Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung fasste am 14.04.2016 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bahnhof“. Ein städtebaulicher Vertrag wurde mit dem Vorhabenträger im April 2016 abgeschlossen.
Vom 03. Juli bis 04. August 2017 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) statt. Dazu lag der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung einschließlich der schalltechnischen Untersuchung aus. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht durchgeführt. Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Von den 31, von der Planung berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben 19 eine Stellungnahme abgegeben; 17 Träger öffentlicher Belange gaben an, keine Einwände zu haben bzw. nicht von der Planung betroffen zu sein. Zwei Stellungnahmen enthielten (Landkreis Barnim und Landesamt für Umwelt) Einwendungen oder abwägungsrelevante Hinweise. Eine Stellungnahme wurde seitens der Öffentlichkeit abgegeben. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen:Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die, in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a)als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b)als Beschluss in Blockabstimmung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches berücksichtigt werden.
Anlagen:
- Abwägungsmaterial - Liste der Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange - Abwägungsprotokoll - Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange und Öffentlichkeit
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