Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Maßnahme zum Bau der neuen LED-Beleuchtungsanlage in der Straße „Am Waldhang“ steht im Zusammenhang mit der Verbesserung der Straßenbeleuchtungssituation im OT Lanke im Generellen sowie dem Bestreben sukzessive in der gesamten Gemeinde Wandlitz die Straßenbeleuchtung zu sanieren und komplett auf LED-Technik umzurüsten/umzubauen.
Bei der gegenwärtig bestehenden Gehwegbeleuchtung entsprechen weder die Lichtpunktabstände, die Beleuchtungsstärke, die Blendung und Farbwiedergabe den Richtlinien für Geh- und Radwege. Die derzeit vorhandene Beleuchtungsanlage ist in den 80er Jahren errichtet worden.
Gegenwärtig sind Holz- und Betonmaste vorhanden. Diese Holzmasten weisen im Erdreich Fäulnisbefall auf und die Betonmaste weisen Haarrisse auf, die begründet sind im Rosten der Moniereisen. An den benannten Masten sind Mastansatzleuchten im Einsatz. Diese Mastansatzleuchten haben einen geringen Leuchtenwirkungsgrad, es ist kein optimierter Reflektor zur Lichtlenkung vorhanden, d.h. es ergeben sich hohe Energiekosten. Auf Grund der Vorschaltgerätekonstruktion und der offenen Bauform ist eine hohe Verschleißrate vorhanden. Die Beleuchtung wird außerdem über eine Freileitung versorgt, welche sehr störanfällig ist.
Die technisch veraltete Stromzufuhr über Freileitungskabel sowie Gewährleistung einer dauerhaften Standfestigkeit der Maste für weitere Jahre machen ebenso die Erneuerung notwendig.
Durch das Ingenieurbüro Fahrendholz ist eine Vorentwurfsplanung für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in „Am Waldhang“ erarbeitet worden.
Der betroffene Straßenabschnitt hat eine Länge von ca. 370 Metern sowie eine Straßenbreite von ca. 8 Metern. Die Leuchtmaste werden auf einer Seite auf dem Gehweg entlang der vorhandenen Straße aufgestellt.
Die Planung erfolgt auf Grundlage der DIN-Normen für Gehwegbeleuchtung, bei denen die Gütemerkmale der Beleuchtungsstärke, Blendung, Lichtfarbe und Farbwiedergabe berücksichtigt werden. Lichtpunkthöhe,- abstand und -anzahl der neuen Beleuchtungsanlage orientieren sich daran. Ebenso werden bei der Planung sonstige spezifische Gegebenheiten vor Ort, wie z.B. freilaufende Hausstromversorgungsleitungen, berücksichtigt.
Die neue Straßenleuchte wird sich vom Aussehen, Farbe und der Lichtcharakteristik an dem ortsteilüblichen Leuchten orientieren. Für die Einhaltung der Werte nach EN 13201 werden Mastaufsatzleuchten in LED-Technik verwendet, die allesamt mit eingebauten Vorschaltgerät kompensiert werden. Mit einem optimierten Reflektor zur Lichtlenkung wird zusätzlich der Leuchten-Wirkungsgrad erhöht.
Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung zur Errichtung der neuen Beleuchtungsanlage der Straße „Am Waldhang“ im OT Lanke, in Anlehnung an der Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz, mit folgenden Charakteristiken weiter fortzuführen:
1) Erneuerung der Beleuchtungsanlage „ Am Waldhang“, Straßenabschnitt mit ca. 370 Länge zwischen Schwarzer Weg und Bernauer Straße. 2) Aufstellung Leuchtmaste auf der Südseite des o.g. Straßenabschnittes. 3) Verwendung eines Leuchtentypes, der zu den vorhandenen Leuchten im Ort passt. 4) Verwendung modernster LED-Technik.
Die genauen Standorte der Leuchtmaste und Leuchtenanordnung sind dem beigefügten Lageplan der Vorentwurfsplanung zu entnehmen.
Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz werden die Anlieger nach Bestätigung der Planung durch die GV über die Baumaßnahme, die Kosten und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert.
Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 1,19 €/m2 pro anrechenbarer Grundstücksfläche.
Anlagen: Lageplan Vorentwurfsplanung, unmaßstäblich
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