Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 08.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:02
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
Anlagen:
PA-2022-0570 externe Kita-Angebote

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und Anwesenheit      
Ö 3     Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 08.09.2022, 14.09.2022, 05.10.2022 und 20.10.2022  
GV-45/2022  
Ö 4     Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5     Bericht des Bürgermeisters  
Enthält Anlagen
MV/2022-0117  
Ö 6     Einwohnerfragestunde      
Ö 7     Anfragen von Gemeindevertretern      
Ö 8     Planung/Einrichtung Übergangswohnheim Klosterfelde      
Ö 9     Berufung von sachkundigen Einwohnern  
BV-GV/2022-0545  
Ö 10     Sitzungskalender 2023  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0547  
Ö 11     Dringlichkeitsantrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Finanzielle Auswirkung von Krisen abfedern - Mobile Sozialberatung in der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0556  
Ö 12     Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2023
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0536  
Ö 13     Erneute Beschlussfassung nach Beanstandung gem. § 55 BbgKVerf über Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Versagung des gemeindlichen Einvernehmens, Flur 5 von Wandlitz, Flurstücke 645 und 646
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0526  
Ö 14     Erneute Beschlussfassung nach Beanstandung gem. § 55 BbgKVerf über Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Führungskräftefeedback Gemeindeverwaltung Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0504  
Ö 15     Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung, langjähriger Zugehörigkeit sowie Zuwendungen für Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz (Feuerwehrentschädigungssatzung)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0540  
Ö 16     5. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0546  
Ö 17     Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes Wandlitz  
BV-GV/2022-0539  
Ö 18     Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes
BV-GV/2022-0544  
Ö 19     Erwerb einer Fläche vom Land Brandenburg für einen neuen Feuerwehrstandort der Freiwilligen Feuerwehr Basdorf im Quartier Basdorfer Gärten
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0520  
Ö 20     Straßenbau Oranienburger Straße vom Sportplatz bis Ortsausgang, OT Wandlitz Ausbaubeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0535  
Ö 21     Bebauungsplan "An der Wegener Straße" - Abwägungsbeschluss -
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0512  
Ö 22     Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee, Bereich 2" Durchführung des Abwägungsverfahrens zum 3. Beteiligungsverfahren
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0532  
Ö 23     Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee, Bereich 2" Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0533  
Ö 24     Antrag der Fraktion CDU: Verkehrstechnische Problemfälle an der L100 lösen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0529  
Ö 25     Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Bebauung von Wald, feuchten Wiesen und Niederungen in der Gemeinde Wandlitz nach den Erfahrungen mit Starkregenereignissen
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0541  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung im FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen siehe auch Antwort der Verwaltung Satz 1-3 zur Planungshoheit der Gemeinde zu PA/2022-0576 vom 22.11.2022.

 

  •  Als Fachplan zum Flächennutzungsplan ist die Erstellung eines Landschaftsplanes zwingend notwendig. Dieser besteht aus zahlreichen Teilplänen wie z.B. Biotopkartierung, Grundwasserverhältnisse, Bodenverhältnisse etc. Flächen, welche auf der Grundlage diesbzgl. Ausweisungen für eine Bebauung ungeeignet oder ggf. unzulässig sind, werden daher von der Verwaltung grundsätzlich nicht als Baufläche vorgesehen. Eine bestätigende, ergänzende oder reduzierte Darstellung solcher Ausweisungen im Flächennutzungsplan obliegt grundsätzlich der Planungshoheit der Gemeinde, also den politischen Gremien der Gemeindevertetung.“                  

 

  1. dass die Verwaltung gebeten wird zu prüfen, ob in rechtskräftigen B-Plan-

     Gebieten gemäß anliegender Liste Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen

     von einer Bebauung freizuhalten und diese B-Plan-Gebiete dahingehend

     überprüft werden müssen ob die Festsetzungen für diese Areale geändert

     werden müssen, um die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen zu

sichern. Bei dieser Prüfung soll die Verwaltung durch die in Punkt 5 genannte

     Gruppe unterstützt werden

 

  1. dass geprüft wird, ob Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, vom Beschluss gemäß dem Punkt 1 ausgenommen werden können
  1. dass die Verwaltung gebeten wird zu prüfen, welche gemeindlichen Grundstücke sich zum Entsiegeln eignen.
  1. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

Liste zu Änderungsantrag BV GV/2022-0541

 

Nr. 2 (von 1-5)

 

Basdorf:

 

  • Am Dorfgraben
  • In den Gründen
  • Rosenstraße – Waldfläche östlich der Rosenstraße
  • Dorfzentrum Basdorf – Seefläche lt. Historischer Karte
  • Lanker Straße / An der Bahn
  • LPS Teil 2, 1. Änderung – See lt. Historischer Karte neben dem Grundstück   Filterbau

 

Prenden:

  • Hinter dem Weinberg

 

Schönwalde:

  • An der Birkenstraße – Erhalt der Feuchtwiese auch in Ihrer Funktion als Regenwasserretensionsfläche

 

  • Am Weidenweg – Verlauf und Funktion des Entwässerungsgrabens im südlichen Teil

 

Wandlitz:

 

  • BernauerChaussee/PrenzlauerChaussee–Ausweisung

 Regenwasserretensionsfläche

 

  • Seetrift ( Aufstellungsbeschluss / Veränderungssperre ) Verlauf des Entwässerungsgrabens

 

   
    07.11.2022 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1

   
    07.11.2022 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung: 

Enthaltung: 

   
    07.11.2022 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 3

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

   
    08.11.2022 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 20 - vertagt
   

Beschlussvorschlag des Ortsbeirates Wandlitz:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

 

Abstimmungsergebnis zum auf Vertagung (Herr Hintze):

 

Zustimmung:  4 (Hintze)

Ablehnung:  2

Enthaltung:  0

   
    08.11.2022 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 13 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

Der Ortsbeirat Zerpenschleuse empfiehlt der Gemeindevertretung folgendes zu beschließen,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;

 

dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  0

Ablehnung:  2 

Enthaltung:  0

 

   
    09.11.2022 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  5

Ablehnung:  1

Enthaltung:  0

 

   
    09.11.2022 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 4

Ablehnung: 0 

Enthaltung: 0 

   
    10.11.2022 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung:  0

Enthaltung:  3

   
    10.11.2022 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 2 

Ablehnung: 

Enthaltung:     1 

   
    15.11.2022 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 23 - vertagt
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zunftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

Abstimmungsergebnis: Vertagen

Zustimmung:  3 (Hr. Hintze)

Ablehnung:  2

Enthaltung:  0

   
    16.11.2022 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 2

Ablehnung: 1

Enthaltung: 2

   
    17.11.2022 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  2

Enthaltung:  1

 

   
    28.11.2022 - A1 Hauptausschuss
    Ö 28 - vertagt
   

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung verweist die Beratung und Aufarbeitung des Antrages in den Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV.

 

 

Abstimmungsergebnis Vertagung in den A6:

 

Zustimmung:  8

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    14.12.2022 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 13 - vertagt
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

die Verweisung des vorliegenden Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV zur weiteren Beratung.

 

Abstimmungsergebnis Verweisung in den A6:

 

Zustimmung:  mehrheitlich (Hintze)

Ablehnung: 

Enthaltung: 

 

   
    19.01.2023 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
    Ö 10 - vertagt
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zur Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Frau Bierwirth beantragte, den Beschluss + Ergänzung der Verwaltung + Ergänzung der Fraktion erneut der GV vorzulegen.

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  1

Enthaltung:  1

   
    06.02.2023 - A1 Hauptausschuss
    Ö 27 - abgelehnt
   

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung in FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind zukünftig ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen;
  2. dass Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten von einer Bebauung freizuhalten sind und diese B-Plan-Gebiete dahingehend überprüft werden müssen, ob diese Areale ausgewiesen werden müssen, die die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen sichern.
  3. dass Verfahren zu den Änderungen von bestehenden Satzungen mit dem Erlass einer Veränderungs-sperre zu sichern sind;
  4. dass Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, davon ausgenommen sind;
  5. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  4

Enthaltung:  1

   
    16.02.2023 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 15 - 
   

 

 

   
    22.02.2023 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass eine Ausweisung von Wäldern, feuchten Wiesen und Niederungen für jegliche Bebauung im FNP und B-Plänen zukünftig ausgeschlossen ist. Diese Flächen sind  ausschließlich als Flächen zur Regenwasser-Retention und als Flächen zum Schutz der Natur auszuweisen – siehe auch Antwort der Verwaltung Satz 1-3 zur Planungshoheit der Gemeinde zu PA/2022-0576 vom 22.11.2022.

 

           Zitat: Als Fachplan zum Flächennutzungsplan ist die Erstellung eines

           Landschaftsplanes zwingend notwendig. Dieser besteht aus zahlreichen Teilplänen

           wie z.B. Biotopkartierung, Grundwasserverhältnisse, Bodenverhältnisse etc.

           Flächen, welche auf der Grundlage diesbzgl. Ausweisungen für eine Bebauung

           ungeeignet oder ggf. unzulässig sind, werden daher von der Verwaltung

           grundsätzlich nicht als Baufläche vorgesehen. Eine bestätigende, ergänzende oder

           reduzierte Darstellung solcher Ausweisungen im Flächennutzungsplan obliegt

           grundsätzlich der Planungshoheit der Gemeinde, also den politischen Gremien der

           Gemeindevertetung.“                  

 

  1. dass die Verwaltung gebeten wird zu prüfen, ob in rechtskräftigen B-Plan-

     Gebieten gemäß anliegender Liste Wälder, feuchte Wiesen und Niederungen

     von einer Bebauung freizuhalten und diese B-Plan-Gebiete dahingehend

     überprüft werden müssen ob die Festsetzungen für diese Areale geändert

     werden müssen, um die Funktion als Regenwasser-Retentionsflächen zu

sichern. Bei dieser Prüfung soll die Verwaltung durch die in Punkt 5 genannte

     Gruppe unterstützt werden

 

  1. dass geprüft wird, ob Bebauungen, die der gemeindlichen, sozialen Infrastruktur und der Feuerwehrinfrastruktur bzw. dem Katastrophenschutz dienen, vom Beschluss gemäß dem Punkt 1 ausgenommen werden können

 

  1. dass die Verwaltung gebeten wird zu prüfen, welche gemeindlichen Grundstücke sich zum Entsiegeln eignen.

 

 

  1. dass Bauausschuss und Umweltausschuss gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung eine Liste von Maßnahmen erarbeiten, welche zukünftig bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen hinsichtlich Regenwassermanagement zwingend einzuhalten sind.

 

Liste zu Änderungsantrag BV – GV/2022-0541

 

Nr. 2 (von 1-5)

 

Basdorf:

 

● Am Dorfgraben

● In den Gründen

● Rosenstraße – Waldfläche östlich der Rosenstraße

● Dorfzentrum Basdorf – Seefläche lt. Historischer Karte

Erweiterung Gewerbegebiet Sandweg

● Lanker Straße / An der Bahn

● LPS Teil 2, 1. Änderung – See lt. Historischer Karte neben dem Grundstück   Filterbau

 

Prenden:

 

● Hinter dem Weinberg

 

Schönwalde:

 

● An der Birkenstraße – Erhalt der Feuchtwiese auch in Ihrer Funktion als Regenwasserretensionsfläche

 

●Am Weidenweg – Verlauf und Funktion des Entwässerungsgrabens im südlichen Teil

 

Wandlitz:

 

●BernauerChaussee/PrenzlauerChaussee–Ausweisung

Regenwasserretensionsfläche

 

●Seetrift ( Aufstellungsbeschluss / Veränderungssperre ) Verlauf des Entwässerungsgrabens

 

 

 

Namentliche Abstimmung

Ja                   Nein

Enthaltung

Borchert, Oliver

 

 

 x

Striegler, Jörg

 x

 

 

Bohnebuck, Gabriele

 x

 

 

Bierwirth, Petra

 

 

 

Berbig, Kerstin

 x

 

 

Czok-Alm, Isabelle

 x

 

 

Bergner, Frank

 

 

 

Hoyer, Katja

 

 

 

Guse, Katrin

 x

 

 

Krajewski, Jürgen

 x

 

 

Liste, Frank

 x

 

 

Siebert, Michael

 

 

 

Wendland, Frank

 

 x

 

Liebehenschel, Peter

 x

 

 

Seefeldt, Dietmar

 

 

 

Berlin, Olaf

 x

 

 

Liebehenschel, Uwe

 

 

 

Rüdiger, Thomas

 

 

 

Mauersberger, Ulrike

 

 

 

Bury, Norbert

 x

 

 

Hirsch, Alexandra

 

 

 

Wagner, Axel-Udo

 x

 

 

Bebensee, Heiko

 x

 

 

Braune, Monika

 

 x

 

Hintze, Jürgen

 

 x

 

Nauen, Nadine

 

 x

 

Landmann, Anja

 x

 

 

Brauer, Rico

 x

 

 

Schlauß, Mario

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 14

Ablehnung:   4 (Hintze)

Enthaltung:   1

Ö 26     Antrag der Fraktion Bündnis Klosterfelde und Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: 2. Änderung der Satzung zum Schutz von Bäumen der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2022-0542  
Ö 27     Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Bebauungsplan "Breitscheidstraße 22/23" in der Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss -     BV-GV/2022-0549  
Ö 28     Vergabe eines Straßennamens für die Straße, beginnend an der Bernauer Chaussee in südlicher Richtung verlaufend, vor dem Bahnhof Wandlitz  
BV-GV/2022-0456  
Ö 29     Vorbereitung eines Radverkehrskonzeptes für die Gemeinde Wandlitz  
MV/2022-0111  
Ö 30     Grundschulstandort Schönwalde - Benennung der Baupaten  
MV/2022-0115  
N 1     Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 08.09.2022, 14.09.2022, 05.10.2022 und 20.10.2022    
N 2     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 3     Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 1797 der Flur 6 von Wandlitz (Arrondierungsfläche)   BV-GV/2022-0530  
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 5 PA-2022-0570 externe Kita-Angebote (2531 KB)