beanstandung gem. § 55 BbgKVerf über Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Versagung des gemeindlichen Einvernehmens, Flur 5 von Wandlitz, Flurstücke 645 und 646
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BV-GV/2022-0526 |
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Ö 14 |
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Erneute Beschlussfassung nach Beanstandung gem. § 55 BbgKVerf über Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Führungskräftefeedback Gemeindeverwaltung Wandlitz |
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BV-GV/2022-0504 |
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Ö 15 |
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Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung, langjähriger Zugehörigkeit sowie Zuwendungen für Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz (Feuerwehrentschädigungssatzung) |
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BV-GV/2022-0540 |
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Ö 16 |
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5. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2022-0546 |
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Ö 17 |
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Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes Wandlitz |
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BV-GV/2022-0539 |
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Ö 18 |
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Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes |
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BV-GV/2022-0544 |
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Ö 19 |
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Erwerb einer Fläche vom Land Brandenburg für einen neuen Feuerwehrstandort der Freiwilligen Feuerwehr Basdorf im Quartier Basdorfer Gärten |
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BV-GV/2022-0520 |
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Ö 20 |
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Straßenbau Oranienburger Straße vom Sportplatz bis Ortsausgang, OT Wandlitz
Ausbaubeschluss |
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BV-GV/2022-0535 |
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Ö 21 |
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Bebauungsplan "An der Wegener Straße"
- Abwägungsbeschluss - |
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BV-GV/2022-0512 |
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Ö 22 |
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Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee, Bereich 2"
Durchführung des Abwägungsverfahrens zum 3. Beteiligungsverfahren |
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BV-GV/2022-0532 |
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Ö 23 |
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Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee, Bereich 2"
Satzungsbeschluss |
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BV-GV/2022-0533 |
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Ö 24 |
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Antrag der Fraktion CDU: Verkehrstechnische Problemfälle an der L100 lösen |
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BV-GV/2022-0529 |
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Ö 25 |
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Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Bebauung von Wald, feuchten Wiesen und Niederungen in der Gemeinde Wandlitz nach den Erfahrungen mit Starkregenereignissen |
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BV-GV/2022-0541 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung im FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen – siehe auch Antwort der Verwaltung Satz 1-3 zur Planungshoheit der Gemeinde zu PA/2022-0576 vom 22.11.2022.
- „Als Fachplan zum Flächennutzungsplan ist die Erstellung eines Landschaftsplanes zwingend notwendig. Dieser besteht aus zahlreichen Teilplänen wie z.B. Biotopkartierung, Grundwasserverhältnisse, Bodenverhältnisse etc. Flächen, welche auf der Grundlage diesbzgl. Ausweisungen für eine Bebauung ungeeignet oder ggf. unzulässig sind, werden daher von der Verwaltung grundsätzlich nicht als Baufläche vorgesehen. Eine bestätigende, ergänzende oder reduzierte Darstellung solcher Ausweisungen im Flächennutzungsplan obliegt grundsätzlich der Planungshoheit der Gemeinde, also den politischen Gremien der Gemeindevertetung.“
- dass die Verwaltung gebeten wird zu prüfen, ob in rechtskräftigen B-Plan-
Gebieten gemäß anliegender Liste Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen von einer Bebauung freizuhalten und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen ob die Festsetzungen für diese Areale geändert werden müssen, um die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen zu sichern. Bei dieser Prüfung soll die Verwaltung durch die in Punkt 5 genannte Gruppe unterstützt werden - dass geprüft wird, ob Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, vom Beschluss gemäß dem Punkt 1 ausgenommen werden können
- dass die Verwaltung gebeten wird zu prüfen, welche gemeindlichen Grundstücke sich zum Entsiegeln eignen.
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Liste zu Änderungsantrag BV – GV/2022-0541 Nr. 2 (von 1-5) Basdorf: - Am Dorfgraben
- In den Gründen
- Rosenstraße – Waldfläche östlich der Rosenstraße
- Dorfzentrum Basdorf – Seefläche lt. Historischer Karte
- Lanker Straße / An der Bahn
- LPS Teil 2, 1. Änderung – See lt. Historischer Karte neben dem Grundstück Filterbau
Prenden: Schönwalde: - An der Birkenstraße – Erhalt der Feuchtwiese auch in Ihrer Funktion als Regenwasserretensionsfläche
- Am Weidenweg – Verlauf und Funktion des Entwässerungsgrabens im südlichen Teil
Wandlitz: - BernauerChaussee/PrenzlauerChaussee–Ausweisung
Regenwasserretensionsfläche - Seetrift ( Aufstellungsbeschluss / Veränderungssperre ) Verlauf des Entwässerungsgrabens
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07.11.2022 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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07.11.2022 - Ortsbeirat Lanke |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: Enthaltung:
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07.11.2022 - Ortsbeirat Prenden |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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08.11.2022 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 20 - vertagt |
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Beschlussvorschlag des Ortsbeirates Wandlitz: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis zum auf Vertagung (Herr Hintze): Zustimmung: 4 (Hintze) Ablehnung: 2 Enthaltung: 0
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08.11.2022 - Ortsbeirat Zerpenschleuse |
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Ö 13 - abgelehnt |
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Beschluss: Der Ortsbeirat Zerpenschleuse empfiehlt der Gemeindevertretung folgendes zu beschließen, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 0 Ablehnung: 2 Enthaltung: 0
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09.11.2022 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0
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09.11.2022 - Ortsbeirat Schönerlinde |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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10.11.2022 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3
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10.11.2022 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 10 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: Enthaltung: 1
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15.11.2022 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 23 - vertagt |
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis: Vertagen Zustimmung: 3 (Hr. Hintze) Ablehnung: 2 Enthaltung: 0
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16.11.2022 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: 1 Enthaltung: 2
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17.11.2022 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 13 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 2 Enthaltung: 1
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28.11.2022 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 28 - vertagt |
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Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung verweist die Beratung und Aufarbeitung des Antrages in den Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV.
Abstimmungsergebnis Vertagung in den A6: Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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14.12.2022 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 13 - vertagt |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Verweisung des vorliegenden Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV zur weiteren Beratung.
Abstimmungsergebnis Verweisung in den A6: Zustimmung: mehrheitlich (Hintze) Ablehnung: Enthaltung:
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19.01.2023 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 10 - vertagt |
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis: Frau Bierwirth beantragte, den Beschluss + Ergänzung der Verwaltung + Ergänzung der Fraktion erneut der GV vorzulegen. Zustimmung: 3 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1
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06.02.2023 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 27 - abgelehnt |
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
- dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
- dass Verfahren zu den Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
- dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 4 Enthaltung: 1
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16.02.2023 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 15 - |
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22.02.2023 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 4 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung im FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen – siehe auch Antwort der Verwaltung Satz 1-3 zur Planungshoheit der Gemeinde zu PA/2022-0576 vom 22.11.2022.
Zitat: „Als Fachplan zum Flächennutzungsplan ist die Erstellung eines Landschaftsplanes zwingend notwendig. Dieser besteht aus zahlreichen Teilplänen wie z.B. Biotopkartierung, Grundwasserverhältnisse, Bodenverhältnisse etc. Flächen, welche auf der Grundlage diesbzgl. Ausweisungen für eine Bebauung ungeeignet oder ggf. unzulässig sind, werden daher von der Verwaltung grundsätzlich nicht als Baufläche vorgesehen. Eine bestätigende, ergänzende oder reduzierte Darstellung solcher Ausweisungen im Flächennutzungsplan obliegt grundsätzlich der Planungshoheit der Gemeinde, also den politischen Gremien der Gemeindevertetung.“ - dass die Verwaltung gebeten wird zu prüfen, ob in rechtskräftigen B-Plan-
Gebieten gemäß anliegender Liste Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen von einer Bebauung freizuhalten und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen ob die Festsetzungen für diese Areale geändert werden müssen, um die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen zu sichern. Bei dieser Prüfung soll die Verwaltung durch die in Punkt 5 genannte Gruppe unterstützt werden - dass geprüft wird, ob Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, vom Beschluss gemäß dem Punkt 1 ausgenommen werden können
- dass die Verwaltung gebeten wird zu prüfen, welche gemeindlichen Grundstücke sich zum Entsiegeln eignen.
- dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.
Liste zu Änderungsantrag BV – GV/2022-0541 Nr. 2 (von 1-5) Basdorf: ● Am Dorfgraben ● In den Gründen ● Rosenstraße – Waldfläche östlich der Rosenstraße ● Dorfzentrum Basdorf – Seefläche lt. Historischer Karte ● Erweiterung Gewerbegebiet Sandweg ● Lanker Straße / An der Bahn ● LPS Teil 2, 1. Änderung – See lt. Historischer Karte neben dem Grundstück Filterbau Prenden: ● Hinter dem Weinberg Schönwalde: ● An der Birkenstraße – Erhalt der Feuchtwiese auch in Ihrer Funktion als Regenwasserretensionsfläche ●Am Weidenweg – Verlauf und Funktion des Entwässerungsgrabens im südlichen Teil Wandlitz: ●BernauerChaussee/PrenzlauerChaussee–Ausweisung Regenwasserretensionsfläche ●Seetrift ( Aufstellungsbeschluss / Veränderungssperre ) Verlauf des Entwässerungsgrabens
Namentliche Abstimmung | Ja Nein | Enthaltung | Borchert, Oliver | | | x | Striegler, Jörg | x | | | Bohnebuck, Gabriele | x | | | Bierwirth, Petra | | | | Berbig, Kerstin | x | | | Czok-Alm, Isabelle | x | | | Bergner, Frank | | | | Hoyer, Katja | | | | Guse, Katrin | x | | | Krajewski, Jürgen | x | | | Liste, Frank | x | | | Siebert, Michael | | | | Wendland, Frank | | x | | Liebehenschel, Peter | x | | | Seefeldt, Dietmar | | | | Berlin, Olaf | x | | | Liebehenschel, Uwe | | | | Rüdiger, Thomas | | | | Mauersberger, Ulrike | | | | Bury, Norbert | x | | | Hirsch, Alexandra | | | | Wagner, Axel-Udo | x | | | Bebensee, Heiko | x | | | Braune, Monika | | x | | Hintze, Jürgen | | x | | Nauen, Nadine | | x | | Landmann, Anja | x | | | Brauer, Rico | x | | | Schlauß, Mario | | | |
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 14 Ablehnung: 4 (Hintze) Enthaltung: 1
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Ö 26 |
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Antrag der Fraktion Bündnis Klosterfelde und Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: 2. Änderung der Satzung zum Schutz von Bäumen der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2022-0542 |
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Ö 27 |
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Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Bebauungsplan "Breitscheidstraße 22/23" in der Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss - |
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BV-GV/2022-0549 |
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Ö 28 |
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Vergabe eines Straßennamens für die Straße, beginnend an der Bernauer Chaussee in südlicher Richtung verlaufend, vor dem Bahnhof Wandlitz |
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BV-GV/2022-0456 |
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Ö 29 |
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Vorbereitung eines Radverkehrskonzeptes für die Gemeinde Wandlitz |
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MV/2022-0111 |
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Ö 30 |
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Grundschulstandort Schönwalde - Benennung der Baupaten |
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MV/2022-0115 |
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N 1 |
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Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 08.09.2022, 14.09.2022, 05.10.2022 und 20.10.2022 |
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N 2 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 3 |
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Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 1797 der Flur 6 von Wandlitz (Arrondierungsfläche) |
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BV-GV/2022-0530 |
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