Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
I. Ausgangspunkt Der Bauverwaltung wurde durch den Landesbetrieb Straßenwesen kürzlich die Vorplanung zum Ausbau des Knotenpunktes B 109/ L 30 übergeben. Diese Vorplanung beinhaltet insgesamt vier Varianten zur Errichtung eines/ einer Kreisverkehrplatzes/ -anlage. Die jeweiligen Trassierungen sind der Anlage zu entnehmen. II. Standpunkt bzw.
Argumentation des Landesbetriebes Den Ausgangspunkt für den Änderungsbedarf an der bisherigen Knotenpunktform stellen für den Landesbetrieb die Ergebnisse der von ihm beauftragten verkehrstechnischen Voruntersuchung dar. Entsprechend der textlichen Darstellung des Landesbetriebes im Erläuterungsbericht (S. 3) zur Vorplanung soll sich der jetzige Knotenpunkt aufgrund seiner Geometrie und der unübersichtlichen Abbiegbeziehungen darüber hinaus als Unfallschwerpunkt herauskristallisiert haben. Diese Aussage wird allerdings von der zuständigen Polizeiwache in Bernau nicht bestätigt. Auf Nachfrage der Verwaltung wurde durch diese mitgeteilt, dass 2007 insgesamt fünf leichtere Unfälle zu verzeichnen waren. 2008 kam es bis Ende Mai lediglich bisher zu zwei ebenfalls leichteren Unfällen. Bei Beibehaltung der Knotenpunktgeometrie wurde die Errichtung einer Lichtzeichenanlage im Hinblick auf die Abwicklung des Verkehrs als nicht leistungsstark genug eingestuft und somit verworfen. Im Ergebnis der genannten Voruntersuchung sei letztendlich die Einrichtung eines Kreisverkehrs zu favorisieren. Dementsprechend werden in der Vorplanung vier Varianten dargelegt: Variante 1 – Einbahnstraße um die Kirche Variante 2 - Kreisverkehr mit Zwischengeraden Variante 3 - Standard Kreisverkehr Variante 4- Standard Kreisverkehr mit Bypass Die vier Varianten sind in der Anlage dargestellt (nähere textliche Beschreibung S. 5 bis 7 im Erläuterungsbericht; nicht in der Anlage enthalten). Im Rahmen einer Abwägung verschiedenster Vergleichskriterien wurde als Vorzugsvariante die Variante 2 durch den Landesbetrieb favorisiert. Das Baurecht wird über ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz gesichert. Erforderliche Bauzeit: voraussichtlich 8 Monate (Stand Mai 2008) In diesem Zeitraum sind nach der gegenwärtigen Planung keine Vollsperrungen beabsichtigt. Der Verkehr wird bei allen Varianten über Behelfsfahrbahnen geführt.
III. Position der Gemeinde Nach Einschätzung der Verwaltung ist der geplante Umbau des Knotenpunktes zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen. Für diese ablehnende Haltung lassen sich folgende Gründe anführen:
Gemäß den Ausführungen des Erläuterungsberichtes (S.9) werden die Kosten durch die Bundesrepublik Deutschlang getragen (Bundesfernstraßenverwaltung). Hinweis: Die kompletten Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen der betreffenden Gemeindegremien vor. Gesetzliche Grundlagen Gemeindeordnung; Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Bundesfernstraßengesetz Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt: 1. Die Erforderlichkeit zum Umbau des Knotenpunktes B 109/ L 30 zu einem/ einer Kreisverkehrsplatz / –anlage wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesehen. 2. Die genannte Maßnahme wird daher nicht befürwortet. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, hinsichtlich der vorliegenden Vorplanung eine ablehnende Stellungnahme zu erarbeiten. Anlagen: 4 Varianten |
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