Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0540  

 
 
Betreff: Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung, langjähriger Zugehörigkeit sowie Zuwendungen für Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz (Feuerwehrentschädigungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:OA_Brand-/Zivil-/Katastrophenschutz Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
16.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Wirtschaft ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.12.2022 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Feuerwehrentschaedigungssatzung_Final (003)

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die aktuelle Feuerwehrentschädigungssatzung weist Lücken bezüglich der Anspruchsberechtigung der Einsatzkräfte auf. Insbesondere widerspricht die bisherige Verfahrensweise der halbjährlichen Auszahlung der Aufwandsentschädigung der Satzung. Weiterhin fehlt es an einer konkreten Definition der Dienststunden, so dass auf Grund unterschiedlicher Sichtweisen der Ortswehren bezüglich der Dienststunden eine Ungleichbehandlung bei der Berücksichtigung der Dienststunden nicht ausgeschlossen werden kann. Außerdem gab es Änderungen hinsichtlich einiger Funktionen.

 

Änderungen sind insbesondere in folgenden Bereichen erfolgt:

-          Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für stellv. Gemeindejugendwart/in, stellv. Ortswehrführer/in, stellv. Jugendwart/in, Betreuer/in Kinderfeuerwehr,

-          Definition „Dienststunden“,

-          Aufnahme der Funktion Sicherheitsbeauftragter,

-          Streichung der Funktion Systemadministrator Fireplan (Feuerwehrverwaltungsprogramm), da Aufgabe durch hauptamtlichen Gerätewart wahrgenommen wird,

-          Regelung zur halbjährlichen Auszahlung mit Auszahlungsdatum,

-          Ausnahmeregelungen zum Erreichen der Dienststunden,

-          Erhöhung langjährige Zugehörigkeit 60 Jahre auf 400 € und 70 Jahre auf 500 €,

-          Ausweitung der Führerscheinklassen auf alle erforderlichen Klassen, da nunmehr auch CE-Führerscheine notwendig werden (LiMa und Ölsperrenanhänger)

 

Erste Absprachen wurden zwischen der Gemeindewehrführung und dem Sachgebiet BZK getroffen, der Entwurf wurde dann den Ortswehrführern vorgelegt, es erfolgten weitere Anpassungen, die Endabstimmung erfolgte danach durch Absprache zwischen Bürgermeister, Kämmerer, Ordnungsamtsleiterin und Sachgebietsleiterin BZK.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

Die finanziellen Auswirkungen können nicht genau beziffert werden, weil sie mintunter abhängig von bestimmten Ereignissen sind (Jubiläen). Der Gesamtansatz der Aufwandsentschädigung ist aber auskömmlich eingestellt worden (Vorjahr Inanspruchnahme:134.423,36 €).

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2023

12600 542100

 

150.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung, langjähriger Zugehörigkeit sowie Zuwendungen für Kameraden/innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz (Feuerwehrentschädigungssatzung).

 


Anlagen:

 

Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung, langjähriger Zugehörigkeit sowie Zuwendung für Kameraden/innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz (Feuerwehrentschädigungssatzung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Feuerwehrentschaedigungssatzung_Final (003) (305 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   22.11.2022 14:52:37   Laura Jopt