Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0556  

 
 
Betreff: Dringlichkeitsantrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG: Finanzielle Auswirkung von Krisen abfedern - Mobile Sozialberatung in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Frau Czok-Alm
DIE LINKE/DIE GRÜNEN/SPD/UWG
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Anlagen:
Antrag im Original_08.12.2022

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Schon vor der Preissteigerung für Lebensmittel, Strom oder Gas war die finanzielle Situation für viele Menschen brenzlig. Durch die verschiedenen Krisen der letzten Jahre breitete sich Armut und Armutsgefährdung in weite Teile der Gesellschaft aus.

 

Insgesamt waren 20,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland im Jahr 2021 von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Armut oder soziale Ausgrenzung ist laut Quelle nach der Definition der Europäischen Union (EU) gegeben, wenn bei den befragten Haushalten eines oder mehrere der drei Kriterien "Armutsgefährdung", "erhebliche materielle Entbehrung", "Zugehörigkeit zu einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung" vorliegen.“ (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/244865/umfrage/von-armut-oder-sozialer-ausgrenzung-betroffene-bevoelkerung-in-deutschland/)

 

Durch diese Zahlen steigt auch die Anzahl der Menschen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben. Ein Problem ist, dass Menschen ihr Recht nicht wahrnehmen. Dies kann laut dem Leiter der Wohnungs- und Mietenpolitik beim Deutschen Mieterbund, Franz Michel, zwei Gründe haben.

Einerseits sind verschiedene Sozialleistungen nicht bekannt. Hier beispielsweise das Wohngeld, welches jetzt schon von doppelt so vielen Menschen beantragt werden könnte, als es aktuell beantragt wird.

 

Der zweite Grund ist die Angst stigmatisiert zu werden, sollte man Sozialleistungen erhalten. Dieser zweite Punkt sollte nicht als Bagatelle abgetan werden. In einer 2019 beim „Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung“ vorgestellten Studie wurde berichtet, dass es beispielsweise bei Hartz 4 eine Quote der Nichtinanspruchnahme (non take-up rate) zwischen 43 und 56 Prozent gibt.

 (https://www.diw.de/de/diw_01.c.632799.de/wochenberichte/die_angst_vor_stigmatisierung_hindert_menschen_daran_transferleistungen_in_anspruch_zu_nehmen.html#box1-collapsible)

 

Dies ist dahingehend problematisch, da so sozialpolitische Ziele, wie Armutsbekämpfung und Umverteilung, schwerer erreicht werden können. Die Autorinnen der Studie haben in einem Experiment dargestellt, dass Sozialleistungen von Anspruchsberechtigten 34 Prozent häufiger angenommen werden, wenn diese in Form der Beantragung und der Auszahlung, möglichst diskret erfolgen (ebd.).

 

Auch im Barnim steigt die Zahl der Menschen, die sich die Betriebskosten nicht mehr leisten können. Menschen, die nie finanzielle Probleme hatten, geraten in Schieflage und haben dadurch auch massiv mit psychischen Problemen zu kämpfen. Hier gilt es Beratung anzubieten und zu unterstzen.

 

r eine Sozialberatung in der Gemeinde Wandlitz bedeutet dies, dass diese so nah wie möglich zu den Bürgerinnen und Bürgern kommen muss und diese über ihre Rechte aufklären sollte.

 

Gesetzliche Grundlagen:

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

20.000,00

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:
 

1. Im Haushaltsplan 2023 werden Mittel für eine mobile Sozialberatung eingestellt.
 

2. Um dieses Beratungsangebot zu ermöglichen, soll die Verwaltung Kontakt zu den Vereinen und Verbänden in der Gemeinde Wandlitz und im Landkreis Barnim aufnehmen, die bereits (Sozial-) Beratungen anbieten. Diese sollen im Auftrag der Gemeinde die Beratungen in den Ortsteilen durchführen. Vorher soll mit Plakaten und Flyern und auf der Webseite sowie in den Sozialen Medien auf die Termine hingewiesen werden. Ebenfalls sollten diese per Mail in die Ortsteile kommuniziert werden.

 

 


Anlagen:

 

Originalantrag der Fraktionsgemeindschaft

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag im Original_08.12.2022 (277 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   12.12.2022 09:39:46   Stephanie Kowallik