Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2018  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2017-0417 Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K
Die Bürgermeisterin
Federführend:K_Kämmerei   

Frau Braune erscheint um 19:45 Uhr. Somit sind 23 Stimmberechtigte anwesend.

 

Herr Hintze fragt, warum ein Haushaltsansatz für 2018 bezüglich der errichteten Bushaltestelle an der Bacharachstraße besteht. Herr Braungard erläutert, dass die Baumaßnahme im Jahre 2017 abgeschlossen waren und für die kommenden Jahre keine weiteren Folgekosten aufgeführt sind.

 

Frau Bohnebuck möchte noch einmal auf einige ausstehende Vorschläge zum Haushaltsplan aufmerksam machen. Das wären unter anderem die Sanierung der Karl-Liebknecht-Straße, Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Errichtung eines Jugendklubs in Wandlitz, Fahrradständer an den Bahnhöfen und Bushaltestellen und den Ausbau der innerörtlichen Radwege. Sie sei trotzdem sehr zufrieden mit dem Haushaltsplan 2018.

 

Frau Dr. Radant informiert Frau Bohnebuck anschließend über den aktuellen Stand zu den angesprochenen Themen.

 

Herr U. Liebehenschel und Herr Borchert berichten über den bisherigen Werdegang der Karl-Liebknecht-Straße. Die Sanierung ist seit ca. 10 Jahren ein Thema. Eine AG hat sich diesem Thema angenommen und will in mehreren Sitzungen verschiedene Varianten unter Beteiligung der Bürger erarbeiten.

 

Herr Striegler erwähnt die Zahlenentwicklung der Straßenbaumaßnahmen. Hier hätten sich die Kosten in den Folgejahren stark gesteigert. Er sehe hier keine Begründung der erhöhten Kosten.

Herr Braungard erläutert, dass die Kosten in einem Finanzplan aufgrund der fehlenden Planung anfangs ungenau sind. Die höchste Genauigkeit ist dann meist erst im Folgejahr ersichtlich. Oftmals sind auch Straßenbaumaßnahmen vor mehreren Jahren im Finanzplan mit aufgenommen worden, um die Sachziele zu signalisieren. Wird das Projekt dann umgesetzt, sind die damals berechneten Preise nicht mehr aktuell.

 

Herr Liste äert sein Unverständnis über die Notwendigkeit eines weiteren Baumschutzbeauftragten in der Gemeinde Wandlitz. Seiner Meinung nach ist hier der Landkreis Barnim zuständig, wofür auch jährlich eine Kreisumlage gezahlt wird.

Frau Dr. Radant entgegnet, dass die Anträge durch die stürmische Wetterlage stark gewachsen sind. Zudem sei es auch Aufgabe des Baumschutzbeauftragten, die Bürger zu beraten und die bestehenden Bäume in der Gemeinde zu pflegen.

Herr Hintze sieht zudem einen großen Defizit in der Kontrolle der Baumschutzsatzung und erhofft sich durch die personelle Aufstockung eine Verbesserung.

 

Herr U. Liebehenschel bedankt sich bei dem Kämmerer und den Mitarbeitern.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit dem anliegenden Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz in der Fassung vom 28.11.2017.


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19

Ablehnung:

Enthaltung: 4(Hintze)