Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0410  

 
 
Betreff: Erweiterung des Geschäftsbesorgungsvertrages des Tourismusvereins um die Wahrnehmung der hauptamtlichen Geschäftsführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Klepp, Jana
Die Bürgermeisterin
Federführend:Bgm   
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften vertagt     
07.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.10.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.10.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zurückgezogen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.11.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Seit Januar 2014 besteht zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Tourismusverein Naturpark Barnim e.V. ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Dieser beinhaltet die Abdeckung anteiliger Personalkosten zur Absicherung der Öffnungszeiten (inkl. Vor-, Nachbereitungs- und Vertretungszeiten) der Tourist-Information im Bahnhof Wandlitzsee. Darüber hinaus erklärt sich der Tourismusverein laut des Vertrages dazu bereit, zur Umsetzung der Maßnahmen der Erholungsortwicklungskonzeption beizutragen (u.a. Ausbau touristische Infrastruktur, Qualifizierung touristische Leistungsträger, Netzwerkarbeit, Innen- und Außenmarketing). Insbesondere das touristische Marketing sowie die Servicequalität sollen im Interesse der touristischen Anbieter, der Bürger und Gäste systematisch weiter verbessert werden.

Um die umfangreichen Aufgabenbereiche des Tourismusvereins zu erfüllen, bedarf es einer professionellen Leitung. Die derzeit vertragliche Bindung eines ehrenamtlichen Geschäftsführers im Rahmen von 7 Stunden in der Woche erlauben es nicht, den Gesamtkomplex der notwendigen Managementaufgaben (u.a. Geschäftsleitung, Betriebsführung inkl. Personalplanung, -einsatz, Binnenmarketing, Angebots-/Produktentwicklung, Vertrieb, PR) für den Tourismusverein zu erfüllen. Es fehlt sowohl an Personal als auch Zeitkapazitäten für die Entwicklung von Kommunikationsmaßnahmen, einem wirkungsvollem Vertrieb sowie die Mitgliederbetreuung und -akquise. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Leitung des Tourismusvereins ab 2018 auf eine hauptamtliche Basis zu stellen, um so die Leitung, Koordination und Betriebsführung des Vereins im ausreichenden Maße abzusichern.

 

Die Gemeinde Wandlitz und die Stadt Biesenthal, die derzeit den Verein finanziell unterstützen, streben eine qualitative Entwicklung der Vereinsarbeit an und befürworten deshalb, einen hauptamtlichen Geschäftsführer einzustellen. Gemäß der Empfehlungen der TMB (Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH) sollte die Stelle eines hauptamtlichen Geschäftsführers mit einem Umfang von 30 Wochenstunden und einer Gehaltsstufe angelehnt an den Tvöd ausgestattet werden.

Es wird eine Aufteilung der Wochenstunden von etwa Zweidrittel für die Gemeinde Wandlitz und einem Drittel für das Amt Biesenthal empfohlen, da dies dem Verhältnis der Öffnungszeiten der Tourist-Informationen in beiden Kommunen entspricht.

Der mit der Gemeinde Wandlitz bestehende Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Tourismusverein bleibt inhaltlich bestehen. Er wird inhaltlich erweitert um die Aufgabe der Geschäftsführung des Tourismusvereins Naturpark Barnim.

Die Aufgaben der hauptamtlichen Geschäftsführung umfassen:

-          Geschäftsleitung, Koordination, Betriebsführung inkl. Personalplanung und

-entwicklung

-          Planung und Realisierung des Außenmarketings, insbesondere Kommunikation und Vertrieb

-          Angebots- und Produktentwicklung in Kooperation mit dem regionalen Tourismusverband, unter Einbindung der Leistungsträger vor Ort

-          Förderung der Qualitätssicherung auf lokaler Ebene (Zertifizierungen)

-          Binnenmarketing bei Politik, Verwaltung und Bevölkerung auf lokaler Ebene

-          Marktforschung lokal sowie Interpretation und Nutzung der regionalen und überregionalen Zahlen, Daten und Fakten

-           

Die jährliche Haushaltbelastung für die Gemeinde Wandlitz würde sich auf 27.000 EUR/Jahr belaufen. Dies entspricht einem Stundenanteil von 20 Stunden. Zunächst wird die Stelle für ein Jahr ausgeschrieben. Anschließend kann sie je nach Erfolg verlängert werden. Als Beginn der Tätigkeit wird der 1. Januar 2018 angestrebt. Beide Kommunen bereiten die notwendige Stellenausschreibung vor. Das Bewerberverfahren soll durch den Vorstand des Tourismusvereins und Vertretern beider Kommunen durchgeführt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung § 28 Abs. 2 Nr. 14

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

27.000

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2018 Entwurf

 

 

27.000

 

 


Beschluss:

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Tourismusverein Naturpark Barnim e.V. um die Wahrnehmung der hauptamtlichen Geschäftsführung zu erweitern. Die finanzielle Absicherung von 27.000 EUR soll zunächst für ein Jahr angesetzt werden.

 

 


Anlagen: