Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück in der Hauptstraße 108 den Umbau und die Erweiterung des Lagergebäudes sowie die Überdachung einer Lagerfläche. Das Grundstück befindet sich im Dorfgebiet Schönwalde. Die geplanten Baumaßnahmen sind nach § 34 Baugesetzbuch planungsrechtlich zulässig. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 34 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zu den geplanten Bauvorhaben. Anlagen: 4 Seiten A4 |
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