Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Basdorf hat am 27.06.2001 mit Beschluss-Nr. „B“ 31/2001-07 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollten die geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals gesichert werden.
Folgende Beschlüsse wurden darüber hinaus gefasst:
erneuter Auslegungsbeschluss vom 01.09.2005 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2005-0344,
Da der Bebauungsplan im Parallelverfahren mit dem damaligen Teilflächennutzungsplan (2. Änderung) aufgestellt wurde, musste das Bebauungsplanverfahren der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Auf Grund von Mängeln, im Bezug auf Festlegungen zu Eingriffsregelungen und Kompensationsmaßnahmen, wurde empfohlen den Antrag auf Genehmigung zurückzuziehen. Dies erfolgte mit Schreiben vom 06.07.2006 an die Verwaltungsbehörde.
In den vergangenen Jahren erfolgte eine grundlegende Änderung der Sach- und Rechtslage. Eine Weiterführung dieses Bebauungsplanes ist somit faktisch unmöglich.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung folgender Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren „Vom Bahnübergang B 109 bis Dorfmitte“, Gemarkung Basdorf, Gemeinde Wandlitz:
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
- Geltungsbereich - Beschlüsse
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