Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Klosterfelde hat am 08.11.1994 („K“ 12/94-03) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Klosterfelde“ beschlossen (Geltungsbereich sh. Anlage). Der Bebauungsplan sollte aufgestellt werden um das innerörtliche Wohngebiet in der Ortsmitte Klosterfelde städtebaulich aufzuwerten.
Folgende Beschlüsse wurden darüber hinaus gefasst: 1. Änderung Aufstellungsbeschluss vom 23.08.1996 mit der Beschl.-Nr. „K“ 34/96-02, 2. Auslegungsbeschluss vom 23.08.1996 mit der Beschluss-Nr. „K“ 34/96-04, 3. Abwägungsbeschluss vom 25.11.1996 mit der Beschluss-Nr. „K“ 36/96-05, 4. Erneuter Auslegungsbeschluss vom 25.11.1996 mit der Beschl.-Nr. „K“ 36/96-06, 5. Erneuter Abwägungsbeschluss vom 21.03.1997 mit der Beschl.-Nr. „K“ 40/97-03, 6. Satzungsbeschluss vom 21.03.1997 mit der Beschluss-Nr. „K“ 40/97-02. Eine Bekanntmachung des Bebauungsplanes erfolgte aus Gründen der ungeklärten Erschließung nicht. In den vergangenen Jahren erfolgte eine grundlegende Änderung der Sach- und Rechtslage. Eine Beendigung dieses Bebauungsplanverfahrens ist somit faktisch unmöglich. In der rechtswirksamen Fassung des Flächennutzungsplanes (FNP) Klosterfelde und im Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz, welcher sich zurzeit in Erarbeitung befindet, ist das Areal weiterhin als Bau- und Nutzfläche dargestellt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Aufhebung folgender Beschlüsse:
1. Aufstellungsbeschluss vom 08.11.1994 mit der Beschluss-Nr. „K“ 12/94-03, 2. Änderung Aufstellungsbeschluss vom 23.08.1996 mit der Beschl.-Nr. „K“ 34/96-02, 3. Auslegungsbeschluss vom 23.08.1996 mit der Beschluss-Nr. „K“ 34/96-04, 4. Abwägungsbeschluss vom 25.11.1996 mit der Beschluss-Nr. „K“ 36/96-05, 5. Erneuter Auslegungsbeschluss vom 25.11.1996 mit der Beschl.-Nr. „K“ 36/96-06, 6. Erneuter Abwägungsbeschluss vom 21.03.1997 mit der Beschl.-Nr. „K“ 40/97-03, 7. Satzungsbeschluss vom 21.03.1997 mit der Beschluss-Nr. „K“ 40/97-02.
Dieser Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen:
1. Aufstellungsbeschluss vom 08.11.1994 mit der Beschluss-Nr. „K“ 12/94-03 2. Änderung Aufstellungsbeschluss vom 23.08.1996 mit der Beschl.-Nr. „K“ 34/96-02 3. Auslegungsbeschluss vom 23.08.1996 mit der Beschluss-Nr. „K“ 34/96-04 4. Abwägungsbeschluss vom 25.11.1996 mit der Beschluss-Nr. „K“ 36/96-05 5. Erneuter Auslegungsbeschluss vom 25.11.1996 mit der Beschl.-Nr. „K“ 36/96-06 6. Erneuter Abwägungsbeschluss vom 21.03.1997 mit der Beschl.-Nr. „K“ 40/97-03 7. Satzungsbeschluss vom 21.03.1997 mit der Beschluss-Nr. „K“ 40/97-02 - Geltungsbereich
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