Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung Mit Beschluss der Gemeindevertretung BV-GV/2022-0459 vom 16.06.2022 wurde der Reinigungsintervall der Straßenreinigung von 14 auf 28 Tage verändert. Damit bestand die Notwendigkeit, die Reinigung- und Winterdienstleistung durch die Gemeinde neu auszuschreiben. Auf Grund dieser Ausschreibung und der Zuschlagserteilung mussten die Gebühren neu kalkuliert werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Gebühr von 2,43 € auf 1,44 € je Meter Grundstücksfront gesenkt werden kann. Die Kalkulation befindet sich in der Anlage. Ebenso die Überprüfungskalkulation zum §49a Abs. 6 BbgStrG. Die Gebühr für den Winterdienst wurde ebenfalls kalkuliert. Sie würde in der Kalkulationsperiode 2023/24 1,34 € je Meter Grundstücksfront betragen (derzeit 1,31 €). Aufgrund der geringfügigen Abweichung wird keine Veränderung vorgenommen.
Da die Vergabe- und Zuschlagsfristen eingehalten werden mussten und die Ausschreibung erst nach Beschlussfassung im Juni 2022 erfolgen konnte, gelang es nicht mehr, die Beschlussvorlage für den Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit termingerecht zu erarbeiten. Dieser Ausschuss, der in den vergangenen Jahren bei der Überarbeitung der Straßenreinigungsgebührensatzung mitwirkte, wird jedoch auf seiner Sitzung am 16.06.2022 über dem Stand der Kalkulation in einem gesonderten Tagesordnungspunkt informiert und gebeten, ein entsprechendes Votum abzugeben.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 5. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandllitz.
Anlagen: - 5. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz - Kalkulation Straßenreinigungsgebühren 2023/2024 - Gesamtkostenbetrachtung zur Überprüfung der Forderung des §49a Abs. 6 BbgStrG
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