Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Durch die Gemeindeverwaltung wurde die BBE Unternehmensberatung im Juli 2007 mit der Erarbeitung des Einzelhandelsstandort-und Zentrenkonzeptes für die Gemeinde Wandlitz beauftragt. Anlass war und ist der hohe Ansiedlungsdruck von großflächigen Einzelhändlern (Discountern). Ziel der künftigen Einzelhandelsentwicklung in der Gemeinde Wandlitz sollte es sein, die zentralen Bereiche der jeweiligen Ortsteile durch die gezielte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben zu stärken. Gleichzeitig sollte die Entstehung von Einzelhandelsangeboten, vornehmlich von großflächigen Einzelhandelsbetrieben an nicht integrierten Standorten vermieden werden.
Im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes fand in der Zeit vom 22.10.2007 bis zum 28.10.2007 eine telefonische Haushaltsbefragung der Wandlitzer Bevölkerung (alle Ortsteile) statt. Das Ziel der Befragung bestand darin, Aufschluss über das Einkaufsverhalten der gesamten Wandlitzer Bevölkerung (alle Ortsteile) zu erhalten.
Am 6.11. 2007 wurde der Entwurf des Konzeptes unter Beteiligung der Ortsbürgermeister, des Bauausschusses, dem Handelsverband Berlin-Brandenburg, der WITO GmbH und dem Landkreis Barnim vorgestellt, diskutiert und gebilligt.
Am 24.06. 2008 erfolgte im vorgenannten Teilnehmerkreis die Abschlusspräsentation des Konzeptes.
An den Kriterien des Einzelhandelsstandort-und Zentrenkonzeptes soll die Bauleitplanung zur Steuerung der Flächen von Einzelhandelsansiedlungen ausgerichtet werden.
Gesetzliche Grundlagen
Runderlass Nr. 23/1/2007 vom 10. April 2007, AmtsBl. Bbg. v. 16.5.2007, S. 1031 (Einzelhandelserlass). § 11 Abs. 3 BauNVO BauGB, § 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Wandlitz selbstbindend.
Dieses Konzept soll als Ansiedlungsgrundlage und räumliches Steuerungsinstrument dienen. Anlagen:
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