Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0699  

 
 
Betreff: Gehwegbau "Triftstraße" (von Höhe Parkallee bis zur Kreuzung Gartenstraße / Klosterfelder Chaussee),
OT Klosterfelde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Groß, Kerstin
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
02.06.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.06.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
30.06.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen     
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.07.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Protokoll EW

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Im  III. Quartal 2008 soll der Ausbau des Gehweges entlang der Triftstraße von der Höhe Parkallee bis zum Kreuzungspunkt Gartenstraße / Klosterfelder Chaussee (Stern) realisiert wer-den. Dieser Gehweg stellt die noch fehlende Verbindung zwischen den bereits vorhandenen Gehwegabschnitten dar. Dadurch verbessert sich die Verkehrssicherheit in diesem Bereich entscheidend. Eine Straßenbeleuchtung im gesamten Baubereich ist bereits vorhanden. 

 

Gemäß Planung ist der Ausbau des Gehweges auf einer Länge von 600 m mit einer Ausbaubreite von 1,50 m inklusive der Herstellung der Zufahrten vorgesehen.

Die Anbindung der Einmündung Büttnerstraße wurde dabei als Bestandteil der Baumaßnahme mit aufgenommen.

Die Trasse des geplanten Gehweges verläuft in einem seitlichen Abstand von ca. 1m zur Grund-stücksgrenze. Dadurch entsteht u.a. zwischen Fahrbahn und herzustellendem Gehweg eine aus-reichend große Versickerungsfläche zur Niederschlagsentwässerung.  .  

Diese erfolgt durch Versickerung im Straßennebenbereich sowie über Versickerungsmulden. Schon vorhandene Muldenbereiche werden dabei genutzt und ausgebaut.

Die Befestigung von Gehweg und Zufahrten soll analog dem bereits ausgebauten Abschnitt zwischen Parkallee und der Langen Gasse ausgeführt werden.

 

Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die voraussichtlich zu erhebende Ausbaubeitragshöhe beträgt  ca. 1,40 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche. 

 

Auf der Bürgerversammlung am 20.05.2008 wurde das Bauvorhaben den Bürgern vorgestellt und über die vorgesehene Beitragserhebung informiert. (Anlage 1 – Protokoll).

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Empfehlung  für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95)

Gemeindeordnung (GO)

KAG Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz

Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz

(Grundstückszufahrtensatzung – GSZ)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Planungskosten, Herstellungskosten)

 

ca. 148.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beträge)

 

Beiträge  ca. 81.400,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

  X

66.803,10

  2.630.94250

 

Nach aktuell vorliegender Kostenberechnung ergibt sich ein Differenzbetrag zum Haushalts-ansatz. Zur Realisierung der Baumaßnahme wird es deshalb notwendig, die dafür notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 95.000,00 in den Haushalt 2009 einzustellen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

1.      In der Triftstraße den Gehweg auf der östlichen Seite nach folgenden Eckpunkten aus-zubauen:

    • Regelbreite 1,50 m
    • Pflasterung Gehweg mit Betonsteinpflaster (grau )
    • Herstellung der Zufahrten in Pflasterbauweise, ebenfalls Betonsteinpflaster (grau)
    • Herstellung der Einmündung Büttnerstraße in Asphaltbauweise
    • Entwässerung über Versickerungsmulden.

Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmi-migungsplanung. Diese liegt auf der Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Bauumfang.

2.      Der Baubereich erstreckt sich von der Kreuzung Gartenstraße / Klosterfelder Chaussee (Stern) bis vor der Einmündung Parkallee (Höhe Parkallee).

3.      Es werden Straßenausbaubeiträge erhoben.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Protokoll Einwohnerversammlung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll EW (135 KB)