Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Auf Grund der Änderung der Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz muss auch die Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung überarbeitet werden.
Die Überprüfung der Kalkulation zur Straßenreinigungsgebührensatzung hat nicht die Notwendigkeit ergeben, die Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst zu verändern.
Daher werden alle bisherigen Änderungen der Anlage zur Straßenreinigungs-gebührensatzung zusammengefasst und die Anlage zur Satzung neu gefasst.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung Land Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz Kommunalabgabengesetz Land Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Die Aufnahme von neuen Straßen bedeutet auch, dass damit zusätzliche Kosten der Straßenreinigung entstehen. Es werden jedoch im gleichen Zug kostendeckende Gebühren erhoben.
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung.
Anlagen: 3. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung Übersicht über Änderungen mit Erläuterung
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