Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0421  

 
 
Betreff: 3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Die Bürgermeisterin
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
16.10.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
16.10.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
16.10.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
16.10.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
16.10.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
17.10.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde vertagt   
02.11.2017 
(Sonder-) Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
17.10.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
17.10.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
18.10.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
06.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
3. Änderung Reinigungssatzung_170928
Änderung_SR_WD_2017-2018_Anlage-2_170927

Begründung / Erläuterung

Gem. § 49 a Brandenburgisches Straßengesetz ist die Gemeinde berechtigt, die Reinigungspflicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Fußgängerüberwegen ganz oder teilweise auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke zu übertragen.

 

Der Satzungstext soll nicht verändert werden.

 

Es soll allerdings eine Änderung der Anlage zur Satzung erfolgen. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen, aus der Gleichstellung von Straßen innerhalb eines Wohngebietes und auf Grund von Hinweisen von Anwohnern oder von Mitarbeitern der Verwaltung, insbesondere derer, die mit den Reinigungs- und Winterdienstarbeiten betraut sind.

 

Die Änderungen der ersten und zweiten Änderungssatzung werden mit eingearbeitet. Es wurde eine neue Anlage erarbeitet.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung Land Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja

 

Die Aufnahme von neuen Straßen bedeutet auch, dass damit zusätzliche Kosten der Straßenreinigung entstehen.

Es werden jedoch im gleichen Zug kostendeckende Gebühren erhoben.

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2018

54500.432101

 

144.000

 

2018

54500.529108

 

66.000

 

2018

54500.529109

 

83.000

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz.

 


Anlagen:

3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz.

Übersicht über die vorgeschlagenen Änderungen mit Erläuterungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderung Reinigungssatzung_170928 (492 KB)    
Anlage 2 2 Änderung_SR_WD_2017-2018_Anlage-2_170927 (22 KB)