Die Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ehemaliger Güterbahnhof“.
Die Ziele der Raumordnung abzufragen.
Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
16.10.2018 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ehemaliger Güterbahnhof“.
Die Ziele der Raumordnung abzufragen.
Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 (Herr Hintze)
Ablehnung: 1
Enthaltung:
06.11.2018 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ehemaliger Güterbahnhof“.
Die Ziele der Raumordnung abzufragen.
Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: 1
Enthaltung: 1
19.11.2018 - A1 Hauptausschuss
Ö 24 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ehemaliger Güterbahnhof“.
Die Ziele der Raumordnung abzufragen.
Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8
Ablehnung: 1
Enthaltung: 0
06.12.2018 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 26 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ehemaliger Güterbahnhof“.
Die Ziele der Raumordnung abzufragen.
Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.