Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Behörden sowie der Öffentlichkeit mit Beschluss-Nr. BV/GV2022-0532 abgewogen. Die Abwägungsvorschläge wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.
Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen
- 12.10.2017: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee" (BV-GV/2017-0398)
- 12.10.2017: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee" (BV-GV//2017-0402)
- 06.12.2018: Beschluss über die Konkretisierung der Planungsziele (BV-GV//2018-0519)
- 05.12.2019: Beschluss über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre (BV-GV//2019-0041)
- 03.12.2020: Beschluss über die 2. Konkretisierung der Planungsziele (BVGV/2020-0233)
- 21.01.2021: Beschluss über die Teilung des Geltungsbereiches und die Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 2 (BV-GV/2020-0263)
- 25.03.2021: Beschluss über die Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 1 (BV-GV/2021-0290)
- 25.03.2021: Beschluss über die Neuaufstellung des Verfahrens für den Bereich 3 (BV-GV/2021-0291)
- 09.09.2021: Beschluss über die Durchführung des Abwägungsverfahrens für den Bereich 2 (BV-GV/2021-0354)
- 01.12.2021: Beschluss über die erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes für den Bereich 2 (BV-GV/2021-0355)
-05.05.2022: Beschluss über die Durchführung des Abwägungsverfahrens zum erneuten Beteiligungsverfahren (BV-GV//2022-0447)
- 08.12.2022: Beschluss über die Durchführung des Abwägungsverfahrens zum 3. Beteiligungsverfahren (BV-GV//2022-0532)
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BauGB) § 2, 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee, Bereich 2“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Anlagen:
Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee, Bereich 2“ Planzeichnung und Text Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee, Bereich 2“ Begründung
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