Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0701  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Am Waldhang", OT Lanke
Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
10.06.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.06.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.06.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.07.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
B-Plan Am Waldhang

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung fasste am  21.02.2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Waldhang“. Die angestrebten Planungsziele wurden in den Vorentwurf eingearbeitet. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde  mit diesem Entwurf die frühzeitige Behördenbeteiligung (8.4.08 bis 8.5.08) sowie die frühzeitige Bürgerversammlung (6.5.08) durchgeführt.

Folgende umweltrelevante Hinweise wurden im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorgebracht:

- Zur Verbesserung des Landschaftsbildes und der Wohnqualität sowie aus naturschutzfachlichen

  Aspekten wird empfohlen , zusätzlich eine Straßenbegrünung vorzusehen.

- Die Pflanzung von 4 mittelgroßkronigen Bäumen pro Baugrundstück ist als alleinige

   Maßnahme ungeeignet den Eingriff in das Schutzgut Boden vollständig zu kompensieren. Hier

   sollte nochmals geprüft werden, ob Entsiegelungsflächen verfügbar wären. Auf die

   Wahlmöglichkjeit der Umwandlung einer Baumpflanzung in die Pflanzung einer 10m langen

   Hecke sollte vor diesem Hintergrund verzichtet werden. Eine naturnahe Heckenanpflanzung

   müsste 3 reihig angelegt werden und die Abmessungen von mindestens 3m x 15m haben um

   eine Baumpflanzung zu kompensieren.

   Zur Abgrenzung des Plangebietes sollte die Anlage einer Hecke festgesetzt werden um

   Auswirkungen auf das Landschaftsbild auszuschließen.

 

Die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung sowie der frühzeitigen Bürgerversammlung wurden entsprechend in die vorliegende Planunterlage eingearbeitet.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 3,4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Gemeindeordnung

§§ 2,3,und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

7 854,-

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2008

 

610.60490

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf  die Dauer eines Monates einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan Am Waldhang (2460 KB)