Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Am
10.02.2010 fand im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten,
Referat Tourismus eine Beratung zwischen dem Bürgermeister der Gemeinde
Wandlitz und dem zuständigen Referatsleiter Tourismus statt. Das Ergebnis der
Beratung ist wie folgt zusammenzufassen: Aus dem Gespräch heraus schätzten die Vertreter des
Ministeriums ein, dass die Gemeinde Wandlitz gegenwärtig ein Grenzfall ist und
im Antragsverfahren gegenwärtig eher eine Ablehnung der Anerkennung des Status
zu erwarten wäre. Aus ministerieller Sicht fehlt momentan noch i.B. das
Zusammenspiel von Daseinsvorsorge und Tourismus. Es fehlt zudem ein klares
Herausstellungsmerkmal. Entscheidend ist der Ist-Stand zur Antragstellung und
nicht Planungen. Diesbezüglich sollte tatsächlich erst ein unverbindliches
Votum des Fachbeirates eingeholt werden. Dieser besteht aus Vertretern des
Wirtschaftsministeriums, Gesundheitsministeriums, Umweltministerium, Städte-
und Gemeindebund, Landestourismusverband sowie wiss. Beratern. Vorher ist die Erarbeitung eines Tourismuskonzeptes als
neutrale Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlung mit folgender
Aufgabenstellung dringend anzuraten: -
Ermittlung
Bettenkapazität und vor allem der Auslastung, dabei Trennung Urlaubs- und Geschäftsreisende -
Ermittlung
der Freizeitangebote (neben Bädern und Seen vor allem ganzjährige Angebote wie Museen, Kulturangebote,
Einkaufsmöglichkeiten) -
organisierte
Gesundheitsangebote, Vernetzung, Barrierefreiheit -
Vernetzung
Hotels, Gewerbe, Kultur Folgende weitere Verfahrensweise wurde durch das Ministerium
für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Referat Tourismus empfohlen:
Gesetzliche
Grundlagen §§ 3 und
9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) Finanzielle
Auswirkungen: Ja (Erstellung Tourismuskonzeption) o Investitionen,
Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung
der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge
und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen,
Investitionszuschüsse)
o Veräußerung
von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung
im Haushalt
Mitteilung Die
Gemeindevertretung nimmt die Informationen aus der Beratung am 10.02.2010 beim Ministerium für Wirtschaft und
Europaangelegenheiten, Referat Tourismus zur Kenntnis. Durch die
Gemeindeverwaltung werden Honorarangebote für die Erstellung einer
Tourismuskonzeption eingeholt. Anlagen:
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