Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude am Liebenwalder Ende vor. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Dorfgebiet Stolzenhagen, 2. Planabschnitt“ und ist als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Der Bebauungsplan setzt u.a. fest, dass die Gebäude entlang des Liebenwalder Endes in der Firstrichtung parallel zur Straße auszurichten sind. Die Bauherren begründen ihren Befreiungsantrag mit der Aussage, dass durch die Ausrichtung zur Straße eine größere Verschattung durch die unmittelbare Angrenzung an den Wald (westlich).hervorgerufen werden würde. Der Garten und die Terrasse sollen möglichst viel Ost- und Südsonne erhalten. Die beantragte Befreiung zur Ausrichtung des Gebäudes ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Das beantragte Grundstück ist das letzte Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und stellt keinen unmittelbaren Zusammenhang zu den gewachsenen Strukturen der Altbebauung dar. Somit sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten. Gesetzliche Grundlagen § 31 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) § 3 Zuständigkeitsordnung Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung, die Gebäude entlang des Liebenwalder Endes in der Firstrichtung parallel zur Straße auszurichten. Anlagen: |
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