Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2022-0544  

 
 
Betreff: Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA43
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 28.11.2022
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
Beratungsfolge:
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
17.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2022 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.12.2022 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Anlässlich der voranschreitenden globalen Erderwärmung und der Zunahme der Auswirkungen dieser, welche auch hier vor Ort schon deutlich zu verzeichnen sind, ist eine der größten Aufgaben der Gemeinde Wandlitz, ihre eigenen Treibhausgasemissionen und Energiebedarfe stark zu reduzieren. Gleichzeitig ist es wichtig, die Gemeinde an die Folgen der globalen Erderwärmung anzupassen und auf diese Extremwetterereignisse vorbereitet zu sein. Hierfür wird eine Klimaresilienz* der Gemeinde angestrebt.

Einen ersten gren Schritt hat die Gemeinde bereits mit der Erstellung des kommunalen Energiekonzepts 2014 gemacht. Viele Maßnahmen konnten aus diesem schon umgesetzt werden und finden stets weitere Umsetzung. Ein weiterer Schritt ist die Erstellung eines integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepts, welches auf aktuellen kommunalen Basisdaten und Gesetzesgrundlagen sowie dem Pariser-Klimaabkommen basiert.

Das langfristige Ziel ist es, Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels konzeptionell in der Gemeinde zu verankern und somit die Bewohnerinnen und Bewohner und die Umwelt nachhaltig zu schützen.

Zum einen bedeutet dies, die Energieeffizienzsteigerung und den Ausbau der erneuerbaren Energieträger zu fördern und gleichzeitig die lokalen Treibhausgasemissionen und den Energiebedarf der Kommune zu mindern.

Zum anderen gilt es, Anpassungsmaßnahmen an Extremwetterereignisse zu entwickeln und negative menschliche Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Dies kann zum Beispiel über zwei verschiedene Konzepte gesteuert werden.

 

Konzept 1: Kommunales Klimaschutzkonzept.

Mit Hilfe eines solchen Konzepts werden innerhalb des Gemeindegebietes kurz-, mittel- und langfristige Ziele mit entsprechenden Maßnahmen zur Reduktion der lokalen Treibhausgasemissionen festgelegt und umgesetzt.

Hier gilt es, die negativen Auswirkungen des anthropogenen Einflusses auf die Klimaveränderung und die Umwelt zu minimieren.

Konzept 2: Kommunales Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Dieses Konzept bietet hingegen gebündelte kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen, um die Auswirkungen der Klimaveränderung in den verschiedenen Bereichen abfedern und die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung langfristig schützen zu können.

 

Eine Kombination aus beiden Konzepten stellt somit eine optimale Möglichkeit für eine treibhausgasneutrale und klimaresiliente Zukunftsperspektive für die Gemeinde dar. Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels soll während der Erarbeitung des Konzeptes besondere Beachtung finden.

Wegweisend für die Ziele dieses Konzeptes wird der Prozess der Leitbilderstellung innerhalb des Wandlitzer Entwicklungskonzeptes sein. Weitere Grundlagen werden der Klimaplan Brandenburg, die Anpassungsstrategie an den Klimawandel des Landes Brandenburgs sowie das Achsenentwicklungskonzept bieten.

Die Erstellung dieses Konzeptes wird größtenteils von der Klimaschutzmanagerin, Frau Schulz, unter Hinzuziehung externer Teilleistungen übernommen.

 

*Definition Klimaresilienz: Klimaresilienz bezeichnet die Fähigkeit sozial-ökologischer Systeme, Auswirkungen und Belastungen des Klimawandels abzumildern und sich von ihnen zu erholen, während sie ihre Strukturen und Mittel für ein Leben angesichts langfristiger Veränderungen und Unsicherheiten positiv anpassen und transformieren.“

(Deutscher Wetterdienst, DWD.de, Letzter Zugriff 28.09.2022)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

HHPL 2023: 50.000 €. 

siehe 11110 529101 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen

u.a. Fortschreibung Klimakonzept und Erstellung Solarkonzept 80.000 € eingestellt.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes.

Im Fokus steht dabei die Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch geeignete Maßnahmen und das Ziel der Treibhausgasneutralität.

 

Es soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV berät und legt die Schwerpunkte fest.

 


Anlagen:

 

keine


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   15.12.2022 11:29:10   Stephanie Kowallik