Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die aktuelle Feuerwehrentschädigungssatzung weist Lücken bezüglich der Anspruchsberechtigung der Einsatzkräfte auf. Insbesondere widerspricht die bisherige Verfahrensweise der halbjährlichen Auszahlung der Aufwandsentschädigung der Satzung. Weiterhin fehlt es an einer konkreten Definition der Dienststunden, so dass auf Grund unterschiedlicher Sichtweisen der Ortswehren bezüglich der Dienststunden eine Ungleichbehandlung bei der Berücksichtigung der Dienststunden nicht ausgeschlossen werden kann. Außerdem gab es Änderungen hinsichtlich einiger Funktionen.
Änderungen sind insbesondere in folgenden Bereichen erfolgt: - Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für stellv. Gemeindejugendwart/in, stellv. Ortswehrführer/in, stellv. Jugendwart/in, Betreuer/in Kinderfeuerwehr, - Definition „Dienststunden“, - Aufnahme der Funktion Sicherheitsbeauftragter, - Streichung der Funktion Systemadministrator Fireplan (Feuerwehrverwaltungsprogramm), da Aufgabe durch hauptamtlichen Gerätewart wahrgenommen wird, - Regelung zur halbjährlichen Auszahlung mit Auszahlungsdatum, - Ausnahmeregelungen zum Erreichen der Dienststunden, - Erhöhung langjährige Zugehörigkeit 60 Jahre auf 400 € und 70 Jahre auf 500 €, - Ausweitung der Führerscheinklassen auf alle erforderlichen Klassen, da nunmehr auch CE-Führerscheine notwendig werden (LiMa und Ölsperrenanhänger)
Erste Absprachen wurden zwischen der Gemeindewehrführung und dem Sachgebiet BZK getroffen, der Entwurf wurde dann den Ortswehrführern vorgelegt, es erfolgten weitere Anpassungen, die Endabstimmung erfolgte danach durch Absprache zwischen Bürgermeister, Kämmerer, Ordnungsamtsleiterin und Sachgebietsleiterin BZK.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Die finanziellen Auswirkungen können nicht genau beziffert werden, weil sie mintunter abhängig von bestimmten Ereignissen sind (Jubiläen). Der Gesamtansatz der Aufwandsentschädigung ist aber auskömmlich eingestellt worden (Vorjahr Inanspruchnahme:134.423,36 €).
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung, langjähriger Zugehörigkeit sowie Zuwendungen für Kameraden/innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz (Feuerwehrentschädigungssatzung).
Anlagen:
Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung, langjähriger Zugehörigkeit sowie Zuwendung für Kameraden/innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz (Feuerwehrentschädigungssatzung)
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