Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan „Am Bahnhof“, Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz -Abwägungsbeschluss-  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2017-0420 Bebauungsplan „Am Bahnhof“, Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz
-Abwägungsbeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA32
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:K 612601
Federführend:HB AL   

Herr Borchert und Frau Köhler erklären sich für befangen. Herr Hintze vertritt die Meinung, dass es laut der letzten Änderung der Geschäftsordnung notwendig sei, den Grund der Befangenheit anzugeben. Frau Dr. Radant widerspricht dem und will sich hierzu mit der Kommunalaufsicht abstimmen.

 

Herr Striegler befürchtet, dass es hier Probleme in Bezug auf den Lärmschutz geben könnte, da sich der Sportplatz des Fußballvereines in unmittelbarer Nähe befindet. Er schlägt vor, eine Klausel zur Kenntnisnahme des Sportplatzes in den Verträgen der Grundstückserwerber zu etablieren. Frau Dr. Radant sieht keine Probleme eine solche Regelung aufzunehmen.

Frau Braune stellt hierzu fest, dass dies in Basdorf ebenfalls praktiziert wurde, das die Anwohner aber nicht grundsätzlich davon abgehalten habe, trotzdem zu klagen.

 

Herr Auge und Herr Pawlowski schlagen vor, die Abstimmung wie in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und Ortsbeirat Klosterfelde durchzuführen. Der Vorschlag wird mehrheitlich angenommen.

 

Die Abstimmung erfolgt separat r die Punkte 5c) und Bürger 1). Die übrigen Punkte werden im Block abgestimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die, in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge der Punkte Bürger1) und 5c) als Einzelbeschlüsse des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll und alle weiteren Punkte als Beschluss in Blockabstimmung.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches berücksichtigt werden.


Abstimmungsergebnis(Verfahren):

Zustimmung: 20

Ablehnung:

Enthaltung: 1 (Hintze)

 

Abstimmungsergebnis(Bürger 1):

Zustimmung: 18

Ablehnung:

Enthaltung: 3 (Hintze)

 

Abstimmungsergebnis(5 c - mit Schallschutzwand):

Zustimmung: 17

Ablehnung:

Enthaltung: 4 (Hintze)

 

Abstimmungsergebnis(Blockabstimmung der übrigen Punkte):

Zustimmung: 19

Ablehnung: 1

Enthaltung: 1 (Hintze)