Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Borchert erklärt sich für befangen.
Frau Bohnebuck merkt an, dass die Änderung des A1 nicht in der Beschlussvorlage enthalten ist. Frau Dr. Radant erläutert daraufhin noch einmal den geänderten Beschluss des Hauptausschusses.
Frau Bohnebuck meint , dass für alle 3 Abschnitte der Waldsiedlungscharakter beibehalten und eine Baugrenze festgelegt werden sollte.
Frau Bornkessel informiert, dass dazu bereits ausgiebig im Bauausschuss diskutiert wurde. Sie weist darauf hin , dass sich bei der Bestandsaufnahme keine Baugrenzen aufgedrängt haben . Eine Festlegung könnte nicht erfolgen, da noch kein amtlicher Lageplan vorliegt. Ansonsten wäre der Bebauungsplan unter Umständen angreifbar.
Weiterhin wird kontrovers über die Festlegung einer Baugrenze diskutiert.
Herr Striegler stellt den Antrag den Beschlusstext wie folgt zu ändern: „Die Gemeindevertretung möge ergänzend als Ziel für den Bebauungsplan beschließen: Im sog. Bereich 2 wird eine straßenseitige Baugrenze vorgegeben, die sich aus der Zusage des Antragstellers ergibt, das Gebäude Prenzl. Chaussee 187-191 um 2,3m nach Osten gegenüber dem vorliegenden Lageplan zu verschieben.“
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 12 Enthaltung: 4 (Hintze)
Weiterhin wird der Antrag gestellt, den Beschluss gemäß der Änderung des A1 zu fassen:
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 19 (Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 3
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Konkretisierung der Planungsziele für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „L 100 Wandlitzsee“ wie folgt:
1. Entsprechend den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes und der tatsächlichen Bebauung der Grundstücke wird das Plangebiet in drei Teilbereiche gegliedert (Anlage 1 Flurkarte):
Bereich 1: Wohn- und gemischte Baufläche mit hohem Verdichtungspotential und Verdichtungsdruck unter Beachtung des Erhalts des Waldsiedlungscharakters. Bereich 2. Zentraler Versorgungsbereich (gemischte Bau- und Gemeinbedarfsfläche) Bereich 3: Wohnbebaufläche mit kleinteiliger, lockerer Bebauung.
2. Der zentrale Versorgungsbereich (Bereich 2) ist durch geeignete Festsetzungen und Darstellungen festzuschreiben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 17 (Hintze) Ablehnung: 4 Enthaltung: 1
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