Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 12.10.2017  
GV-26/2017  
Ö 4  
Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Enthält Anlagen
Anfragen von Gemeindevertretern      
Ö 8  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2018
Enthält Anlagen
BV-GV/2017-0417  
Ö 9  
Vergabe einer Teilfläche des Flurstücks 1457 der Flur 4 in der Gemarkung Basdorf im Erbbaurecht an die Johanniter-Unfall-Hilfe zur Errichtung einer Kindertagesstätte  
Enthält Anlagen
BV-GV/2017-0425  
Ö 10  
3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2017-0421  
Ö 11  
3. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2017-0422  
Ö 12  
Entwurfsplanung Freiraumgestaltung Ortszentrum Klosterfelde, OT Klosterfelde
Enthält Anlagen
BV-GV/2017-0423  
Ö 13  
Wegebau einschließlich Beleuchtung von Eberswalder Weg (L 100) bis Eberswalder Weg (B 167), Netzknoten L 100 / B 167, OT Zerpenschleuse Ausbaubeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2017-0415  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung  beschließt:

 

  1. In der Schorfheidestraße (L 100) vom Eberswalder Weg bis zur Neuen Straße (Kreuzung L 100 / B 167) auf der östlichen Fahrbahnseite und in der Neuen Stra-ße (B 167) von der Schorfheidestraße (Kreuzung L 100 / B 167) bis in Höhe Eberswalder Weg auf der südlichen Fahrbahnseite die Wegeführung einschließ-lich Beleuchtung nach folgenden Eckpunkten auszubauen: 
  • Gehweg in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster (Farbe sandfarben) analog der Ausführung in der Ortsdurchfahrt (OD), Ausbaubreite 2,50 m / (in Engstellen am Kreuzungsbereich der L 100 / B 167, Breite 2,00m), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten hinweg
  • Sicherheitsstreifen aus Naturstein (Kleinpflaster), Breite 50 cm, analog OD
  • Grundstückszufahrten aus Naturstein (Kleinpflaster) analog OD
  • Ausführung der Hochborde (zwischen Fahrbahn und Gehweg) sowie der Rundborde (zwischen Fahrbahn und Zufahrten) als Bordsteine aus Beton
  • Entwässerung über Versickerungsmulden, Gräben, in Teilbereichen auch über Versickerungsrigolen sowie über zusätzlich anzuordnende Straßen-abläufe entlang der Hochbordanlage am Fahrbahnrand der L 100 / B 167
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Leuchtentyp „Erika“ oder gleichwertig analog OD, Ausführung in moderner energiesparender LED-Technik, Abstand i.M. 30 m.

 

  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungs-planung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vor-zunehmenden Bauumfang. Der Gehweg- und Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.

 

  1. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.  

       

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im  Ordner „Wegebau Eberswalder Weg L 100 / B 167“ einzusehen.

 

   
    16.10.2017 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

 

  1. In der Schorfheidestraße (L 100) vom Eberswalder Weg bis zur Neuen Straße (Kreuzung L 100 / B 167) auf der östlichen Fahrbahnseite und in der Neuen Straße (B 167) von der Schorfheidestraße (Kreuzung L 100 / B 167) bis in Höhe Eberswalder Weg auf der südlichen Fahrbahnseite die Wegeführung einschließlich Beleuchtung nach folgenden Eckpunkten auszubauen: 
  • Gehweg in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster (Farbe sandfarben) analog der Ausführung in der Ortsdurchfahrt (OD), Ausbaubreite 2,50 m / (in Engstellen am Kreuzungsbereich der L 100 / B 167, Breite 2,00m), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten hinweg
  • Sicherheitsstreifen aus Naturstein (Kleinpflaster), Breite 50 cm, analog OD
  • Grundstückszufahrten aus Naturstein (Kleinpflaster) analog OD
  • Ausführung der Hochborde (zwischen Fahrbahn und Gehweg) sowie der Rundborde (zwischen Fahrbahn und Zufahrten) als Bordsteine aus Beton
  • Entwässerung über Versickerungsmulden, Gräben, in Teilbereichen auch über Versickerungsrigolen sowie über zusätzlich anzuordnende Straßen-abläufe entlang der Hochbordanlage am Fahrbahnrand der L 100 / B 167
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Leuchtentyp „Erika“ oder gleichwertig analog OD, Ausführung in moderner energiesparender LED-Technik, Abstand i.M. 30 m.
  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungs-planung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vor-zunehmenden Bauumfang. Der Gehweg- und Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
  2. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.  

 

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im  Ordner „Wegebau Eberswalder Weg L 100 / B 167“ einzusehen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 3

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    07.11.2017 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

  1. In der Schorfheidestraße (L 100) vom Eberswalder Weg bis zur Neuen Straße (Kreuzung L 100 / B 167) auf der östlichen Fahrbahnseite und in der Neuen Stra-ße (B 167) von der Schorfheidestraße (Kreuzung L 100 / B 167) bis in Höhe Eberswalder Weg auf der südlichen Fahrbahnseite die Wegeführung einschließ-lich Beleuchtung nach folgenden Eckpunkten auszubauen: 
  • Gehweg in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster (Farbe sandfarben) analog der Ausführung in der Ortsdurchfahrt (OD), Ausbaubreite 2,50 m / (in Engstellen am Kreuzungsbereich der L 100 / B 167, Breite 2,00m), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten hinweg
  • Sicherheitsstreifen aus Naturstein (Kleinpflaster), Breite 50 cm, analog OD
  • Grundstückszufahrten aus Naturstein (Kleinpflaster) analog OD
  • Ausführung der Hochborde (zwischen Fahrbahn und Gehweg) sowie der Rundborde (zwischen Fahrbahn und Zufahrten) als Bordsteine aus Beton
  • Entwässerung über Versickerungsmulden, Gräben, in Teilbereichen auch über Versickerungsrigolen sowie über zusätzlich anzuordnende Straßen-abläufe entlang der Hochbordanlage am Fahrbahnrand der L 100 / B 167
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Leuchtentyp „Erika“ oder gleichwertig analog OD, Ausführung in moderner energiesparender LED-Technik, Abstand i.M. 30 m.
  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungs-planung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vor-zunehmenden Bauumfang. Der Gehweg- und Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
  2. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.  

 

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im  Ordner „Wegebau Eberswalder Weg L 100 / B 167“ einzusehen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 6

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

   
    27.11.2017 - A1 Hauptausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

  1. In der Schorfheidestraße (L 100) vom Eberswalder Weg bis zur Neuen Straße (Kreuzung L 100 / B 167) auf der östlichen Fahrbahnseite und in der Neuen Stra-ße (B 167) von der Schorfheidestraße (Kreuzung L 100 / B 167) bis in Höhe Eberswalder Weg auf der südlichen Fahrbahnseite die Wegeführung einschließ-lich Beleuchtung nach folgenden Eckpunkten auszubauen: 
  • Gehweg in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster (Farbe sandfarben) analog der Ausführung in der Ortsdurchfahrt (OD), Ausbaubreite 2,50 m / (in Engstellen am Kreuzungsbereich der L 100 / B 167, Breite 2,00m), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten hinweg
  • Sicherheitsstreifen aus Naturstein (Kleinpflaster), Breite 50 cm, analog OD
  • Grundstückszufahrten aus Naturstein (Kleinpflaster) analog OD
  • Ausführung der Hochborde (zwischen Fahrbahn und Gehweg) sowie der Rundborde (zwischen Fahrbahn und Zufahrten) als Bordsteine aus Beton
  • Entwässerung über Versickerungsmulden, Gräben, in Teilbereichen auch über Versickerungsrigolen sowie über zusätzlich anzuordnende Straßen-abläufe entlang der Hochbordanlage am Fahrbahnrand der L 100 / B 167
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Leuchtentyp „Erika“ oder gleichwertig analog OD, Ausführung in moderner energiesparender LED-Technik, Abstand i.M. 30 m.

 

  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungs-planung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vor-zunehmenden Bauumfang. Der Gehweg- und Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.

 

  1. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.  

       

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im  Ordner „Wegebau Eberswalder Weg L 100 / B 167“ einzusehen.

Frau Brandt erklärt sich für befangen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  8

Ablehnung: 

Enthaltung: 

   
    07.12.2017 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

  1. In der Schorfheidestraße (L 100) vom Eberswalder Weg bis zur Neuen Straße (Kreuzung L 100 / B 167) auf der östlichen Fahrbahnseite und in der Neuen Stra-ße (B 167) von der Schorfheidestraße (Kreuzung L 100 / B 167) bis in Höhe Eberswalder Weg auf der südlichen Fahrbahnseite die Wegeführung einschließ-lich Beleuchtung nach folgenden Eckpunkten auszubauen: 
  • Gehweg in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster (Farbe sandfarben) analog der Ausführung in der Ortsdurchfahrt (OD), Ausbaubreite 2,50 m / (in Engstellen am Kreuzungsbereich der L 100 / B 167, Breite 2,00m), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten hinweg
  • Sicherheitsstreifen aus Naturstein (Kleinpflaster), Breite 50 cm, analog OD
  • Grundstückszufahrten aus Naturstein (Kleinpflaster) analog OD
  • Ausführung der Hochborde (zwischen Fahrbahn und Gehweg) sowie der Rundborde (zwischen Fahrbahn und Zufahrten) als Bordsteine aus Beton
  • Entwässerung über Versickerungsmulden, Gräben, in Teilbereichen auch über Versickerungsrigolen sowie über zusätzlich anzuordnende Straßen-abläufe entlang der Hochbordanlage am Fahrbahnrand der L 100 / B 167
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Leuchtentyp „Erika“ oder gleichwertig analog OD, Ausführung in moderner energiesparender LED-Technik, Abstand i.M. 30 m.

 

  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungs-planung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vor-zunehmenden Bauumfang. Der Gehweg- und Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
  2. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.  

       

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im  Ordner „Wegebau Eberswalder Weg L 100 / B 167“ einzusehen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 22 (Hintze)

Ablehnung:

Enthaltung: 1

Ö 14  
Errichtung einer Beleuchtungsanlage in "Am Waldhang" im OT Lanke - Bestätigung der Vorentwurfsplanung -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2017-0416  
Ö 15  
Aufhebung der Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren „Vom Bahnübergang B 109 bis Dorfmitte“, Gemarkung Basdorf, Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2017-0412  
Ö 16  
Aufhebung der Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren "Ortsmitte Klosterfelde", Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2017-0419  
Ö 17  
Bebauungsplan „Am Bahnhof“, Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz -Abwägungsbeschluss-
Enthält Anlagen
BV-GV/2017-0420  
Ö 18  
Erweiterung des Geschäftsbesorgungsvertrages des Tourismusvereins um die Wahrnehmung der hauptamtlichen Geschäftsführung  
BV-GV/2017-0410  
N 19     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 12.10.2017    
N 20     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 21     Ankauf des Flurstücks 396 der Flur 3 in der Gemarkung Schönwalde (Hauptstr. 38) und Vergabe Planungsleistungen für das Vorhaben "Schaffung zusätzlicher KITA-Plätze in der Alten Schule 5" und "Sanierung und Umbau Hauptstr. 38"   BV-GV/2017-0426  
N 22     Dienstaufsichtsbeschwerde   BV-GV/2017-0430