Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0529  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion CDU: Verkehrstechnische Problemfälle an der L100 lösen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion CDU
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:OA_Ordnungsamt
    Bgm
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.12.2022 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Originalantrag der CDU

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

An der L100 gibt es mehrere Verkehrsprobleme. In unserer Gemeinde sind zwei verkehrstechnische Problemfälle besonders brisant. Zum einen zwisschen Wandlitz und Klosterfelde und zum anderen am Ortsausgang Basdorf bis zum Gewerbegebiet. Auf beiden Strecken kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Häufig wegen hoher Geschwindigkeit, Überholmanövern und des einbiegenden Verkehrs. Zwischen Wandlitz und Klosterfelde kommt hinzu, dass Radfahrer und Fußnger die L100 überqueren müssen.

 

Beide Problemfälle gibt es leider schon länger. Auf der Strecke zwischen Wandlitz und Klosterfelde gab es zunächst gar kein Tempolimit. Obwohl dort mehrere Wohnsiedlungen mit einmündenen Straßen (Heyert-Siedlung, Paradiesweg, Berliner Chaussee) liegen, donnerten LKW mit 100 km/h vorbei. Erst durch eine Bürgerinitiative von Anwohnern konnte Anfang der 2000er-Jahre ein Tempolimit von 70 km/h und ein Radweg nach jahrelangem Ringen erreicht werden, insbesondere zum Schutz der Kinder, die an der Bushaltestelle Heidekrug-Klosterfelde zur Hauptverkehrszeit die L100 für den Schulbus überqueren müssen.

 

Seit dieser Zeit hat durch den Zuzug der Verkehr auf dieser Strecke erheblich zugenommen. Das gilt sowohl für den Durchgangsverkehr als auch für ein- oder abbiegende Fahrzeuge. Ebenso die Zahl der Kinder und Radfahrer, die die L100 zwischen Klosterfelde und Wandlitz überqueren müssen. So dass ein Tempolimit von 70 km/h heute nicht mehr ausreicht. Immer häufiger kommt es beim Überqueren oder Abbiegen zu gefährlichen Situationen. Das Argument, dass es sich um keine geschlossene Ortschaft handle und deshalb die Voraussetzungen für eine stärkere Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gegeben seien, darf dem nicht länger im Wege stehen! Vor allem, wenn man bedenkt, dass zwischen dem Kreisverkehr von Wandlitz kommend und dem Ortsschild Klosterfelde nur wenige hundert Meter liegen. Auf einer so kurzen Strecke nochmal Gas zu geben, macht auch mit Blick auf die hohen Kraftstoffpreise und den Umweltschutz keinen Sinn.

 

Auch in Basdorf wird schon seit Jahren versucht, auf der Strecke zwischen Ortsausgang und dem Gewerbegebiet das Tempolimit von 70 auch 50 km/h zu verringern und ein Überholverbot tz erreuchgen. Die Mehrheit im Ortsbeirat und ansässige Unternehmen haben sich dafür eingesetzt, da vor allem die LKW und Transoirter der Firmen dort beim Herausfahren aus dem Gewerbegebiet Probleme haben. Erst vor kurzem kam hier bei einem Unfall ein älterer Herr zu Tode. Auch hier das das Argument der fehlenden geschlossenen Ortschaft für den Status quo verantwortlich.

 

Gemäß § 45 Abs. 1 StVO sind Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Gründen der Verkehrssicherheit auch außerorts möglich. Dies setzt eine konkrete Gefahrenlage voraus, die in beiden Fällen aus unserer Sicht, wie oben geschildert, gegeben ist. Erforderlich ist insoweit keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, vielmehr genügt eine das allgemeine Risiko deutlich übersteigende Wahrscheinlichkeit (OVG RhPf BeckRS 2016, 51816). Ausreichend ist die Feststellung, dass die konkrete Situation auf einer bestimmten Strecke die Befürchtung nahelegt, es könnten in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten (BverwG StVE Nr. 12; NZV 1996, 86 auch auf einer längeren Strecke). Die Annahme einer derartigen Gefahrenlage setzt nicht voraus, dass sich ein Schadensfall bereits realisiert hat (HmbOVG NVwZ-RR 2007, 496).

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

§ 45 Abs. 1 StVO

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Die Gemeinde beschließt, sich gegenüber dem Landkreis Barnim und falls erforderlich gegenüber weiteren Stellen für folgendes einzusetzen:

 

Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h auf der Strecke

L100 von Klosterfelde bis 100 m hinter den Einmündungen der Siedlungen Paradiesweg/Heyert-Siedlung in beiden Richtungen.

 

Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h auf der Strecke

L100 Ortsausgang Basdorf und Gewerbegebiet Basdorf inklusive Überholverbot in beiden Richtungen.

 

Errichtung einer Querungshilfe an der L 100 zwischen Wandlitz und Klosterfelde auf Höhe der Bushaltestelle Heidekrug-Klosterfelde.

 


Anlagen:

 

Originalantrag der Fraktion

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Originalantrag der CDU (90 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   29.09.2022 11:30:28   Laura Hennig