Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Zur Vorbereitung des
Schuljahres 2010/11 und zur Festlegung der Zügigkeit der Grundschulen wurde die
Entwicklung der Schülerzahlen für den Primarbereich geprüft. Ausweislich der
genehmigten Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 1.August 2007 bis 31.Juli
2012 ist die Grundschule Basdorf nach Errichtungsbeschluss dreizügig, die
Grundschule Klosterfelde zweizügig und die Grundschule Wandlitz zwei- bis
dreizügig. Grundlage der Berechnung
für die Feststellung der Zügigkeit sind die Kinder, die in der Gemeinde zum
Stichtag wohnhaft sind. Es wurde ein durchschnittlicher Zuzug von 9 Kindern pro
Schuljahr ermittelt. Diese verteilen sich prozentual zu 50% auf die Grundschule
Basdorf und jeweils zu 25 % auf die Grundschule Wandlitz sowie die Grundschule
Klosterfelde.
Für die Grundschule
Wandlitz ist festzustellen, dass diese in den Schuljahren 2010/11, 2012/13 und
2015/16 voraussichtlich dreizügig sein wird.
*In den Schuljahren 2005/06 und 2009/10 Änderung der Schulbezirkssatzung Schuljahr 2010/11 (Anmeldungen Stand 19.04.2010) Schulstandort Grundschule Basdorf (Schulbezirk- Ortsteile Basdorf, Schönerlinde,
Schönwalde)
Schuljahr 2010/11 (Anmeldungen Stand 19.04.2010) Schulstandort Grundschule Klosterfelde (Schulbezirk- Ortsteile Klosterfelde, Prenden,
Stolzenhagen ohne Siedlung Rahmersee)
Schuljahr 2010/11 (Anmeldungen Stand 19.04.2010) Schulstandort Grundschule Wandlitz (Schulbezirk- Ortsteile Wandlitz, Lanke, Stolzenhagen
Siedlung Rahmersee)
Nach
den aktuellen Anmeldezahlen bestätigt sich die Schulentwicklungsplanung für das
Schuljahr 2010/11. Deshalb wird folgendes vorgeschlagen: Grundschule
Basdorf Schuljahr 2010/11 und 2011/12 -
dreizügig Grundschule
Klosterfelde Schuljahr 2010/11 und 2011/12 – zweizügig Grundschule
Wandlitz Schuljahr 2010/11 – dreizügig und Schuljahr 2011/12 – zweizügig. Gemäß § 91 Abs. 3 Pkt. 2
BbgSchulG ist die Schulkonferenz der jeweiligen Grundschule anzuhören und hat
über die Stellungnahme der Schule zu beschließen. Gesetzliche Grundlagen § 91 sowie § 103 ff. des
Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in der derzeit gültigen Fassung Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss: Die
Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Zügigkeit der Grundschulen Basdorf,
Klosterfelde und Wandlitz für die Schuljahre 2010/11 und 2011/12 wie folgt: Grundschule
Basdorf Schuljahr 2010/11 und 2011/12 -
dreizügig Grundschule
Klosterfelde Schuljahr 2010/11 und 2011/12 – zweizügig Grundschule
Wandlitz Schuljahr 2010/11 – dreizügig und Schuljahr 2011/12 – zweizügig. Gemäß § 91 Abs. 3 Pkt. 2
BbgSchulG ist die Schulkonferenz der jeweiligen Grundschule anzuhören und hat
über die Stellungnahme der Schule zu beschließen. Anlagen: keine |
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