Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 20.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Beschlussfassung über die Niederschrift des öffentlichen Teils      
Ö 4  
Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Anfragen von Gemeindevertretern      
Ö 8  
Jahreslagebild 2009 der Polizei des Landes Brandenburg für die Gemeinde Wandlitz  
MV-GV/2010-0021  
Ö 9  
Bebauungsplan "Baugebiet Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde -Aufstellungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0189  
Ö 10  
"Errichtung eines Ehrengrabes"  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0191  
Ö 11  
Straßenausbau in der Siedlung "Ost" OT Stolzenhagen, 1. BA
BV-GV/2010-0195  
Ö 12  
2. BA Siedlung Waldheim - OT Basdorf Ausbaubeschluss  
BV-GV/2010-0197  
    VORLAGE
    Beschluss:

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.       Den Straßenbau des 2. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom April 2010 mit folgenden Eckpunkten.

·         Die Straßen Parkstraße (einschl. ehemals Weg Nr. 4), Lange Straße (beginnend ab der Straße Zur Heide) und Waldwinkel werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·         Die Straßen Waldmeistersteig und Ginstergrund werden als Mischverkehrsfläche mit einer überwiegenden Fahrbahnbreite von 3,50 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·         Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.

·         In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 30 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.

·         Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

 

2.       Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom April 2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.       Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 805.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

·         Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 3,69 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

·         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.

   
    20.04.2010 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Den Straßenbau des 2. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom April 2010 mit folgenden Eckpunkten.

·        Die Straßen Parkstraße (einschl. ehemals Weg Nr. 4), Lange Straße (beginnend ab der Straße Zur Heide) und Waldwinkel werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·        Die Straßen Waldmeistersteig und Ginstergrund werden als Mischverkehrsfläche mit einer überwiegenden Fahrbahnbreite von 3,50 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·        Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.

·        In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 30 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.

·        Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

 

2.      Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom April 2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 805.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

·        Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 3,69 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

·        Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.

 

   
    04.05.2010 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Den Straßenbau des 2. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom April 2010 mit folgenden Eckpunkten.

·        Die Straßen Parkstraße (einschl. ehemals Weg Nr. 4), Lange Straße (beginnend ab der Straße Zur Heide) und Waldwinkel werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·        Die Straßen Waldmeistersteig und Ginstergrund werden als Mischverkehrsfläche mit einer überwiegenden Fahrbahnbreite von 3,50 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·        Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.

·        In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 30 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.

·        Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

 

2.      Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom April 2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 805.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

·        Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 3,69 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

·        Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            4

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    10.05.2010 - A1 Hauptausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.       Den Straßenbau des 2. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom April 2010 mit folgenden Eckpunkten.

·         Die Straßen Parkstraße (einschl. ehemals Weg Nr. 4), Lange Straße (beginnend ab der Straße Zur Heide) und Waldwinkel werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·         Die Straßen Waldmeistersteig und Ginstergrund werden als Mischverkehrsfläche mit einer überwiegenden Fahrbahnbreite von 3,50 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·         Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.

·         In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 30 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.

·         Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

 

2.       Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom April 2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.       Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 805.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

·         Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 3,69 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

·         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            1

   
    20.05.2010 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Den Straßenbau des 2. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom April 2010 mit folgenden Eckpunkten.

·        Die Straßen Parkstraße (einschl. ehemals Weg Nr. 4), Lange Straße (beginnend ab der Straße Zur Heide) und Waldwinkel werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·        Die Straßen Waldmeistersteig und Ginstergrund werden als Mischverkehrsfläche mit einer überwiegenden Fahrbahnbreite von 3,50 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·        Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.

·        In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 30 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.

·        Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

 

2.      Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom April 2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 805.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

·        Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 3,69 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

·        Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

(Frau Brandt ist befangen und stimmt nicht mit ab)

Zustimmung:            22

Ablehnung:            1 (Herr Hintze)

Enthaltung:            .

Ö 13  
Beleuchtungsanlage für den Ausbau der B 109 in der OD (Orstdurchfahrt) Zerpenschleuse, OT Zerpenschleuse
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0198  
Ö 14  
Werbekonzept der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV-GV/2010-0019  
Ö 15  
3. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0200  
Ö 16  
Geh- und Radwegbau einschließlich Straßenbeleuchtung für den Ausbau der L29 / L31 OD (Ortsdurchfahrt) Lanke , S-Kurve nach Biesenthal, OT Lanke  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0201  
Ö 17  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/93 "In den Gründen" in der Gemarkung Basdorf - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0202  
Ö 18  
2. Änderung des Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord III" Einleitungs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0204  
Ö 19  
Sachstand zum Verfahren zwecks Erhalt des Status als staatlich anerkannter Erholungsort  
MV-GV/2010-0020  
Ö 20  
Straßenausbau der Straße "An der Sporthalle", OT Wandlitz  
BV-GV/2010-0203  
Ö 21  
Berufung / Abberufung eines sachkundigen Einwohners  
BV-GV/2010-0205  
Ö 22  
Abberufung eines sachkundigen Einwohners  
BV-GV/2010-0210  
Ö 23  
Tourismusverein Naturpark Barnim e.V. hier: Bestellung eines Vertreters in den Vorstand  
BV-GV/2010-0206  
Ö 24  
Zügigkeit der Grundschulen der Gemeinde Wandlitz für das Schuljahr 2010/2011 und 2011/12  
BV-GV/2010-0209  
Ö 25  
Grundsatzbeschluss zu Bürgerphotovoltaikanlagen hier: Bereitstellung kommunaler Dachflächen  
BV-GV/2010-0211  
Ö 26  
Bauvorhaben Straßenbau "Akazienstraße" im OT Basdorf ((ehemals Vorlagennummer BV-Ob/2009-0029-1))  
BV-GV/2010-0219  
Ö 27  
Beantragung eines Enteignungsverfahrens für das Grundstück Gemarkung Basdorf, Flur 1, Flurstück 275/20  
Enthält Anlagen
BV-GV/2010-0212  
N 28     Beschlussfassung über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils    
N 29     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 30     Dienstaufsichtsbeschwerde   BV-GV/2010-0196  
N 31     Dienstaufsichtsbeschwerde   BV-GV/2010-0207  
N 32     Aufhebungsvertrag mit einem Mieter des MFH Prenzlauer Ch. 159   BV-GV/2010-0214