Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Thälmannstraße und dem angrenzenden Wohngebiet  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:50
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2018-0517 Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Thälmannstraße und dem angrenzenden Wohngebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Die Bürgermeisterin
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:HA_Hauptamt
    K_Kämmerei
   Bgm

 


Herr Hintze sagt, bei Einrichtung einer Tempo 30 Zone wird die Thälmannstraße zur Nebenstraße. Das bedeutet rechts vor links. Er spricht sich gegen die Vorlage aus.

 

Herr Borchert spricht sich für die Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich von Kitas aus.

 

Herr Rüdiger kann verstehen, dass die Tempo 30 Zonen gewollt ist. Er bringt die Thematik des ständige Anfahrens und Bremsens.

 

Frau Dr. Kalinowski führt aus, dass die Beschränkung der Geschwindigkeit immer ein Mittel zur Wahl zur Reduktion der Unfallzahlen ist, aber die Argumente der Verwaltung sieht sie nicht.

 

Herr Auge kritisiert, dass in Prenden die Geschwindigkeitsreduzierung in Kurven weggenommen wurde. In Wandlitz dagegen werden immer mehr Straßen zu Tempo 30 Zonen erklärt, nur weil die Anwohner es ruhig haben wollen.

 

Frau Bohnebuck verweist darauf, dass die Busse, durch ständiges bremsen und anfahren, ein großes Problem mit rechts vor links haben.

 

Herr Berlin gibt Frau Bohnebuck recht. Wenn die Fahrzeugzahl so hoch bleibt, dann wird es zu einem erhöhten Geräuschpegel führen.

 

Frau Kalinowski bittet um die Unterlagen die das gesagt von Herrn Berlin belegen.

 

Herr Seefeld äußert, dass der Gesetzgeber Tempo 30 an Gefahrenquellen vorschreibt. An Schulen und Kitas in Klosterfelde hält niemand Zone 30 ein.

 

Frau Paulikat gibt den Hinweis, dass für eine Geschwindigkeitsreduzierung eine Gefahrenlage dargestellt werden muss. In Prenden handelt es sich um eine Landesstraße, deshalb ist es keine Tempo 30 Zone.

 

Herr Borchert beantragt die namentliche Abstimmung.

 

Es wird über den Antrag von Herrn Hintze abgestimmt, dass nicht Tempo 30 sondern eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingerichtet wird. 

Zustimmung: 11 

Ablehnung:    11

Enthaltungen: 3

 

Somit ist der Antrag von Herrn Hintze abgelehnt.

 

Die namentliche Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich der Thälmannstraße und des angrenzenden Wohngebietes entsprechend des beigefügten Verkehrszeichenplanes.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  13

Ablehnung:  6 (Herr Hintze)

Enthaltung:  6