Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die im Angerbereich des Ortsteiles Stolzenhagen vorhandene Beleuchtungsanlage besteht aus Betonmasten der E.On e.dis AG. Diese Betonmasten weisen Risse auf. Die Standsicherheit ist für die weiteren Jahre nicht gewährleistet. Nach Aussage der E.On e.dis AG beträgt das Mastalter mehr als 30 Jahre. Die im Einsatz befindlichen HQL- Leuchten haben einen geringen Leuchtenwirkungsgrad. Es ist kein optimaler Reflektor zur Lichtlenkung vorhanden, d.h. es ergeben sich hohe Energiekosten. Auf Grund der Vorschaltkonstruktion und der offenen Bauform ist eine hohe Verschleißrate vorhanden.
Es entsprechen weder die Lichtpunktabstände, die Beleuchtungsstärke, die Blendung noch die Lichtfarben bzw. Farbwiedergabe der EN 13201 bzw. den einschlägigen Richtlinien.
Die Errichtung einer neuen Beleuchtungsanlage ist aus den vorgenannten Gründen notwendig. Zur Realisierung werden im nachstehenden Ausbaubeschluss die Art und der Umfang der Durchführung der Baumaßnahme festgelegt. Die Eigentümer der beitragspflichtigen Grundstücke wurden in der durchgeführten Einwohnerversammlung über die Art, den Umfang und die Kosten informiert (Protokoll siehe Anlage).
Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist ausbaubeitragspflichtig, da es sich bei der Maßnahme um eine Erneuerung handelt. Im Angerbereich sind eine Anliegerstraße und eine Hauptverkehrsstraße vorhanden. Aus diesem Grund ist eine maßnahmenbezogene Satzung zu erstellen.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz ( BbgStrG) Gemeindeordnung Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg über Erschließungsmaßnahmen Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt auf Grundlage der vorliegenden Planung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 27.03.2008:
1. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Angerbereich, OT Stolzenhagen
2. Der Leuchtentyp „Mastaufsatzleuchte Typ „Sarah“ ist zu verwenden.
3. Die auf der Grundlage der Kostenermittelung errechnete voraussichtliche Höhe der Anliegerbeiträge für die Beleuchtungsanlage beträgt ca. 0,60 € pro m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
4. Es ist eine maßnahmenbezogene Satzung zu erstellen, die die Grundlage für die Beitragserhebung bildet.
Die Planung liegt zur Sitzung vor. Anlagen:
Protokoll der Einwohnerversammlung
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