Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0546  

 
 
Betreff: 5. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Der Bürgermeister
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:HA_Hauptamt
    K_Kämmerei
   Bgm
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.12.2022 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
221107_5te_Aenderung_Straßenreinigungsgebuehrensatzung
221107_Kalkulation_SR_2023+24
221107_Kalkulation_SR_Gesamtschau

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

Mit Beschluss der Gemeindevertretung BV-GV/2022-0459 vom 16.06.2022 wurde der Reinigungsintervall der Straßenreinigung von 14 auf 28 Tage verändert.

Damit bestand die Notwendigkeit, die Reinigung- und Winterdienstleistung durch die Gemeinde neu auszuschreiben. Auf Grund dieser Ausschreibung und der Zuschlagserteilung mussten die Gebühren neu kalkuliert werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Gebühr von 2,43 € auf 1,44 € je Meter Grundstücksfront gesenkt werden kann.

Die Kalkulation befindet sich in der Anlage. Ebenso die Überprüfungskalkulation zum §49a Abs. 6 BbgStrG.

Die Gehr für den Winterdienst wurde ebenfalls kalkuliert. Sie würde in der Kalkulationsperiode 2023/24 1,34 € je Meter Grundstücksfront betragen (derzeit 1,31 €).

Aufgrund der geringfügigen Abweichung wird keine Veränderung vorgenommen.

 

Da die Vergabe- und Zuschlagsfristen eingehalten werden mussten und die Ausschreibung erst nach Beschlussfassung im Juni 2022 erfolgen konnte, gelang es nicht mehr, die Beschlussvorlage für den Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit termingerecht zu erarbeiten. Dieser Ausschuss, der in den vergangenen Jahren bei der Überarbeitung der Straßenreinigungsgebührensatzung mitwirkte, wird jedoch auf seiner Sitzung am 16.06.2022 über dem Stand der Kalkulation in einem gesonderten Tagesordnungspunkt informiert und gebeten, ein entsprechendes Votum abzugeben.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2023

54500.432101 (hier: Anteil SR)

 

139.450,00

 

2023

54500.529109 (Anpassung 2. Entwurf)

 

120.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 5. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandllitz.

 


Anlagen:

-          5. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz

-          Kalkulation Straßenreinigungsgebühren 2023/2024

-          Gesamtkostenbetrachtung zur Überprüfung der Forderung des §49a Abs. 6 BbgStrG

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 221107_5te_Aenderung_Straßenreinigungsgebuehrensatzung (187 KB)    
Anlage 2 2 221107_Kalkulation_SR_2023+24 (369 KB)    
Anlage 3 3 221107_Kalkulation_SR_Gesamtschau (488 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   10.01.2023 10:13:51   Azubi Sitzungsdienst