Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2008-0368  

 
 
Betreff: Gemarkung Schönwalde Schloss Dammsmühle
Anträge auf Baugenehmigungen-Nutzungsänderungen etc.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:Sw 6340000/08
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
10.06.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.06.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
30.06.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Der neue Pächter des Schlosses Dammsmühle hat sein Vorhaben der Verwaltung vorgestellt.

Darin beabsichtigt er, das Schloss einer gastronomischen sowie den Schlosspark, das Wirtschaftsgelände und den ehemaligen Sportplatz einer erholungs- und freizeitorientierten öffentlichen Nutzung zuzuführen.

Zu einzelnen Vorhaben sollen demnächst Bauanträge eingereicht werden. Um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten, ist eine Ermächtigung zur Bearbeitung im Rahmen der laufenden Verwaltung erforderlich.

Über die eingereichten Bauanträge wird die Gemeindevertretung im September 2008 informiert.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Gemeindeordnung

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz

§ 35 Baugesetzbuch

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt der Verwaltung die Ermächtigung, über Bauanträge, die das Schloss und das Schlossgelände Dammsmühle betreffen, im Rahmen der laufenden Verwaltung zu entscheiden.

Anlagen:

Anlagen:

 

3 Seiten A 4