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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 12.10.2017 |
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GV-26/2017 |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bericht der Bürgermeisterin |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Anfragen von Gemeindevertretern |
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Ö 8 |
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2018 |
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BV-GV/2017-0417 |
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Ö 9 |
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Vergabe einer Teilfläche des Flurstücks 1457 der Flur 4 in der Gemarkung Basdorf im Erbbaurecht an die Johanniter-Unfall-Hilfe zur Errichtung einer Kindertagesstätte |
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BV-GV/2017-0425 |
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Ö 10 |
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3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2017-0421 |
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Ö 11 |
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3. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2017-0422 |
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Ö 12 |
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Entwurfsplanung Freiraumgestaltung Ortszentrum Klosterfelde, OT Klosterfelde |
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BV-GV/2017-0423 |
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Ö 13 |
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Wegebau einschließlich Beleuchtung von Eberswalder Weg (L 100) bis Eberswalder Weg (B 167), Netzknoten L 100 / B 167, OT Zerpenschleuse
Ausbaubeschluss |
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BV-GV/2017-0415 |
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Ö 14 |
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Errichtung einer Beleuchtungsanlage in "Am Waldhang" im OT Lanke
- Bestätigung der Vorentwurfsplanung - |
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BV-GV/2017-0416 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung zur Errichtung der neuen Beleuchtungsanlage der Straße „Am Waldhang“ im OT Lanke, in Anlehnung an der Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz, mit folgenden Charakteristiken weiter fortzuführen: 1) Erneuerung der Beleuchtungsanlage „ Am Waldhang“, Straßenabschnitt mit ca. 370 Länge zwischen Schwarzer Weg und Bernauer Straße. 2) Aufstellung Leuchtmaste auf der Südseite des o.g. Straßenabschnittes. 3) Verwendung eines Leuchtentypes, der zu den vorhandenen Leuchten im Ort passt. 4) Verwendung modernster LED-Technik. Die genauen Standorte der Leuchtmaste und Leuchtenanordnung sind dem beigefügten Lageplan der Vorentwurfsplanung zu entnehmen. Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz werden die Anlieger nach Bestätigung der Planung durch die GV über die Baumaßnahme, die Kosten und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 1,19 €/m2 pro anrechenbarer Grundstücksfläche. |
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16.10.2017 - Ortsbeirat Lanke |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung zur Errichtung der neuen Beleuchtungsanlage der Straße „Am Waldhang“ im OT Lanke, in Anlehnung an der Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz, mit folgenden Charakteristiken weiter fortzuführen: 1) Erneuerung der Beleuchtungsanlage „ Am Waldhang“, Straßenabschnitt mit ca. 370 Länge zwischen Schwarzer Weg und Bernauer Straße. 2) Aufstellung Leuchtmaste auf der Südseite des o.g. Straßenabschnittes. 3) Verwendung eines Leuchtentypes, der zu den vorhandenen Leuchten im Ort passt. 4) Verwendung modernster LED-Technik. Die genauen Standorte der Leuchtmaste und Leuchtenanordnung sind dem beigefügten Lageplan der Vorentwurfsplanung zu entnehmen. Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz werden die Anlieger nach Bestätigung der Planung durch die GV über die Baumaßnahme, die Kosten und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 1,19 €/m2 pro anrechenbarer Grundstücksfläche.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: Enthaltung:
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07.11.2017 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung zur Errichtung der neuen Beleuchtungsanlage der Straße „Am Waldhang“ im OT Lanke, in Anlehnung an der Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz, mit folgenden Charakteristiken weiter fortzuführen: 1) Erneuerung der Beleuchtungsanlage „ Am Waldhang“, Straßenabschnitt mit ca. 370 Länge zwischen Schwarzer Weg und Bernauer Straße. 2) Aufstellung Leuchtmaste auf der Südseite des o.g. Straßenabschnittes. 3) Verwendung eines Leuchtentypes, der zu den vorhandenen Leuchten im Ort passt. 4) Verwendung modernster LED-Technik. Die genauen Standorte der Leuchtmaste und Leuchtenanordnung sind dem beigefügten Lageplan der Vorentwurfsplanung zu entnehmen. Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz werden die Anlieger nach Bestätigung der Planung durch die GV über die Baumaßnahme, die Kosten und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 1,19 €/m2 pro anrechenbarer Grundstücksfläche.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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27.11.2017 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung zur Errichtung der neuen Beleuchtungsanlage der Straße „Am Waldhang“ im OT Lanke, in Anlehnung an der Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz, mit folgenden Charakteristiken weiter fortzuführen: 1) Erneuerung der Beleuchtungsanlage „ Am Waldhang“, Straßenabschnitt mit ca. 370 Länge zwischen Schwarzer Weg und Bernauer Straße. 2) Aufstellung Leuchtmaste auf der Südseite des o.g. Straßenabschnittes. 3) Verwendung eines Leuchtentypes, der zu den vorhandenen Leuchten im Ort passt. 4) Verwendung modernster LED-Technik. Die genauen Standorte der Leuchtmaste und Leuchtenanordnung sind dem beigefügten Lageplan der Vorentwurfsplanung zu entnehmen. Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz werden die Anlieger nach Bestätigung der Planung durch die GV über die Baumaßnahme, die Kosten und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 1,19 €/m2 pro anrechenbarer Grundstücksfläche.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 9 Ablehnung: Enthaltung:
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07.12.2017 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung zur Errichtung der neuen Beleuchtungsanlage der Straße „Am Waldhang“ im OT Lanke, in Anlehnung an der Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz, mit folgenden Charakteristiken weiter fortzuführen: 1) Erneuerung der Beleuchtungsanlage „ Am Waldhang“, Straßenabschnitt mit ca. 370 Länge zwischen Schwarzer Weg und Bernauer Straße. 2) Aufstellung Leuchtmaste auf der Südseite des o.g. Straßenabschnittes. 3) Verwendung eines Leuchtentypes, der zu den vorhandenen Leuchten im Ort passt. 4) Verwendung modernster LED-Technik. Die genauen Standorte der Leuchtmaste und Leuchtenanordnung sind dem beigefügten Lageplan der Vorentwurfsplanung zu entnehmen. Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz werden die Anlieger nach Bestätigung der Planung durch die GV über die Baumaßnahme, die Kosten und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 1,19 €/m2 pro anrechenbarer Grundstücksfläche.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 21 Ablehnung: Enthaltung: 2 (Hintze)
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Ö 15 |
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Aufhebung der Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren „Vom Bahnübergang B 109 bis Dorfmitte“, Gemarkung Basdorf, Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2017-0412 |
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Ö 16 |
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Aufhebung der Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren "Ortsmitte Klosterfelde", Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2017-0419 |
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Ö 17 |
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Bebauungsplan „Am Bahnhof“, Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz
-Abwägungsbeschluss- |
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BV-GV/2017-0420 |
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Ö 18 |
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Erweiterung des Geschäftsbesorgungsvertrages des Tourismusvereins um die Wahrnehmung der hauptamtlichen Geschäftsführung |
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BV-GV/2017-0410 |
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N 19 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 12.10.2017 |
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N 20 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 21 |
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Ankauf des Flurstücks 396 der Flur 3 in der Gemarkung Schönwalde (Hauptstr. 38) und Vergabe Planungsleistungen für das Vorhaben "Schaffung zusätzlicher KITA-Plätze in der Alten Schule 5" und "Sanierung und Umbau Hauptstr. 38" |
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BV-GV/2017-0426 |
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N 22 |
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Dienstaufsichtsbeschwerde
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BV-GV/2017-0430 |
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