Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Am 13.12.2007 hat die Gemeindevertretung folgenden Beschluss gefasst: „Die Gemeindevertretung beschließt: In Übereinstimmung mit dem Vertragspartner E.ON edis AG werden für das Gemeindegebiet Wandlitz bestehende Konzessionsverträge vorzeitig beendet und ein vorfristiger Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages angestrebt. Die Absicht des Neuabschlusses ist entsprechend § 46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu geben.“ Die Verträge werden einvernehmlich zum 31.07.08 beendet. Am 20. März 2008 wurde im Bundesanzeiger unter der Nummer (2962) die Absicht zum Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom bekannt gegeben. Den Energieversorgungsunternehmen wurde eine Frist von drei Monaten eingeräumt, ihr Interesse am Abschluss eines Wegenutzungsvertrages zu bekunden. Innerhalb der Frist hat nur die E.ON edis AG ihr Interesse bekundet und in diesem Zuge auch ein Vertragsangebot übersandt. Dies entspricht dem mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg ausgehandelten Mustervertrag.
Gesetzliche Grundlagen §35 (2) Nr. 19 GO Bbg, §46 (3) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt: Mangels weiterer Interessenten ist mit der E.ON edis ein Wegenutzungsvertrag Strom nach vorliegendem Vertragsmuster zu schließen. Anlagen: Interessenbekundung E.ON edis AG Muster zum Wegenutzungsvertrag Strom
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