Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der neue Pächter des Schlosses Dammsmühle hat sein Vorhaben der Verwaltung vorgestellt. Darin beabsichtigt er, das Schloss einer gastronomischen sowie den Schlosspark, das Wirtschaftsgelände und den ehemaligen Sportplatz einer erholungs- und freizeitorientierten öffentlichen Nutzung zuzuführen. Zu einzelnen Vorhaben sollen demnächst Bauanträge eingereicht werden. Um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten, ist eine Ermächtigung zur Bearbeitung im Rahmen der laufenden Verwaltung erforderlich. Über die eingereichten Bauanträge wird die Gemeindevertretung im September 2008 informiert. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 35 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt der Verwaltung die Ermächtigung, über Bauanträge, die das Schloss und das Schlossgelände Dammsmühle betreffen, im Rahmen der laufenden Verwaltung zu entscheiden. Anlagen: 3 Seiten A 4 |
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