Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die
Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 11.02.2010 das
Abwägungsverfahren durchgeführt. Die Abwägungsvorschläge wurden in den
Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Gesetzliche
Grundlagen § 1 ff
Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2)
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und
3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle
Auswirkungen: Nein o Investitionen,
Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung
der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge
und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen,
Investitionszuschüsse)
o Veräußerung
von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung
im Haushalt
Beschluss: Die
Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 1/93 „In den Gründen“ - 2.
Änderung, Gemarkung Basdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B) als Satzung. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Anlagen: Satzungsexemplar
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Planzeichnung
(verkleinert) -
Festsetzungen -
Begründung
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