Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2010-0198  

 
 
Betreff: Beleuchtungsanlage für den Ausbau der B 109 in der OD (Ortsdurchfahrt) Zerpenschleuse, OT Zerpenschleuse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Groß, Kerstin
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
19.04.2010 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
04.05.2010 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
10.05.2010 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
20.05.2010 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Protokoll Bürgerversammlung

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Mit Datum vom 11.12.2009 wurde der Planfeststellungsbeschluss zum grundhaften Ausbau der Bundesstraße B 109 in der Ortsdurchfahrt (OD) Zerpenschleuse erstellt. Damit wurde Baurecht erlangt. Die Baumaßnahme wird im Auftrag des Landes Brandenburg vom Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost, durchgeführt.

Die Realisierung des Bauvorhabens erfolgt als Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Lan-desbetrieb Straßenwesen, dem Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband (NWA) und der Gemeinde Wandlitz.

Die OD Zerpenschleuse ist ein wichtiger Bestandteil der Nord-Süd Verbindung innerhalb der Bundesstraße B 109.

 

Es ist geplant, das Bauvorhaben in der Zeit vom 29.03.2010 bis 29.10.2010 zu realisieren. Die Bauarbeiten sollen dabei durchgängig unter Vollsperrung erfolgen. Zur Gewährleistung des innerörtlichen Verkehrs wird eine Behelfsfahrbahn parallel zur Fahrbahn errichtet.

 

Das Bauvorhaben umfasst den Ausbau der Bundesstraße einschließlich der Nebenanlagen in der Ortslage innerhalb der Planfeststellungsgrenzen. Ausgespart wird der Bereich über den Kanal „Langer Trödel“. Dieser ist Bestandteil der Brückenplanung im Zuge des WIN-Projektes.

Der Planfeststellungsabschnitt beginnt in Höhe des Oder-Havel-Kanals und endet in Höhe Eberswalder Weg, ca. 150 m vor dem Kreuzungspunkt mit der B 167.

 

Derzeit besteht die Fahrbahn überwiegend aus Kleinpflaster, teilweise aus Asphalt. Die Seitenbereiche sind in einem baulich schlechten Zustand, befestigte Gehwege gibt es nur abschnittsweise und diese sind streckenweise desolat. Entwässerungseinrichtungen existieren nicht. Die vorhandene Straßenbeleuchtung entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen. Sie ist unzureichend und auch aus gestalterischer Sicht unbefriedigend.

 

Gemäß den Planunterlagen ist der Ausbau auf einer Strecke von rund 1300 m vorgesehen. Darin enthalten sind die Straßenzüge Berliner Straße und Schorfheidestraße. Gleichzeitig erfolgt die Schmutzwassererschließung im geplanten Bereich. Die Fahrbahn wird in einer Breite von 6,50 m ausgebaut einschließlich der Errichtung von Entwässerungsanlagen.

Weiterhin vorgesehen ist der Neubau eines kombinierten Geh- / Radweges in einer Breite von 2,50 m beidseitig der Fahrbahn. An diesem ist die Gemeinde hälftig mit den Herstellungskosten  beteiligt. Darüber hinaus werden Gehwege, Parkbuchten, Buswarteflächen und Zufahrten gebaut sowie die Straßenbeleuchtung erneuert.

Für diese Bestandteile erfolgt die Kostentragung durch die Gemeinde Wandlitz.  

 

Planung und Bau einer neuen Straßenbeleuchtung erfolgen dabei separat im Auftrag der Gemeinde. Die erforderlichen Arbeiten werden zeitgleich im Rahmen der Gesamtbau-maßnahme durchgeführt. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist beidseitig der Fahrbahn in wechselseitiger Anordnung und mit einem Lichtpunktabstand von im Mittel 50 m geplant.  

 

Die gemeindlichen Anteile Straßenbeleuchtung, kombinierter Geh- Radweg sowie Parkflächen innerhalb des Gesamtbauvorhabens sind straßenausbaubeitragspflichtig. Die voraussichtlich zu erhebende Ausbaubeitragshöhe beträgt ca. 1,62 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche. 

Die Kosten für die Herstellung der Zufahrten sind gemäß Grundstückszufahrtensatzung (GSZ) der Gemeinde in voller Höhe durch den Eigentümer zu tragen. Diese belaufen sich auf ca. 65 bis 75 €/m“ Grundstückszufahrtenfläche.

 

Auf der Bürgerversammlung am 09.02.2010 wurde das Bauvorhaben den Bürgern vorgestellt und über die vorgesehene Beitragserhebung informiert (Anlage 1 – Protokoll).

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASf 06)

Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95)

Gemeindeordnung (GO)

KAG Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz

Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz (Grundstückszufahrtensatzung – GSZ) 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:            Ja  

 

 

o      Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme à  Beleuchtungsanlage (Planungskosten, Herstellungskosten) 

200.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge) à  Beiträge

100.000,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

10.000,00

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

20

  5.000,00

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o    Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o      Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2010

54100.785200

5410009004

ca. 35.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Realisierung der Baumaßnahme (Errichtung der Straßenbeleuchtung) wird im laufenden Haushaltsjahr 2010 im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 109 in der OD Zerpenschleuse  erfolgen. Das Bauvorhaben soll planmäßig Ende Oktober 2010 fertig gestellt sein.

 

Das bedeutet, dass die finanziellen Mittel für die Errichtung der Straßenbeleuchtung vollumfänglich in Höhe von 200.000.00 € in diesem Jahr zur Verfügung stehen müssen.

 

Dies ist abgesichert durch eine Verpflichtungsermächtigung. Wie der konkrete finanzielle Mittelabruf erfolgen wird,  kann zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht benannt werden

 

 

Beschluss:

* Änderungen gemäß Haupt- und Finanzausschuss vom 10.05.2010

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

  1. Die Herstellung der Straßenbeleuchtung im Zuge des Bauvorhabens – Ausbau der B 109 in der OD Zerpenschleuse - mit folgenden Eckpunkten:
    • Herstellung innerhalb der Planfeststellungsgrenzen (Planfeststellungsbereich)
    • Herstellen mit dem Lampentyp Mastansatzleuchte Typ „Erika“ oder gleichwertig, wechselseitige Anordnung.

            Die Herstellung der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen techni-

            schen Baubestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil

            der Entwurfs- / Genehmigungsplanung. Diese liegt auf der Sitzung vor und beschreibt

            insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

  1. Zur Beitragerhebung werden innerhalb des Planfeststellungsbereiches folgende             Abschnitte gebildet:

·         Abschnitt 1:  innerhalb des südlichen Planfeststellungsabschnittes – 

                                 von der südlichen Ortsdurchfahrtsgrenze (OD) Grenze (Höhe Oder-

                                 Havel-Kanal) bis Planfeststellungsgrenze und gegenüberliegend bis

                                 nördl. Grundstücksgrenze (Flur 5, Flurstück 179 – Gelände Feuerwehr)

·         Abschnitt 2:  innerhalb des nördlichen Planfeststellungsabschnittes –

                                 ab Einmündung Schleusenstraße (Flur 7, Flurstück 217) bis zum

                                 Eberswalder Weg.

 

Zusätzlich werden auf Empfehlung des Ortsbeirates Zerpenschleuse berücksichtigt:

Punkt 1:

Aufnahme von insgesamt drei weiteren Lampen in südlicher Richtung (eine rechts und zwei links von der Fahrbahn).

Punkt 3:

Die 16 Lampen, die in der Ortsmitte stehen, sollen eine elektrische Vorrichtung erhalten, die es zur Weihnachtszeit ermöglichen Weihnachtssterne anzubringen.

 

Der Punkt 2 „Aufnahme von insgesamt zwei Lampen in nördlicher Richtung = zwei Lampen bis zum Kreuzungsbereich auf der östlichen Seite des Straßenverlaufs“ ist bautechnisch nicht möglich.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Protokoll Einwohnerversammlung

Anlage 2 – Auszüge aus den Planunterlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll Bürgerversammlung (23 KB)