Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Dauer eines Monates einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
10.07.2008 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des
Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß §
3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufdie Dauer eines Monates einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger
öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen
Auslegung zu benachrichtigen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit
mit dem durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche
Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die
Nachbargemeinden zu beteiligen.