Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0703  

 
 
Betreff: Errichtung einer Beleuchtungsanlage " Am Anger", OT Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Herzog, Lutz
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
09.06.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.06.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.06.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen     
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.07.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Protokoll 19.05.08 St

Die gegenwärtige vorhandene Beleuchtungsanlage besteht aus Betonmasten der E
Begründung / Erläuterung

Die im Angerbereich des Ortsteiles Stolzenhagen vorhandene Beleuchtungsanlage besteht aus Betonmasten der E.On e.dis AG. Diese Betonmasten weisen Risse auf. Die Standsicherheit ist für die weiteren Jahre nicht gewährleistet. Nach Aussage der E.On e.dis AG beträgt das Mastalter  mehr als 30 Jahre. Die im Einsatz befindlichen HQL- Leuchten haben einen geringen Leuchtenwirkungsgrad. Es ist kein optimaler Reflektor zur Lichtlenkung vorhanden, d.h. es ergeben sich hohe Energiekosten. Auf Grund der Vorschaltkonstruktion und der offenen Bauform ist eine hohe Verschleißrate vorhanden.

 

Es entsprechen weder die Lichtpunktabstände, die Beleuchtungsstärke, die Blendung noch die Lichtfarben bzw. Farbwiedergabe der  EN 13201 bzw. den einschlägigen Richtlinien.

 

Die Errichtung einer neuen Beleuchtungsanlage ist aus den vorgenannten Gründen notwendig. Zur Realisierung  werden im nachstehenden Ausbaubeschluss die Art und der Umfang der Durchführung der Baumaßnahme festgelegt.

Die Eigentümer der beitragspflichtigen Grundstücke wurden in der durchgeführten  Einwohnerversammlung über die Art, den Umfang und die Kosten informiert (Protokoll siehe Anlage).

 

 

Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist ausbaubeitragspflichtig, da es sich bei der Maßnahme um eine Erneuerung handelt. Im Angerbereich sind eine Anliegerstraße und eine Hauptverkehrsstraße vorhanden. Aus diesem Grund ist eine maßnahmenbezogene Satzung zu erstellen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz ( BbgStrG)

Gemeindeordnung

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg über Erschließungsmaßnahmen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

28.000

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2008

28.000

67000.94120

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt auf Grundlage der vorliegenden Planung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 27.03.2008:

 

1.      Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Angerbereich, OT Stolzenhagen

 

2.      Der Leuchtentyp „Mastaufsatzleuchte  Typ Sarah“ ist zu verwenden.

 

 

      3.   Die auf der Grundlage  der Kostenermittelung errechnete voraussichtliche Höhe der     

           Anliegerbeiträge für die Beleuchtungsanlage beträgt ca. 0,60 € pro m² anrechenbarer

           Grundstücksfläche.

 

4.      Es ist eine maßnahmenbezogene Satzung zu erstellen, die die Grundlage für die Beitragserhebung bildet.

 

 

Die Planung liegt zur Sitzung vor.

Anlagen:

Anlagen:

 

Protokoll der Einwohnerversammlung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll 19.05.08 St (108 KB)