Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0412  

 
 
Betreff: Aufhebung der Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren „Vom Bahnübergang B 109 bis Dorfmitte“, Gemarkung Basdorf, Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA33
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
18.10.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
07.11.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich
Beschlüsse

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Basdorf hat am  27.06.2001 mit Beschluss-Nr. „B“ 31/2001-07 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollten die geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals gesichert werden.

 

Folgende Beschlüsse wurden darüber hinaus gefasst:

 

  • Auslegungsbeschluss vom 16.07.2003 mit Beschluss-Nr. „B“ 52/2003-03,
  • Abwägungsbeschluss vom 16.12.2004 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2004-0195,

erneuter Auslegungsbeschluss vom 01.09.2005 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2005-0344,

  • erneuter Abwägungsbeschluss vom 09.02.2006 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2006-0414,
  • Satzungsbeschluss vom 23.03.2006 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2006-0434.

 

Da der Bebauungsplan im Parallelverfahren mit dem damaligen Teilflächennutzungsplan (2. Änderung) aufgestellt wurde, musste das Bebauungsplanverfahren der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Auf Grund von Mängeln, im Bezug auf Festlegungen zu Eingriffsregelungen und   Kompensationsmaßnahmen, wurde empfohlen den Antrag auf Genehmigung zurückzuziehen. Dies erfolgte mit Schreiben vom 06.07.2006 an die Verwaltungsbehörde.

 

In den vergangenen Jahren erfolgte eine grundlegende Änderung der Sach- und Rechtslage. Eine Weiterführung dieses Bebauungsplanes ist somit faktisch unmöglich.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:     Nein

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung folgender Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren „Vom Bahnübergang B 109 bis Dorfmitte“, Gemarkung Basdorf, Gemeinde Wandlitz:

 

  1. Aufstellungsbeschluss vom 27.06.2001 mit Beschluss-Nr. „B“ 31/2001-07,
  2. Auslegungsbeschluss vom 16.07.2003 mit Beschluss-Nr. „B“ 52/2003-03,
  3. Abwägungsbeschluss vom 16.12.2004 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2004-0195,
  4. erneuter Auslegungsbeschluss vom 01.09.2005 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2005-0344,
  5. erneuter Abwägungsbeschluss vom 09.02.2006 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2006-0414,
  6. Satzungsbeschluss vom 23.03.2006 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2006-0434.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Anlagen:

 

-          Geltungsbereich

-          Beschlüsse

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Geltungsbereich (128 KB)    
Anlage 1 2 Beschlüsse (409 KB)