Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2008-0366  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Breitscheidstraße"
Gemarkung Wandlitz, Am Töppersberg,
Flur 6, Flurstück 2379, Teilstück 122
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:W 63 40 00
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
10.06.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.06.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
30.06.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     

Das Teilstück 122 der Gemarkung Wandlitz, Am Töppersberg, Flur 6 im Flurstück 2379 befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Breitscheidstraße“
Begründung / Erläuterung

Das Teilstück 122 der Gemarkung Wandlitz, Am Töppersberg, Flur 6 im Flurstück 2379 befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Breitscheidstraße“. Der Bebauungsplan setzt im allgemeinen Wohngebiet (WA5) Doppelhäuser oder Hausgruppen fest.

 

Es ist die Errichtung eines Einzelhauses auf einem 414 m² großem Baugrundstück als Wohnbungalow mit Walmdach geplant.

 

Die beantragte Befreiung ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befeiung von der Festsetzung hinsichtlich der Hausform.

Anlagen: (6 Seiten)

Anlagen:   (6 Seiten)

 

Flurkartenauszug

Auszug aus Befreiungsantrag